12. Prozesstag gegen die 6 angeklagten Antifaschist:innen im OLG Düsseldorf

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Es ging an diesem Tag wieder um den Angriff auf die zwei Nazis Raßbach und Beuthe in der Erfurter Pestalozzistraße im Januar 2023. Im Mittelpunkt standen die Wahrnehmungen von zwei Zeuginnen, die auffällige Übereinstimmungen mit einer Meldung der Erfurter Polizei aufwiesen, in der nur wenige Stunden nach der Tat über einen Hammer, eine Axt und ein politisches Motiv berichtet wurde.

Die erste Zeugin des Tages, Frau H., weiß weder, wie viele Angreifer:innen es gewesen waren, fünf oder sechs Personen, noch, was genau passiert war. Sie erinnert nur, dass die Maskierten plötzlich weggerannt seien. Sie erinnert sich aber, dass Schlagstöcke im Spiel gewesen seien, eine Axt oder einen Hammer habe sie nicht gesehen.
Später habe sie etwas abseits gestanden und den Notruf abgesetzt, während ihre Freundinnen sich um Verletzte gekümmert hätten. Sie berichtete auch von dem Klassenchat, aber der Angriff sei kein Thema gewesen. Sie wisse nur von einem Video im Internet, will es sich selbst aber nicht angeschaut haben.

Bevor die zweite Zeugin auftritt, gibt die Verteidigung von Emmi eine Erklärung zur Zeugenvernehmung von Frau G. ab. Sie hatte am 10. Verhandlungstag angegeben, neben den Mülltonnen einen Holzstiel in einem Rucksack gesehen zu haben, aber keinen Hammer oder eine Axt, von denen sie den Ermittlern berichtet haben soll, d.h. diese Angaben waren eher eine Schlussfolgerung aufgrund der Verletzungen, die sie am Tatort wahrgenommen hatte. Sie habe bei der Polzei außerdem mitgeteilt, dass eine Gesuchte nur Ähnlichkeiten mit der Angreiferin hatte. Es habe sich um ein Ähnlichkeitsurteil gehandelt, erklärte die Verteidigung und zitierte die Zeugin wörtlich: „Also, wenn ich mich jetzt mit einer Person unterhalten hätte, erkenne ich sie wieder, wenn ich nur an ihr vorbeigelaufen wäre, nicht.“

Es folgte eine Erklärung von Emmis Verteidigung zur Vernehmung der Zeugin J.: Diese habe angegeben, den Mann an den Mülltonnen nicht näher beschreiben zu können, es habe sich um drei Personen gehandelt, eine gemischte Gruppe, die hätten am Boden gehockt. Sie wusste nicht, was für ein Werkzeug bzw. Gegenstand, sie wahrgenommen habe. Es liegt nahe, kritisiert die Verteidigung, dass das Vernehmungsprotokoll nicht korrekt war.

Nun ein Beschluss des Senats: Der Antrag auf Ablehnung des Gutachters Prof. Dr. Labudde wird als unbegründet zurückgewiesen. Bedenken gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen müssten sich aus dem hier verhandelten Sachverhalt ergeben. Weder das Bestreben des Sachverständigen, zu erfahren, ob sein Gutachten zur Verurteilung beiträgt, noch seine persönlichen Äußerungen begründeten einen Anlass der Besorgnis der Befangenheit. Der Sachverständige habe sein Gutachten nicht entsprechend den Erwartungen der Ermittler gemacht. Der Vorsitzende zitierte Labudde, um seine angebliche Unvoreingenommenheit aufzuzeigen: „Ich denke mal, das größte Kompliment ist, wenn jemand sagt, du musst den Körper verändern, wenn du nicht von Labudde identifiziert werden willst.“

