Gegen die Bremer Aktivistin Ariane Müller von der Gruppe „Solidarität mit Daniela“ ist jetzt das Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro plus 3,50 Euro Zustellungskosten von einem Ermittlungsrichter am BGH bestätigt worden, die Zahlung muss zum 31. Januar erfolgen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar, so der BGH. Die Kosten des Verfahrens trägt die Aktivistin. Nach unserem Kenntnisstand ist sie die erste, die eine Strafe wegen einer Aussageverweigerung in dieser Sache zu zahlen hat. Die Aktivistin hatte bei ihrer Vernehmung im Oktober 2024 in Berlin durch BKA Beamte die Aussage verweigert. Sie sollte befragt werden, woher sie Daniela Klette und auch weitere ehemalige RAF-Mitglieder kennen würde. Außerdem sollte sie über allgemeine Lebenssachverhalte (so hat es ein Generalbundesanwalt am BGH formuliert) befragt werden. Die Aktivistin hat seit September 2024 ein Besuchsverbot bei Daniela Klette.
Im März 2024 wurde die Krankenschwester für Intensiv und Betriebsrätin am Klinikum Bremen Mitte nach 50 Jahren Krankenhausarbeit freigestellt, nur weil sie als Privatperson ein demokratisches Grundrecht in Anspruch genommen hat: die Anmeldung einer Kundgebung vor dem Gefängnis Vechta, in der Daniela Klette seit ihrer Verhaftung Ende Februar 2024 in Berlin einsitzt. Daniela Klette wurde seit weit über 30 Jahren von den deutschen Fahndungsbehörden gesucht, u.a. in Verbindung mit der Sprengung des sich damals im Bau befindlichen Gefängnis Weiterstadt durch die Rote Armee Fraktion (RAF) 1993.