schwarzstrafen

Teilerfolg für Schwarzfahrer, Gericht flippt aus

Politscher Schwarzfahrprozess in zweiter Instanz am Landgericht Dresden: Dem Angeklagten und seiner selbstorganisierten Verteidigung gelingt die Einstellung von sieben von neun vorgeworfenen Taten. Und das trotzdem das Gericht dem Umstand, dass der Beschuldigte offen gekennzeichnet umsonst fuhr, keine rechtliche Würdigung zukommen ließ. Der Paragraph, der auf Schwarzfahren angewendet wird verlangt nämlich ein »Erschleichen«, wovon hier keine Rede sein könne. Stattdessen beleidigte das Gericht seinen Gegner und griff zum Schluss autoritär durch: 4 Tage Ordnungsaft für's nicht aufstehen zur Urteilsverkündung! Nun wird sich das Revisionsgericht mit der Frage der Strafbarkeit von gekennzeichnetem Schwarzfahren beschäftigen müssen.

schwarzstrafen abonnieren