Aktivist_innen für eine umwelt- und menschenfreundliche Verkehrspolitik und die als Büttel von Kapital und Staat agierenden Gerichte werden am 2.,3. und 5. März dreimal aufeinanderprallen. Es geht um "Schwarzfahren mit Kennzeichnung" - ein Strafdelikt, welches es nach Gesetzestext und gängigen Kommentaren gar nicht gibt. Verurteilt werden soll es trotzdem, damit das System von Preisen und Verwertungslogik nicht ins Wanken kommt. Genau das wollen die Angeklagten und weitere Aktive: "Freie Fahrt für alle" und "Nulltarif im öffentlichen Personenverkehr" sind ihre Forderungen.