Am 24.Oktober vor 62 Jahren, also im Jahre 1956 begann der Streik für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser längste Arbeitskampf in der deutschen Geschichte seit 1905 währte 114 Tage und erreichte die Lohnfortzahlung erstmal nur in der Metallbranche, wurde aber wenige Monate später gesetzlich verallgemeinert. Diesen 34.000 kämpferischen Metallern verdanken wir unser Recht auf Lohn bei Krankheit.
Am 24.Oktober vor 62 Jahren, also im Jahre 1956 begann der Streik für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser längste Arbeitskampf in der deutschen Geschichte seit 1905 währte 114 Tage und erreichte die Lohnfortzahlung erstmal nur in der Metallbranche, wurde aber wenige Monate später gesetzlich verallgemeinert. Diesen 34.000 kämpferischen Metallern verdanken wir unser Recht auf Lohn bei Krankheit.
Mumia Abu-Jamals 7. Anhörung im Revisionskontrollgericht von Philadelphia, USA fand gestern, am 29. Oktober 2018 statt. Es ging dabei erneut um die Frage, ob der an Mumias (zum Glück vergeblich geforderten) Hinrichtung beteiligte Staatsanwalt Castille später als Revisionsrichter das Berufungsverfahren ablehnen durfte und ihn somit seines Rechtsweges beraubte. Hätte Castille dieses Verfahren überhaupt leiten dürfen, da er doch selbst Teil der Anklage und Vollstreckung in der vorherigen Instanz war? Vor dem Gericht hatten sich zahlreiche Unterstützer*innen von Mumia versammelt und beantworteten diese rethorische Frage mit der Forderung nach seiner Freilassung.
Der Prozess im Zusammenhang mit der wilden Demo im Sommer 2015 ist am 26.04.18 mit drei Freisprüchen und einer Verurteilung zu Ende gegangen. Einer der angeklagten Aktivist*innen wurde trotz widersprüchlicher Beweislage wegen versuchter Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen à 15€ verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 100 Tagessätze gefordert. Wie den übrigen Angeklagten die ihnen in der Akte vorgeworfenen Tathandlungen zugeordnet wurden, konnte bis zum Ende des Prozesses nicht geklärt werden. So musste letztlich auch die Staatsanwaltschaft Freisprüche beantragen. Der Staatsanwaltschaft reicht das Urteil gegen die verurteilte Person wohl nicht aus. Sie legte Berufung ein und der Prozess – nun nur noch gegen einen Menschen - wird am 05.12.18 vor dem Aachener Landgericht wieder aufgerollt.