Prozess

Dortmund: Kommt alle zum Combat 18 Verfahren!

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang übersende ich die Sitzungsankündigung für die kommende Woche.

Zum Prozessauftakt am kommenden Donnerstag (26.06.2025) in der Strafsache gegen Stanley R. u.a. - „Combat 18 Deutschland" haben zwischenzeitlich einige Medienvertreter/innen ihr Interesse und ihr Kommen angekündigt. Angesichts der im Sitzungssaal 130 zur Verfügung stehenden Plätze für Medienvertreter/innen ist nach derzeitigem Stand damit zu rechnen, dass ausreichend Plätze für alle interessierten Medienvertreter/innen zur Verfügung stehen werden. Ein gesondertes Akkreditierungsverfahren hat der Vorsitzende daher nicht angeordnet. Als Ansprechpartner wird Ihnen zum Prozessauftakt ausschließlich Herr Richter am Landgericht Manuel Zdarta gerne zur Verfügung stehen. Um eine bestmögliche organisatorische Planung sicherzustellen, bitten wir darum Interesse an O-Tönen nach Möglichkeit bereits im Vorfeld bei Herrn Zdarta anzumelden. Sie erreichen Herrn Zdarta telefonisch unter den Rufnummern: 0231 - 926 10237 und 0151 – 65448203 und per E-Mail an pressestelle@lg-dortmund.nrw.de und an Manuel.Zdarta@lg-dortmund.nrw.de.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Nesrin Öcal
Richterin am Landgericht
Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Landgericht Dortmund
Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund
Telefon: 0231 926 10104, Mobil: 0175 6105226
E-Mail: nesrin.oecal@lg-dortmund.nrw.de

Donnerstag,
26.06.2025 09:30 130
Stanley R., Keven L., Gregor
Alexander M., Robin David S.
Eisenach,
Eisenach,
Höchstberg,
Muggensturm

Verstoßes gegen ein
Vereinigungsverbot 32 FS am 27.06.2025,
10.07.2025, 11.07.2025,
24.07.2025, 25.07.2025,
15.08.2025, 21.08.2025,
22.08.2025, 04.09.2025,
05.09.2025, 18.09.2025,
19.09.2025 3/2
32 KLs 28/24
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten Stanley R. (*18.03.1976), Keven L. (*10.07.1980), Gregor M. (*25.02.1980) und Robin S. (*19.10.1984) vor, in Kenntnis und Zuwider eines bestandskräftigen
Verbots die Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ gemeinsam mit weiteren Mitgliedern bis mindestens ins Frühjahr 2022 weitergeführt zu haben. Stanley R. soll dabei ab Ende Oktober 2020 die Rolle des
Anführers übernommen und mindestens 14 konspirative Treffen organisiert haben. Bei einem dieser Treffen sei ein sogenannter „Leistungsmarsch“ durchgeführt worden, bei einem anderen ein
Aufnahmeverfahren für „Supporter“ (also Anwärter), das unter anderem Fragen zum Nationalsozialismus beinhaltete. Keven L. und Robin S. sollen diese Aufnahmerituale maßgeblich geplant und
organisiert haben. Gregor M. wird beschuldigt, im Namen der Organisation Rechtsrockkonzerte organisiert und zusammen mit Stanley R. Tonträger sowie Kleidung mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“
produziert lassen zu haben. Zudem soll Stanley R. laut Ermittlungen des Generalbundesanwalts auch für die Vernetzung mit weiteren rechtsextremen Gruppierungen verantwortlich gewesen sein.
„Combat 18 Deutschland“ ist eine rechtsextreme Organisation und der deutsche Ableger der in Großbritannien tätigen Gruppierung „Combat 18“. Aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Ausrichtung sowie ihrer Gegnerschaft zum Gedanken der Völkerverständigung ist sie seit Oktober 2020 mit rechtskräftiger Wirkung verboten.

