15.Prozesstag gegen die 6 ageklagten Antifaschist:innen im OLG Düsseldorf - Tag gegen politische Gefangene!
15. Verhandlungstag – 18.03.2026Mar 20, 2026
Am heutigen Prozesstag nahm die Verteidigung das Gutachten des Sachverständigen Prof. Labudde auseinander, der Emmis Beteiligung am Angriff auf zwei Nazis im Januar 2023 als „sehr wahrscheinlich“ und auf den Thor-Steinar-Laden 2022 als “äußerst wahrscheinlich” bezeichnet hatte. „Das Gutachten ist für die Tonne“, konstatierte Rechtsanwalt Dietrich.
Rund fünfzig solidarische Menschen füllten den Zuschauer- und Pressebereich im Sitzungssaal des Hochsicherheitsgebäudes des OLG Düsseldorf.
Auf die erste Frage von Emmis Verteidigung nach den Wahrscheinlichkeitskategorien, die Labudde in der gestrigen Präsentation verwendet hatte, antwortete dieser ausweichend, das seien keine statistischen Wahrscheinlichkeiten, sondern nur „Grade der Sicherheit“. Die Antwort auf die zweite Frage der Verteidigung – „Ich könnte also auch sagen, dass „äußert wahrscheinlich“ für mich einen anderen Wert hat?“ – lautete schlicht „Ja“. Damit bestätigte sich, dass Labuddes Gutachten, dem der Senat in diesem Prozess so viel Raum gibt, wertlos ist.
Als nächstes stellte die Verteidigung fest, dass Labudde in diesen Fällen mit nur zwei bzw. fünf Frames gearbeitet hat, bei anderen Gutachten aber eine größere Anzahl genutzt hatte. Eine geringere Anzahl an Frames bedeute im Ergebnis jedoch eine geringere Konstanz. Eine größere Stichprobe würde größere Sicherheit bedeuten, räumte Labudde ein, „aus zwei Werten den Mittelwert zu ermitteln sei für einen Statistiker schmerzhaft“, so der Gutachter.
Dann ging es um die Pixel der Screenshots von dem Video, das eine Zeugin von der Flucht der Angreifer:innen in der Erfurter Pestalozzistraße mit ihrer Handykamera gemacht und das Labudde benutzt hatte. Es stellte sich heraus, dass nur 138 Pixel auf die tatverdächtige Person in dem Video entfallen, nicht annähernd die 300 Pixel, die Labudde an anderer Stelle als Mindestanforderung für die Auflösung bezeichnet hatte. Nun relativierte er das und stellte 300 Pixel als „Idealfall“ dar.
Schließlich sprach die Verteidigung von Emmi noch einmal eine wichtige Fehlerquelle bei der Vermessung der Tatverdächtigen in den Tatort-Videos an. Labudde hatte in seiner Präsentation am Vortag nämlich erstmals von der Kopfhaltung gesprochen und gesagt, dass eine Neigung des Kopfes in seinem 3D-Modell nicht darstellbar sei und der Gutachter diese Fehlerquelle nicht quantifizieren kann.
Weitere Fragen der Verteidigung an Prof. Dr. Labudde erübrigten sich und der Zeuge trat ab.
Die Verteidigung von Emmi behielt sich die Erklärung dazu gemäß Paragraf 257 vor, fasste ihre Kritik aber schonmal mündlich zusammen: Labuddes Wahrscheinlichkeitskategorien seien völlig beliebig, unhaltbar und besäßen letztlich keinerlei Aussagekraft. Dass die Anzahl der Pixel im Video in der Pestalozzistraße zu gering für eine genaue Aussage sei, habe der Gutachter in seinem Gutachten nicht erwähnt und dieses Problem erst auf Nachfrage eingestanden. Von einem Gutachter könne zurecht erwartet werden, zu Fragen, die er nicht aufklären kann, nichts zu sagen, wie der Sachverständige Zeuge Prof. Dr. Eisenmenger das beim vorletzten Prozesstag gemacht hatte. Labuddes Arbeitsweise sei dagegen insgesamt unseriös. Emmis Rechtsanwältin Eder meinte, Labudde habe offensichtlich dem Auftraggeber (der SOKO LINKS) gerecht werden wollen.
RA Dietrich wies abschließend noch einmal daraufhin, dass die Methode wissenschaftlich nicht validiert sei, alle Veröffentlichungen zum 3D-RIG aus seinem Institut stammten und dies nur eine Scheinvalidierung sei. Labudde tue so, als habe er mit dem digitalen Skelett den heiligen Gral der Personenidentifikation gefunden. Das wissenschaftlich verbriefte Vieraugenprinzip gelte für Labudde offensichtlich nicht: „Wie es schon in einem früheren Prozess hieß: Die Methode ist für die Tonne.“
Nun verkündete der Vorsitzende Richter noch zwei Beschlüsse des Senats: Der Verwertungswiderspruch von Emmis Verteidigung gegen die Einführung der Videos der Zeugin G. aus der Pestalozzistraße wird zurückgewiesen. Die Beurteilung des Beweiswerts sei allein Sache des Senats.
Zum Schluss heißt es: „Dem Antrag der Verteidigung, den BILD-Artikel vom 24.2.2023 zu verlesen, wird stattgegeben.“ Der Vorsitzende Richter verlas den Artikel und schloss die Sitzung, nachdem er noch ein Ordnungsgeld gegen die Zeugin B. über 300 Euro oder 3 Tage Ordnungshaft verhängte, weil sie der Ladung nicht Folge geleistet hatte.


