Wie schon am 25.10.2023 kurz berichtet, fand am selben Tag eine mehrstündige Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Freiburg statt. Verhandelt wurde über eine Strafsache von 2016. Ihm waren fünf Fälle der Beleidung zur Last gelegt worden. Unter Vorsitz von Richter Dr. Bleckmann, kam das Schöffengericht jedoch zu dem Ergebnis, dass Mandic freizusprechen sei und die Staatskasse die Kosten des Verfahrens zu tragen habe.