Am 27. August 2014 wurden in Hamburg, im Umfeld des zuvor besetzten und seit Jahren leer stehenden Hauses in der Breite Straße 114, fünf Personen festgenommen. Die richterliche Anhörung vor der Haftrichter_in über die Fortdauer der freiheitsentziehenden Maßnahme wurde auf den spätest möglichen Termin, zwei Tage später, festgesetzt. Allen Fünfen wurde der Tatvorwurf des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemacht. Während der Anhörung fanden gleichzeitig Hausdurchsuchungen statt. Die Anwält_innen wurden vor die Wahl gestellt, Rechtsbeistand bei der Hausdurchsuchung oder bei der Anhörung zu leisten. Ein Beistand bei der Hausdurchsuchung wurde so unmöglich.
Zwei der fünf Beschuldigten wurden in U-Haft genommen, die anderen drei mussten bis zum Ende der Squatting Days am 31. August in Anschlussgewahrsam verbleiben.
Die Verteidiger_innen schreiben in ihrer Presseerklärung anlässlich dieser ersten Anhörung1: „Der Umgang von Polizei und Justiz mit allen fünf Betroffenen war von nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und Beschränkungen von Verteidigungsrechten geprägt. (...) So wurde erst Akteneinsicht gewährt, nachdem die Verteidigung mehrfach und eindringlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus den letzten Jahren hinwies, (…). Für {die} Akteneinsicht in eine mehrere hundert Seiten umfassende Akte wurde lediglich eine halbe Stunde gewährt.“
Bei den Haftprüfungen am Mittwoch (10.9.) und Donnerstag (11.9.) konnte ein Beschuldigter den Knast unter Auflagen verlassen, der andere (Jakob) ist nach wie vor in U-Haft.