Richterin Ahle: „Dann werden wir das nächste mal auch fertig“

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Der Prozess um die Blockade eines Urantranzuges gegen eine Kletteraktivistin vor dem Amtsgericht Potsdam wird am am 16. Oktober um 12:30 Uhr in Saal 21 fortgesetzt. Es wird mit dem Urteil an diesem Tag gerechnet,  solidarische Unterstützung ist Willkommen! Es ist der 4. Prozesstag

Hintergrund ist eine 3-stündige Blockade durch eine Abseilaktion in Buchholz in der Nordheide im April 2016. Der Transport von Unranerzkonzentrat war in Hamburg gestartet und war auf dem Weg nach Narbonne in Süd-Frankreich. Diese Transporte ermöglichen die Versorgung von Uranfabriken wie die in Narbonne, Pierrelatte, Gronau oder Lingen und machen den Weiterbetrieb von Atomanlagen möglich. Vorwurf vor Gericht lautet Verstoß gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO).

Der 3. Prozesstag lief am 26.9.  von 11 Uhr bis ca. 16 Uhr.  Es wurden durch die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge gestellt, die sowohl den Ablauf der Aktion als auch ihre Umstände und Hintergründe (Gefahren von Atomtransporten, Erkrankung von Arbeitern in der Anlage Narbonne Malvési, , etc.) betrafen.  Die Richterin ordnete nach den ersten Anträgen das "Selbstleseverfahren" an. Die Begründung der Anträge wurde nicht mehr verlesen. Damit die Verhandlung schneller voran kommt. Sie verkündete eine Pause von 30 Minuten um... die über 70 Seiten Anträge zu lesen und zu bescheiden. Über 2000 Worte pro Minute hätte sie lesen müssen. Nach einer Stunde verkündete sie dann einen Teil der Beschlüsse. Ein weiterer wird am 16. Oktober verkündet. Der überwiegende Teil der Beweisanträge wurde pauschal abgelehnt, als zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich. Ob die Richterin die Anträge wirklich gelesen hat, darf bezweifelt werden... sie hat ca. 15 Anträge innerhalb einer Stunde gelesen (?) und beschieden.

Richterin Ahle war zu Beginn der Verhandlung - für ihre Verhältnisse -  einigermaßen entspannt, aber gegen Ende nicht mehr.

Sie wirkte unkonzentriert und genervt. Insbesondere als sie merkte, dass sie wegen diesem Prozess mal wieder erst spät Feierabend machen kann, wenn alle Kollegen längst fertig sind und die Putzkolonne anrückt. Sie ließ mal wieder ihre Frust auf die Betroffene ab. Obwohl ausgerechnet die Betroffene den größeren Aufwand mit 4-stündiger Anreise (und 4 -stündiger Abreise) nach Potsdam hat - und es sich um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt. Richterin Ahle darf und kann jederzeit einstellen (Opportunitätsprinzip). Das will sie partout nicht machen, ihr Urteil steht schon fest.

Mit Bemerkungen à la "Wer hat die Anträge gestellt?" und "Dann werden wir das nächste mal auch fertig" setzte sie die Betroffene unter Druck.

Das Gericht muss der mittellosen Betroffenen eine Fahrkarte zur Verfügung stellen. Die ausgestellte Fahrkarte für die Rückfahrt am Dienstag war jedoch für eine Verbindung gültig, die eine Abfahrt vor 16 Uhr erforderlich gemacht hätte. Darauf angesprochen, schob Richterin Ahle die "Schuld" auf die Betroffene, die mit ihren Anträgen den Prozess in die Länge ziehen würde: "Wer hat die ganzen Anträge gestellt?" sagte sie. Für Richterin Ahle sind Angeklagten oder Betroffenen, die zur Verteidigung ihrer Rechtsposition die Mittel der Strafprozessordnung anwenden, wie das Recht Beweisanträge zu stellen, lästig. Das verhindert ein schnelles aburteilen. Abhilfe schaffte Richterin Ahle nicht, das sei nicht möglich, die Zahlstelle des Gerichtes habe schon zu. Sie forderte somit die Betroffene dazu auf, mit einer ungültigen Fahrkarte die Rückreise anzutreten!
Als sie den Fortsetzungstermin festlegte, zeigte sie sich sehr gereizt und erklärte, beim nächsten Termin fertig werden zu wollen. Worauf die Betroffene erklärte, das es möglicherweise auch so sein werde, sie aber nicht auf ihre prozessualen Rechte verzichten werde, sie werde sich das Unter-druck-setzen durch Richterin Ahle auch nicht gefallen lassen.

Aus diesem Grund hat die Betroffene jetzt zwischen dem 3. und 4. Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag eingereicht. Richterin Ahle wird sich selbst für nicht befangen erklären und diesen Antrag per Ankreuzformular als "Dient im wesentlichen der Prozessverschleppung" als unzulässig zurückweisen. Das tut sie systematisch, egal was Mensch schreibt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Regelungen von der StPO, aber Richter*innen stehen wie Götter über das Gesetzt, erlauben sich, eigene Gesetze zu brechen und Wahrheit zu erfinden - und Menschen zu belehren à la "du du du m das geht nicht, das wird bestraft". Die Betroffene lässt sich da nicht einschüchtern und demonstriert weiter - in der Luft - oder im Wasser, wenn es sein muss...

Fortsetzung am 16. Oktober!

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