Wesentlich erkenntnisreicher, war die Vernehmung der letzten Zeugin des Tages, Frau R.:
Sie hatte auf eine Klassenkameradin vor dem Tunnel gewartet, als mehrere vermummte Personen an ihr vorbeigelaufen seien, die „Sachen in der Hand hatten, die man als Fußgänger nicht in der Hand haben sollte.“ Sie glaubt, es waren fünf Personen gewesen und sie habe eine weibliche Stimme wahrgenommen, die Person hatte eine Computertasche dabei. Der Zeuge S. (siehe Tag 12) habe erzählt, von einer der Angreifer, einer Frau, angesprochen worden zu sein. Einen anderen Angreifer will sie als „Alpha-Mann“ wahrgenommen haben. Warum? Er habe die anderen gefragt, ob es allen gut gehe, deshalb wäre er der Anführer gewesen.

Die Nebenklage des Nazis Beuthe bittet, die Axt im Saal zu zeigen, die sie in der zweiten polizeilichen Vernehmung gezeichnet hatte. Die Zeichnung, die im Sitzungssaal gezeigt wird, sieht eher aus wie ein Schlachterbeil. Sie erinnert sich heute noch an einen Holzstab. Wie groß das Ding war, weiß sie nicht. Die Person sei mit der Axt weggerannt. Emmis Rechtsanwältin, Eder, fragt, ob sie heute auseinanderhalten könne, was sie selbst gesehen hat und was andere erzählt haben und weist die Zeugin zudem auf ihre widersprüchliche Aussage hin, wonach sie einmal eine und ein anderes mal zwei weibliche Personen gesehen haben will. Als RA Eder nachfragt, warum sie bei der Vernehmung ausgesagt hat, die letzte unter den vier Personen habe den Zeugen S. angesprochen, antwortet sie, dass sie nicht mehr erinnere, was dieser gesagt habe. Sie hatte es nach einem Jahr schon vergessen und es könne durchaus sein, dass sie unterschiedliche Angaben dazu gemacht hätte. Bei der zweiten Vernehmung habe sie das über die 4. Person gesagt, die Person sei an ihr vorbeigelaufen und in dem Moment habe sie die Axt gesehen. Wer von ihnen als erstes von der Axt gesprochen habe, wisse sie nicht.

Dann fragt Emmis Anwältin nach dem Klassen-Chat, der Whats-App Gruppe. Die Zeugin sei auch da drin und es könnte sein, dass der Klassen-Chat noch vorhanden sei. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung präsentiert die Zeugin dann den Klassen-Chat, von dem in den letzten Prozesstagen so viel die Rede war. Sie und hatte den Chat-Verlauf noch auf ihrem Handy und er wurde auf den großen Bildschirmen im Sitzungssaal präsentiert: Am 12.1.23 bereits um 12:24 geteilte Nachricht von ihrer Freundin war eine Meldung aus dem Presseportal der Erfurter Polizei. Unter der Rubrik „Blaulicht“ heißt es zum Überfall auf die beiden Nazis, es seien Hämmer und eine Axt dabei zum Einsatz gekommen. Auf Nachfrage von Emmis Verteidigerin berichtet die Zeugin außerdem, dass sie daraufhin zusammen entschieden hätten, zur Polizei zu gehen.

So bestätigt sich mal wieder, worauf Emmies Verteidigung wiederholt hinwies, dass heute nämlich nicht mehr nachvollziehbar ist, ob die Aussagen der Schüler:innen bei der Polizei ihrer tatsächlichen Wahrnehmung entsprachen oder vielmehr von den Informationen und Bildern in dem Whats-App-Chat ihrer Schulklasse oder von suggestiven Fragen der Ermittler:innen beeinflusst waren, wonach eine Axt oder ein Hammer im Spiel gewesen sei. Die Legende von der „Hammer-Bande“ hält sich jedenfalls bis heute hartnäckig und ist so perfide wie wirkungsvoll, und dominiert – bis auf wenige Ausnahmen – die Berichterstattung in den Medien über den Budapest-Komplex.

 

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