Die Stadt Ostbevern/ NRW hat einen privaten Sicherheitsdienst mit Corona-Kontrollen im öffentlichen Raum beauftragt. Dabei agiert die beauftragte Sicherheitsfirma heimlich und nötigt Personen zur Herausgabe ihrer Personalien – ohne Rechtsgrundlage und Eingriffsbefugnis.
Das Ziel dieser rechtswidrigen Praxis ist die Versendung saftiger Bußgeldbescheide an die Bürgerinnen und Bürger; diese Amtsanmaßung des privaten Sicherheitsdienst wird von der Stadtverwaltung Ostbevern gedeckt und verteidigt.
Zurecht muss man sich fragen, wo hier der Einspruch der zuständigen Kommunalaufsicht bleibt: Das staatliche Gewaltmonopol wird im Auftrag der Kommunalbehörde verletzt.
Erst im Januar '20 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 GG) in Deutschland nicht möglich ist (Beschluss vom 3. Januar 2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18).