Prozessbericht vom zwölften Verhandlungstag (RAZ-RL-radikal-Prozess)

Prozessbericht vom zwölften Verhandlungstag (RAZ-RL-radikal-Prozess)

Folterknechte der GeSa Tempelhof im Zeugenstand, Angeklagter* vor Gericht wegen Widerstand. Prozessfortsetzung - VERLEGUNG MITTWOCH, 12.02., SAAL 671 ! (nicht 617), ALTBAU, s.u.,

Gefahrengebiet Friedrichshainer Nordkiez 2016

Bullengewalt in Gewahrsam ist allseits bekannt - Wie kooperativ verhalten sich mal wieder Richter*innen und Staatsanwaltschaft zu den Cops?

Solidarische Prozessbegleitung erwünscht!
Getroffen hat es eine*n, gemeint sind wir alle!
Gemeinsam gegen Repression und Polizeigewalt!

dinos giatzoglou

am freitag den 20 september begann der pozess gegen dino jatzoglou

AG HN: Wer seine Grundrechte verteidigt, fliegt raus!

Castor-Protest wird kriminalisiert

Heilbronn. Am heutigen Mittwoch, den 11.04.2018 wurde in einem kafkaesken Prozess ein Urteil gesprochen, dessen Willkür kaum zu überbieten ist. In einem Verfahren gegen eine Umweltaktivistin, die an Protestaktionen gegen die Castor-Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim teilnahm, wurden die grundrechtlich geschützten Rechte von Beschuldigten vor Gericht von Richter Michael Reißer eklatant missachtet. Es war der Aktivistin nicht möglich, sich zu verteidigen. Nachdem sie und die Zuschauer*innen mehrmals aus dem Gerichtssaal entfernt wurden, führte der Richter den Prozess ohne die Beschuldigte fort und verurteilte sie schließlich am Ende zu Geldbußen.

Willkommen in Kafkaistan - Urteil in Prozess um Uranzugkletterblockade

Soli vorm Amtsgericht Potsdam am 16.10.17

Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.

Richterin Ahle: „Dann werden wir das nächste mal auch fertig“

Der Prozess um die Blockade eines Urantranzuges gegen eine Kletteraktivistin vor dem Amtsgericht Potsdam wird am am 16. Oktober um 12:30 Uhr in Saal 21 fortgesetzt. Es wird mit dem Urteil an diesem Tag gerechnet,  solidarische Unterstützung ist Willkommen! Es ist der 4. Prozesstag

Hintergrund ist eine 3-stündige Blockade durch eine Abseilaktion in Buchholz in der Nordheide im April 2016. Der Transport von Unranerzkonzentrat war in Hamburg gestartet und war auf dem Weg nach Narbonne in Süd-Frankreich. Diese Transporte ermöglichen die Versorgung von Uranfabriken wie die in Narbonne, Pierrelatte, Gronau oder Lingen und machen den Weiterbetrieb von Atomanlagen möglich. Vorwurf vor Gericht lautet Verstoß gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO).

Potsdam: konfliktreicher Prozess um Kletteraktion wird fortgesetzt

Am 6. September begann in Potsdam der Prozess wegen der Uranzugblockade in Buchholz in der Nordheide im April 2016 und dauerte bis ca.16 Uhr. Der Prozess wird am 12.9. um 11 Uhr fortgesetzt. Insgesamt lässt sich die Veranstaltung als absurd (im wahrsten Sinne des Wortes) bezeichnen.

Viel (heißer) Wind um Nichts? - Pressemitteilung zum kommenden Prozess wegen Beleidigung im Berliner Nordkiez... aufgrund von Flatulenzen

Viel (heißer) Wind um Nichts? - Pressemitteilung zum kommenden Prozess wegen Beleidigung im Berliner Nordkiez... aufgrund von Flatulenzen. (Berlin der 25. August 2017 )

Am 05.September verspricht eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) die Auswüchse polizeilicher Willkür, die die Anwohner*innen und Besucher*innen des im vergangen Jahr zum Gefahrengebiet ausgerufenen Nordkiezes in Berlin-Friedrichshain zu erleiden hatten, auf geradezu komödienhafte Weise zur Schau zu stellen.

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