14.Prozesstag gegen die 6 angeklagten Antifaschist:innen im OLG Düsseldorf

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14. Verhandlungstag – 17.03.2026Mar 20, 2026

 

Heute war der Gutachter Dirk Labudde erneut geladen und zeigte die Präsentation zu seinem Gutachten. Obwohl er wieder 2 Stunden redete, blieben erneut viele Fragen offen.

 

Mit rund 40 Personen im Publikum war der Prozesstag gut besucht.

Der Auftrag seines Gutachtens für das LKA Thüringen lautete, zu beantworten, ob es sich 1) bei der Person P2 in den Videos in der Pestalozzistraße, 2) bei der Person UP1 auf den Videos aus dem Thor-Steinar-Laden und 3) bei der Person im REWE-Markt im Video am 12.1.23 jeweils um Emmi handele.

Die Videos umfassen zwei von drei Videos der Überwachungskameras aus dem Thor-Steinar-Laden, zwei Videos aus der Pestalozzistr (sog. Flucht- und Tatvideo), und eines von einer Kamera im Eingangsbereich des nahegelegenen REWE-Markts. Dass Gutachter Labudde noch einmal zwei ganze Tage Gelegenheit erhält, sich und seine Präsentation zu zeigen, verschafft ihm eine Aufmerksamkeit, die nicht fachlich begründet sein kann. (siehe Tag 4 und Tag 5)

Zur Methode berichtet Prof. Labudde, wie die drei Orte 3D gescannt und digital vermessen wurden durch Mitarbeiter der Firma FOSiL (Forensic Science Investigation Lab), bei der Labudde Prokurist ist. Als Software werden ffmpeg, Cloudcompare und Blender genannt.

Die 3D-Modellerstellung zeigte er kurz mit Fotos von der (erzwungenen) Vermessung am 2.4.25 von Emmis Körper. Das daraus berechnete digitale Skelett (“Rig”) wird dann in Fotos (“Frames”) der Verdächtigen von den Tatorten eingepasst. Die dabei auftretenden Differenzen zwischen Emmi und dem Rig wurden mit Pixelfehlern erklärt.

Sich aufdrängende Fragen, wie etwa, wie viele andere Personen vergleichbarer Körpergröße ebenfalls mit dieser Methode “identifiziert” würden, streifte Labudde nicht einmal. Am ausführlichsten sprach er über die Bildentzerrung und ihre Bedeutung für die gemeinsame Verwendung von 2D und 3D Bildmaterial – ein eher unwichtiger Nebenschauplatz. Dazu werden auf das 3D-Modell des Tatorts die Videoausschnitte gelegt, auf denen die fragliche Person zu sehen ist. Inwieweit das Übereinanderlegen von Rig und Figur von Emmi einer genaueren Prüfung standhielte, muss offen bleiben. Etwaige Abweichungen waren weder in der Präsentation ersichtlich, noch auf den einfachen Abbildungen im Gutachten nachvollziehbar, dazu bräuchte es vergrößerte digitale Ansichten.

Zusammenfassend ergibt sich aus Labuddes Gutachten, es sei “sehr wahrscheinlich”, dass es sich bei der Person P2 in der Pestalozzistraße um Emmi handele, und bei UP1 im Thor-Steinar-Laden und der Person im REWE für “äußerst wahrscheinlich”, dass es Emmi sei.

Insgesamt fällt wieder auf, dass Labudde viel Unwichtiges sehr ausführlich darlegt, während er auf andere Themen nicht eingeht. Manches Fachvokabular scheint eher zur Verwirrung zu dienen. Während die GBA keine Fragen und das Gericht wenige Fragen hatte, verließ das Publikum den Saal mit lauter Fragen. Eine erste Beurteilung der Verteidigung lest ihr beim folgenden Tag 15.

Im Anschluss an Labudde gab es noch folgende Anträge der Verteidigung:

Die Verteidigung von Emmi erklärte, den Verwertungswiderspruch der Vergleichslichtbilder zur Pestalozzistraße aufrechterhalten zu wollen, da die Vernehmung der Zeug:innen bestätigt habe, dass die Vergleichsbilder defizitär seien, weil sehr unähnlich.

RA Eder legte dann einen Beweisantrag vor zu einem Artikel vom 24.2.23 in der Bildzeitung, mit dem Titel “Polizei jagt linksextreme Angreiferin (20)”. Das dortige Foto von Emmi war auch den Zeug:innen Frau G. und Hernn S. vorgelegt worden. Im Artikel seien “Verbindungen zu Erfurt” erwähnt, der Text sieht einen Zusammenhang zum Angriff in der Pestalozzistraße und erwähnt auch Videos. Es sei daher nicht auszuschließen, dass die Erinnerung der beiden Zeug:innen nicht vom originären Tattag stamme, sondern nachgelagerte Wahrnehmung sind.

Die Verteidigung von Moritz beantragt bezüglich der als Zeug:innen geladenen Nazis aus Polen, die in Budapest angegriffen worden waren, Rafal Robert Baran, Justyna Malgorzata Baran und Bartlomiej Fabian Maksymilian Wilk, sie zur persönlichen Vernehmung zu laden.

Für eine audiovisuelle Vernehmung, die bereits für den 24. März (Verhandlungstag 16) geplant ist, lägen keine einsichtigen Gründe vor. Ausreichende Gründe, die vom Prinzip der persönlichen Zeugenvernehmung abweichen, seien bislang nicht vorgetragen worden.

Am Ende weist das Gericht den Widerspruch der Angeklagten Emmi gegen die Verwertung von Bildern der StAw Gera aus einer Observation zurück (diese zielte eigentlich auf Nele und Luca und man stieß dabei auf Emmi). Der Widerspruch sei unbegründet, weil die Anordnung rechtmäßig per Gerichtsbeschluss erfolgt war. Die Sachbeschädigungen vom 2.5.2021 gegen zwei Filialen der Commerzbank bzw. der Deutschen Bank in Jena ergeben einen Sachschaden von 30.000 Euro. Die Filialen seien mit Sprühfarbe und Farbbomben attackiert worden, es waren ein Anarchie-A und die Parole “Lang lebe Rojava” gefunden worden und die Scheiben waren beschädigt, es gab dazu ein Bekennerschreiben. Es seien Straftaten von erheblicher Bedeutung, wegen der Schadenshöhe und dem politischen Hintergrund. Da es keinen anderen Weg zur Ermittlung der Täter:innen gegeben habe, sei eine Observation zu Mittätern gerechtfertigt gewesen.

 

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