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Prozessbericht zum 3. Verhandlungstag im Völkermordprozess gegen IS-Mitglied in Frankfurt

In Frankfurt findet mit dem Prozess gegen Taha A.-J. das weltweit erste Strafverfahren gegen einen Täter des IS im Zusammenhang mit dem Genozid an den Eziden statt. Erstmals wird explizit der Straftatbestand des Genozids mit verhandelt.

Der Frankfurter Genozid-Prozess und der Kampf um Anerkennung

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, begann am 24. April der Prozess gegen den Dschihadisten Taha Al J., angeklagt wegen des Völkermordes an den Eziden, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Taha Al J. war Teil des sogenannten „Islamischen Staat“ (IS). Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 27-Jährigen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, den Mord an einem fünfjährigen ezidischen Mädchen sowie die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b vor. Die BAW ließ Taha Al J. am 16.05.2019 in Griechenland festnehmen und nach Deutschland ausliefern, wo er sich seit dem 10. Oktober 2019 in Untersuchungshaft befindet.

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