1. Verhandlungstag, 12.08.2026
Am 12.08.26 startete der erste Berufungsprozess im Kontext von "Tag X" am Landgericht Leipzig. Zunächst sind zwei Verhandlungstage (12.08. und 19.08.2026) angesetzt.
Der angeklagten Person wird "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (§ 113 StGB) vorgeworfen. Sie soll sich zusammen mit anderen Personen im Kessel eingehakt haben, als nachts gegen 3 Uhr die Cops angefangen haben, Menschen wegzuziehen und zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) zu bringen. Aufgrund dessen hätten die Bullen besonders stark zuschlagen und an Menschen zerren müssen, wodurch aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Straftatbestand "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" erfüllt wäre. Der Person wird keine individuelle Gewalt vorgeworfen und auch der Kollektivvorwurf des "besonders schweren Landfriedensbruchs", der viele Genoss:innen betrifft, ist nicht Teil der Anklage.
In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Leipzig wurde die angeklagte Person zu 30 Sozialstunden verurteilt, wobei nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde.