2.-5. März: 3x Schwarzfahren vor Gericht - Aktions-Sternfahrten? Für einen Nulltarif in Bussen und Bahnen!

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Aktivist_innen für eine umwelt- und menschenfreundliche Verkehrspolitik und die als Büttel von Kapital und Staat agierenden Gerichte werden am 2.,3. und 5. März dreimal aufeinanderprallen. Es geht um "Schwarzfahren mit Kennzeichnung" - ein Strafdelikt, welches es nach Gesetzestext und gängigen Kommentaren gar nicht gibt. Verurteilt werden soll es trotzdem, damit das System von Preisen und Verwertungslogik nicht ins Wanken kommt. Genau das wollen die Angeklagten und weitere Aktive: "Freie Fahrt für alle" und "Nulltarif im öffentlichen Personenverkehr" sind ihre Forderungen.

Drei Prozesse an vier Tagen

Immer mehr Menschen werden angeklagt und verurteilt für das erfundene Delikt der "Erschleichung von Leistungen". Vor zehn Jahren war noch umstritten, ob Fahren ohne Fahrkarte überhaupt strafbar ist (das erhöhte Fahrentgelt von damals 40 Euro war davon unabhängig wirksam). Heute dreht die Justiz an einer neuen Schraube und will mit offensichtlicher Beugung des Gesetzestextes und entgegen den gängigen Kommentaren jetzt auch noch das unter Strafe stellen, was völlig eindeutig weder eine "Erschleichung" (Gesetzestext) ist noch den "Anschein der Ordnungsmäßigkeit" (alle gängigen Gerichtsurteile, u.a. vom Bundesverfassungsgericht) trägt: Das Schwarzfahren mit Kennzeichnung. In mehreren Prozessen vor Provinzgerichten (u.a. Amtsgericht Starnberg, Landgericht Bonn, Amtsgericht Gießen) der letzten Monate setzte sich eine abenteuerliche Rechtsprechung durch, die selbst vor Blödheiten nicht halt machte, vom Schwarzfahrer zu fordern, seine Schwarzfahrt dem Lok(!)führer zu melden. Denn eines ist klar: Die Richter_innen wissen selbst, dass gekennzeichnetes Schwarzfahren eigentlich nicht strafbar ist - und machen Verrenkungen, die Kennzeichnung durch Erfindung irgendwelcher wirrer Stories als unwirksam zu erklären.

Nun stehen drei Prozesse dieser Art im Dreierpack an. Das soll der Anlass sein für offensive Aktionen einerseits für die Straffreiheit des Schwarzfahrens, andererseits aber insgesamt gegen die sozial, ökonomisch und ökologisch unsinnigen Fahrscheine überhaupt.

Die Prozesstermine:

  • Montag, 2. März um 14 Uhr vor dem Landgericht II in München (Nymphenburger Str.16, Situngsaal B 264 / 2. Stock): Berufungsprozess gegen Dirk J. wegen Schwarzfahren mit Schild (die erste Instanz war fett in den Medien, siehe Berichte auf de.indymedia und linksunten.indymedia)
  • Dienstag, 3. März ab 9.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen): Saal 204 im Gebäude A): Verhandlung gegen Jörg B. wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild - eine rechtlich komplett frei konstruierte Straftat (gibt es gar nicht) ++ zweite Anklage wegen "Leistungserschleichung" gegen den Aktivisten Jörg B. innerhalb kurzer Zeit mit Anklageschrift (Haftstrafe droht) ++ gleichzeitig die prickelne Konstellation und ein faszinierendes Theaterder Gießener Justiz (die schon mal - gerichtlich festgestellt - mit Methoden aus dem Dritten Reich gegen den auch jetzt wieder Angeklagten vorging) ++ Vorgeschmack: www.fiese-tricks.de.vu (auf Youtube)
  • Donnerstag, 5. März ab 8.30 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 015): Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild ++ zweite Instanz im ersten Verfahren - also ein anderer "Fall" als der zwei Tage vorher verhandelte)

 

Schwarzfahrer_innen und Nulltarifs-Freund_innen aller Länder - vereinigt Euch!Aktionsserie vom 1. bis 5. März

Am 1. und 2. März (je nach Entfernung) soll es aus möglichst vielen Städten Aktionsfahrten nach München zum ersten der drei Strafprozesse geben. Also z.B. jeweils: Demos auf Start- und Umsteigebahnhöfen, unterwegs im Zug offenes Schwarzfahren, d.h. ohne Ticket (oder nicht vorzeigen) und mit Kennzeichnung, dazu Flyerverteilen, Gespräche, Theater und was beliebt über im Zug. Unterwegs vereinigen mit Aktionsgruppen, die aus anderen Richtungen kommen ... schließlich dann Ankunft im München (Übernachtungsplätze für 1. auf 2. März werden zur Zeit organisiert - wer kann welche anbieten?).

 

Dann an den Haupttagen selbst: Montag, 2.3.

  • ab bis12 Uhr: Aktionsanfahren (ohne Ticket, mit Flyern, Hinweisschild, Musik usw.) zum Hauptbahnhof München
  • 12 Uhr im Hauptbahnhof und von dort zum Landgericht: Demo für einen Nulltarif im Nahverkehr
  • 14 Uhr vor dem Landgericht II in München (Nymphenburger Str.16, Situngsaal B 264 / 2. Stock): Berufungsprozess gegen Dirk J. wegen Schwarzfahren mit Schild (die erste Instanz war fett in den Medien, siehe unten)
  • danach: Aktionszugfahrt (also wieder ohne Ticket, mit Flyern usw.) nach Gießen (Übernachtung in Saasen)

Dienstag, 3.3.

  • Aktionsanfahrten nach Gießen bzw. dort zum Landgericht, eventuell Demo in Hauptbahnhof
  • ab 9.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen): Saal 204 im Gebäude A): Verhandlung gegen Jörg B. wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild - eine rechtlich komplett frei konstruierte Straftat (gibt es gar nicht) ++ zweite Anklage wegen "Leistungserschleichung" gegen den Aktivisten Jörg B. innerhalb kurzer Zeit mit Anklageschrift (Haftstrafe droht) ++ gleichzeitig die prickelne Konstellation und ein faszinierendes Theaterder Gießener Justiz (die schon mal - gerichtlich festgestellt - mit Methoden aus dem Dritten Reich gegen den auch jetzt wieder Angeklagten vorging) ++ Vorgeschmack: www.fiese-tricks.de.vu (auf Youtube)
  • danach: Rückweg durch die Stadt als Demo zum und durch den Hauptbahnhof, Aktionsfahrten u.a. in die Projektwerkstatt Saasen

Donnerstag, 5.3.

  • Aktionsanfahrten nach Gießen bzw. dort zum Landgericht, eventuell Demo in Hauptbahnhof
  • ab 8.30 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 015): Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild ++ zweite Instanz im ersten Verfahren - also ein anderer "Fall" als der zwei Tage vorher verhandelte)
  • danach: Rückweg durch die Stadt als Demo zum und durch den Hauptbahnhof, Aktionsfahrten u.a. in die Projektwerkstatt Saasen und dorthin, wo Leute hinwollen (zurück in verschiedene Städte usw.)

In diesen Städten wird schon geplant - wer fährt und mobilisiert mit???

  • Braunschweig/Norden: Kontakt über Dirk (der Angeklagte in München fährt von dort, 015781694154 und Mail) ++ erste Fahrt am 1.3.
  • Berlin/Osten: Kontakt über Rabi (015782556885 und Mail) ++ erste Fahrt am 1.3.
  • Hildesheim: Kontakt auf Anfrage in der Projektwerkstatt
  • Gießen/Mitte: Kontakt über Jörg (den Angeklagten in Gießen, 06401-903283 und Mail) ++ erste Fahrt am 1.3.
  • Kempten (via Kaufbeuren, Buchloe, Kaufering, Geltendorf, Pasing: Kontakt über 0151 22853006 und Mail

Welche Städte noch? Wer hat Lust und legt los??? Hier der aktuelle Stand des Flugblatts für die Aktionstage ...

 

Rechtshintergrund: Wer „schwarz fährt“ und das offen kennzeichnet, muss straffrei bleiben!

Nach dem Wortlaut des § 265a im Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Bestrafung offen Schwarzfahrender rechtswidrig. Denn danach kann nur bestraft werden, „wer … die Beförderung durch ein Verkehrsmittel … erschleicht.“ Bis vor wenigen Jahren waren die für die Rechtsauslegung im Gerichtssaal maßgeblichen Kommentarbücher sogar noch einhellig der Meinung, dass die klassische Form des sog. Schwarzfahrens bereits nicht strafbar ist. „Die bloß unbefugte Leistungserlangung reicht jedoch für ein Erschleichen nicht aus“, schrieb beispielsweise Urs Kindhäuser im Lehr- und Praxiskommentar zum StGB. Neuere Rechtsprechung hat das zwar in Zweifel gezogen. Doch klar war und ist sowohl in allen Kommentaren als auch den meisten höchstrichterlichen Urteilen, dass eine offene Kenntlichmachung der Fahrscheinlosigkeit ausreicht, um nicht bestraft zu werden. Aus genannter Quelle: „Kein Erschleichen ist es, wenn der Täter offen zum Ausdruck bringt, die Beförderung unentgeltlich in Anspruch zu nehmen.“ Das sah auch das Amtsgericht Eschwege am 12.11.2013 so, als es eine Person in gleicher Fallkonstellation freisprach: „Seine Einlassung, dass er jedoch in allen 3 Fällen vor Fahrtantritt deutlich sichtbar einen Zettel an seine Kleidung geheftet hatte mit der Aufschrift "Ich fahre umsonst" war nicht zu widerlegen. Damit hat er allerdings gerade offenbart, kein zahlungswilliger Fahrgast zu sein, weshalb bereits der objektive Tatbestand des § 265 a Abs. 1 StGB nicht erfüllt ist.“ Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Auffassung (Beschluss 2 BvR 1907/97 vom 9.2.1998), in dem es „unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten versteht, durch das sich der Täter in den Genuß der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt“. Entsprechend unglaublich sind die nun neuerdings mehr erfolgten Verurteilungen: „Die denken sich jedes Mal etwas Neues aus, wie mensch sich verhalten müsste – wie soll ich mich da auf das Gesetz verlassen können“, reagierten Beobachter_innen achselzuckend auf die offensichtliche Rechtswillkür.

 

Betroffene fordern Einhaltung des geltenden Rechts – und Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr

Insgesamt sind Verfahren gegen Schwarzfahrer mit Hinweisschild in mindestens sieben Fällen anhängig - wahrscheinlich aber deutlich mehr. „Was hier passiert, ist nicht Schwarzfahren, sondern Schwarzstrafen – nämlich das Anklagen, Verurteilen und Einsperren ohne Rechtsgrundlage“, lautet ein Satz auf der Internetseite www.schwarzstrafen.de.vu. Dort treten die Betroffenen und weitere Aktivist_innen aber nicht nur für ihr Recht ein, im Fall des offen gekennzeichneten Fahrens ohne Fahrschein straffrei zu bleiben, sondern sie haben eine weitergehende umwelt- und verkehrspolitische Vision: Die Abschaffung des Fahrpreiswesens insgesamt. Der am 1. März in München vor Gericht stehende Dirk Jessen formulierte das so: „Hunderttausende von Menschen leben in diesem Land unter Armutsgrenzen und können sich ihre Mobilität kaum noch leisten. Tausende, die das trotzdem machen, sitzen im Gefängnis – nur wegen Schwarzfahrens.“ Fahrpreise seien sozial ungerecht, weil alle gleich viel bezahlen müssten, sagen die Kritiker_innen des Fahrscheinwesens. Ein Nulltarif für alle würde dagegen die Chance zur echten Umverteilung bieten, wenn die Finanzierung z.B. aus einer Luxussteuer geschähe, wie Jessen in der ersten Instanz seines Verfahrens vorschlug. Der in Gießen angeklagte Jörg Bergstedt kritisiert die Kriminalisierung gerade der ohnehin ausgegrenzten Bevölkerungsschichten und die fehlende Effizienz von Fahrpreisen: Ein guter Teil der Einnahmen würde durch Fahrkartenverkauf, Automaten, Kontrolle und Werbung verschlungen – die Kosten für Strafverfolgung und –vollzug nicht mit eingerechnet. Hinzu käme die Zerstörung von Lebensqualität und Umwelt durch den massiven Autoverkehr, der zudem umfangreiche Flächen und Bauten benötigt. Die Betroffenen wollen mit ihren Aktionen vom 1. bis 5. März eine überregionale Kampagne für Gratis-Nahverkehr anstoßen. Ihre Strategie: „Wenn Schwarzfahren mit Kennzeichnung straffrei ist, darf mensch dazu aufrufen und dafür sorgen, dass es viele machen. Dann muss sich der Gesetzgeber bewegen.“ Es käme dann auf ausreichenden politischen Druck an, dass statt einer Verschärfung des Gesetzes die Einführung des Nulltarifs kommt. Nun hoffen sie auf weitere Beteiligung - an den schon geplanten Aktionsfahrten und aus weiteren Städten.

Überzeugende Gründe für eine freie Fahrt gibt es genügend:

  1. 1. Die Fahrpreise halten Menschen davon ab, den öffentlichen Verkehr zu nutzen.
  2. Fahrpreise sind sozial ungerecht, weil alle gleich viel verdienen müssten. Menschen, die unter den Armutsgrenzen leben, können sich Mobilität oft nicht leisten.
  3. Tausende Menschen sitzen im Gefängnis, weil Sie ohne Karte den öffentlichen Verkehr nutzten.
  4. Viele Nicht-Deutsche werden abgeschoben – weil Schwarzfahren eine Straftat ist und sie so ihren Aufenthaltsstatus verlieren.
  5. Das Fahrkartenwesen fördert den Autoverkehr und dadurch auch den Klimawandel. Eine Reformierung des Fahrkartenwesens, kann durch Proteste aus der Bevölkerung durchgesetzt werden.

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Ärger mit Justiz und Repression

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