13. Prozesstag gegen die 6 angeklagten Antifaschist:innen im OLG Düsseldorf

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Am 13. Verhandlungstag wurde ein weiterer ehemaliger Schüler zu seinen Beobachtungen am Tag des Angriffs auf die Neonazis Beuthe und Raßbach befragt. Außerdem stellte der Sachverständige Eisenmenger sein gerichtsmedizinisches Gutachten zu den Angriffen auf den Thor Steinar-Laden sowie auf Beuthe und Raßbach vor.

Der Gerichtssaal war an diesem Tag mit gut 50 solidarischen Besucher:innen merklich gefüllter als an den vorherigen Verhandlungstagen.

Die Verhandlung begann damit, dass die Verteidigung noch vor der Vernehmung des ersten Zeugen wie üblich der Verwertung der Wahllichtbildvorlage aus einer früheren Vernehmung des heutigen Zeugen 1 widerspricht.

Zeuge 1 – Ein Auszubildender aus Erfurt

Der erste Zeuge S. hat den Angriff selbst nicht gesehen, berichtet aber davon, wie an dem Morgen acht Personen an ihm vorbei gelaufen sein sollen. Eine von ihm weiblich gelesene Person habe ihn angesprochen, er habe allerdings nicht verstanden, was sie gesagt hat. Wie die Zeug:innen der letzten Tage kann auch dieser Zeuge sich nur an wenig erinnern. Zu möglichen Gegenständen erklärte er, sich nur an eine weiße Tüte zu erinnern, die die Personen dabei gehabt hätten. Auf unterschiedliche Fragen, wie die Person ausgesehen habe, die in angesprochen habe, sagte er, er habe nur ihre Augen gesehen und den Rest des Gesichts nicht erkannt.

Dann geht es um besagte Wahllichtbildvorlage. In der ersten Vernehmung wurden ihm mehrfach Bilder von Personen vorgelegt und gefragt, ob er eine Person erkannt hätte. Bei mehreren Bildern hätte er Ähnlichkeiten gesehen. In einer zweiten Vernehmung wurden ihm abermals Bilder vorgelegt, auf der er Ähnlichkeiten zur Person erkennen wollte. Schon bei der Befragung betonte er, sich nicht sicher zu sein: „Ich habe die gesuchte Person nicht sicher erkannt, stelle aber Ähnlichkeiten fest“. Konkreter wurde es bei den Bildvorlagen nicht und auch während der Verhandlung wiederholte er, sich weder jetzt noch bei den früheren Vernehmungen an Einzelheiten erinnern zu können. In den früheren Vernehmungen habe der Zeuge gesagt, die Person hätte dunkle Haare gehabt, er erinnert sich auch noch daran, dunkle Augen genannt zu haben.

Zeuge 2 – Herr Prof. Dr Wolfgang Eisenmenger, Institut für Rechtsmedizin München

Den weit größeren Teil des Verhandlungstags nahm die Erklärung und Befragung des Sachverständigen Eisenmenger ein, der auch schon im Münchener Prozess gegen Hanna ein Gutachten präsentiert hatte.

Der Rechtsmediziner hatte den Auftrag, die Verletzungen verschiedener Geschädigter zu begutachten. Besonders relevant waren dabei die Fragen, ob die Einwirkungen speziell auf den Kopf lebensgefährlich waren, welche Verletzungen die Geschädigten erlitten hatten und welche Tatwerkzeuge genutzt worden waren. Eisenmenger begann zunächst damit, alle denkbaren lebensgefährlichen Verletzungen zu benennen, die durch die Angriffe hätten entstehen können und welche physikalische Krafteinwirkung für die jeweilige Verletzung nötig gewesen wäre. Seine Berechnungen vergleicht er mit Untersuchungen, die entweder von ihm, von anderen universitären Einrichtungen oder der Polizei durchgeführt wurden, um zu ermitteln, welche Kräfte durch Schläge, Tritte oder einen Schlagstockeinsatz im Schnitt und maximal wirken.

Im Hinblick auf den Angriff auf das Thor Steinar-Geschäft und die dortige Verkäuferin bezieht sich Eisenmenger auf das Video der Überwachungskamera und merkt an, dass der Schlagstock mit „gebremster Wucht“ eingesetzt wurde. Faustschläge wären nicht in der Lage, lebensgefährliche Kopfverletzungen zu erzeugen, wenn sie, wie im Video erkennbar, eine am Boden liegende Person träfen und nicht auf das Gesicht zielten. Er kommt zu dem Fazit, dass es so zu keinem Zeitpunkt zu einer potenziellen Lebensgefahr hätte kommen können. Zusätzlich merkt er an, dass er damit den Rechtsmedizinern aus Jena ausdrücklich widerspricht. Deren Einschätzung „kann [er] nicht nachvollziehen“.

