Auslieferung von Maja nach Ungarn – Statement BASC

 

 

Das Berliner Kammergericht hat gestern Nachmittag, am 27.06.2024, entschieden, dass unser:e Genoss:in Maja nach Ungarn ausgeliefert werden soll. Ohne dass der Anwalt oder Majas Familie darüber informiert wurden, wurde Maja binnen kürzester Zeit nach dieser Entscheidung am 28.06. gegen 04:00 Uhr in einer Nacht- und Nebelaktion aus der Zelle geholt und nach Österreich gebracht, wo eine Übergabe an die österreichischen Behörden zum Zwecke des Weitertransports nach Ungarn erfolgte. Damit wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, das LKA Sachsen und insbesondere die Soko LinX ganz bewusst das Ziel verfolgt, Majas Recht auf eine Verfassungsbeschwerde und damit die Chance auf eine Verhinderung der Auslieferung zu umgehen. Auch schnelle solidarische Reaktionen sollten dadurch torpediert werden.

Radiobeitrag zur Auslieferung Majas nach Ungarn

Maja ist seit heute Morgen in Ungarn! Das ist der Worst Case!
Juristisch wurde die Auslieferung zwar verhindert, faktisch ist Maja jetzt aber schon dort, wir wissen nicht ob und wann Maja zurückgebracht wird.
Das Kammergericht in Berlin hat gestern die Auslieferung für zulässig erklärt. So spät, dass die Anwält*innen von Maja erst heute früh beim Bundesverfassungsgericht (BVG) dagegen vorgehen konnten. Doch bereits heute Nacht gegen 3:30 Uhr wurde Maja aus der Zelle geholt und 6:50 Uhr an die österreichischen Behörden übergeben. Als der Beschluss vom BVG gefällt wurde, der die Auslieferung aussetzt, war Maja aber bereits in Ungarn!
Während die Angehörigen die ganze Zeit im Ungewissen gelassen wurden, schien die Presse bereits informiert.

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