Danach sagt der Gutachter zum Fall Beuthe und Raßbach aus. Seine Begutachtung fundiere auf den Angaben der Geschädigten selbst, den medizinischen Berichten und einer sehr kurzen Videosequenz vom Angriff auf die beiden Nazis. Raßbach habe von einem Schlagstock, einem Hammer und einer Axt gesprochen, mit dem er angegriffen worden sein soll. Bei dem Angriff sei auch getreten worden, was zu deutlich heftigeren Verletzungen führen könne. Tritte gegen den Kopf seien potentiell lebensgefährlich. Länger führt der Sachverständige die massiven Gesichtsverletzungen inkl. Schädelbasisbruch bei Beuthe aus.

Rückschlüsse auf die Werkzeuge ließen sich laut dem Gutachter wie folgt ziehen: Bei Raßbach seien Faustschläge und Tritte gesichert. Bei Beuthe seien die Verletzungen durch entweder Tritte mit beschuhtem Fuß, mit der „stumpfen Seite einer Axt“ oder mit einem Gummihammer erklärbar – da bewege man sich aber im spekulativen Bereich. Einen Metallhammer schließe er aus, dieser hätte größere Verletzungen verursachen müssen.

Bei Beuthe und Raßbach bestand nach dem Gutachter „potenzielle Lebensgefahr, die sich aber nicht verwirklicht hat“. Bei der Nachfrage, wie der Grad der Konkretisierung der Lebensgefahr gewesen sei, antwortete Eisenmenger: Bei Beuthe wäre es der Verwirklichung nahe gewesen – bei Raßbach nicht, u.a. da er nicht bewusstlos war. Die Frage des Vorsitzenden Richters, ob für die angreifenden Personen erkennbar gewesen zu sei, dass Beuthe nicht sterbe, war dem Gutachter zu spekulativ. Dazu traue er sich kein Urteil zu. Bei den bisherigen Zeugenvernehmungen hatten die Schüler:innen immer wieder gesagt, nicht das Gefühl gehabt zu haben, dass Beuthe sterben werde.

Die Verteidigung fragte den Gutachter schließlich, ob seine Einschätzung zu den Teleskop-Schlagstöcken sich ändern würde, wenn statt langen Metallschlagstöcken, leichtere Carbon-Schlagstöcke genutzt worden wären. Der Gutachter merkte zunächst an, dass er sich an zwei in Budapest beschlagnahmten Schlagstöcken orientiert hatte. Wie er darauf kam, dass genau dieses Exemplar bei den besprochenen Angriffen (die heutigen haben zumal in Erfurt stattgefunden) genutzt worden sein soll, sagte er nicht. Er bestätigte schließlich, dass leichtere biegsame Carbon-Schlagstöcke ungefährlicher seien.

Während es offenbar weder der Senat noch die GBA für nötig hielten, die Einschätzung des Gutachters zur Lebensgefahr festzuhalten, fragte Emmis Verteidiger Dietrich nach, was mit einer Verwirklichung der Gefahr genau gemeint sei: Die Verwirklichung eines lebensbedrohlichen Zustands oder die Verwirklichung des Todes. Eisenmenger erklärte, dass ein möglicher lebensgefährlicher Zustand bei Beuthe nah war, aber nicht der Tod.

Die Verteidigung beantragte diese Antwort wörtlich zu protokollieren, was der Vorsitzende Richter ablehnte, wobei er hinzufügte: „Aber ich sage: Die Frage zu stellen war gut.“

Der Sachverständige wird auch zu den vorgeworfenen Taten in Budapest noch einmal gehört werden.

Auf die Vorwürfe der Generalbundesanwaltschaft, die die Angriffe als versuchten Mord mit niederen Beweggründen anklagt, ließen sich auch am heutigen Tag keine Hinweise finden. Eine Tötungsabsicht, die dafür nötig wäre, war zu keinem Zeitpunkt erkennbar. Die Ausführungen des Gerichtsmediziners über den Angriffsverlauf lassen im Gegenteil explizit darauf schließen, dass keine Tötungsabsicht vorlag.

 

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