Hamburg

[HH] Hausbesuche bei zwei Bezirksabgeordneten der AFD Hamburg!

In den Nächten vom 12. auf den 13.09 und 16. auf den 17.09 habe wir Elke Zimmermann, Gloxinienweg 7 und H.-J. Meyer, Moorfleeter Deich 383 in ihren Wohnhäusern besucht. Bei E. Zimmerman haben wir Buttersäure in die Familienautos geschüttet. Bei H.-J. Meyer haben wir den Hauseingang und das Auto mit Farbe markiert.

Für Selbstorganisierung und Autonomie gegen autoritäre Zustände

Soli-Transparent auf dem Schanzenfest mit gesuchten Antifas

Die Zeiten sind mies, aber davon lassen wir uns nicht beirren oder vor Schreck am Boden festnageln. Am 7.9.2024 haben wir daher mit Tausenden Besucher*innen das Straßenfest im Schanzenviertel gegen autoritäre Zustände und die Festung Europa gefeiert.

Verurteilung im Rondenbarg-Prozess wegen Demoteilnahme

Heute hat das Landgericht Hamburg die beiden Angeklagten im Rondenbarg-Prozess wegen Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Es wurden Teilnehmer*innen einer Demonstration für Straftaten verurteilt, die sie nicht begangen haben. Allein durch das Tragen von schwarzer Kleidung hätten sich die Angeklagten der Beihilfe zu versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Demonstrierende werden somit in Kollektivhaftung genommen. Das Urteil stellt auch einen Rückfall hinter den Brokdorf-Beschluss von 1985 dar, der besagte, dass der Schutz der Versammlungsfreiheit „für die Teilnehmenden auch dann erhalten bleiben muss, wenn mit Ausschreitungen durch Einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist.“

Nach der Urteilsverkündung gab es noch eine Foto-Aktion vor dem Haupteingang zum Landgericht. Es wurden Buchstaben hoch gehalten, die den Spruch „Unverhandelbar Versammlungsfreiheit“ zeigten. Auch wieder am Start wie bei allen anderen Prozesstagen war die solidarische Prozessbegleitung mit einem Stand mit Kaffee und Tee.

Rondenbarg-Prozeß: Vogel-Strauß-Politik ist eine schlechte Verteidigung

 

 

Am heutigen Dienstag wurde vom Landgericht Hamburg das Urteil in einem der Ron­denbarg-Prozesse (es stehen weitere an) verkündet. Seit Jahresbeginn wurde über eine Demo verhandelt, die in der besagten Hamburger Straße (Rondenbarg) rabiat von der Polizei gestoppt wurde. Vorher war einiges kaputt gegangen und einiges von DemonstrantInnen geworfen wurden. In dem jetzigen Verfahren ging es um zwei An­geklagte, denen (wie wohl allen Angeklagten) keine eigenhändige Gewalttat vorgewor­fen wird. Das Gericht verurteilte sie wegen „Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Bei­hilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung, mit Beihilfe zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und mit Beihilfe zur Sachbeschädigung“ zu 90 Tagessätzen (Auskunft der zuständigen Gerichts-Pressestelle). § 40 Absatz 2 Strafgesetzbuch be­stimmt: „Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.“

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hatte vorher sogar wegen MittäterInnenschaft Anklage erho­ben. Der für MittäterInnenschaft erforderliche gemeinsame „Tatplan“ von gewalttätigen und nicht-gewalttätigen DemonstrantInnen ließ sich aber nicht beweisen. Beihilfe sol­len die beiden übriggebliebenen Angeklagten aber trotzdem geleistet haben – im we­sentlichen durch solidarisches Tragen eines Anglerhutes bzw. einer Sturmhaube. Zwei andere Angeklagte hatten sich zu Beginn des Prozesses auf einen deal mit Staatsan­waltschaft und Gericht eingelassen; das Verfahren gegen eine ursprünglich fünfte An­geklagte wurde krankheitsbedingt abgetrennt.

 

 

 

Daß die Sache so ausging, wie sie ausging, liegt auch an einer verfehlten Prozeßfüh­rungsstrategie und Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

 

Warum ist das Folgende wichtig? Weil etwas, das gar nicht erst korrekt zur Kenntnis genommen wird, auch nicht treffend kritisiert kann. Weil durch Umhauen von Pappka­meradInnen keine realen Schlachten gewonnen und keine Staatsanwaltschaften be­siegt werden können.

 

 

 

Der Gegenseite Positionen zu unterstellen und dann bloß diese unterstellten Positio­nen zu kritisieren, läßt die tatsächlichen Positionen der Gegenseite unkritisiert – schwächt also weder die Gegenseite noch stärkt es die eigene Seite.

 

 

Solidaritätskundgebungen auf dem Schanzenfest in Hamburg

Kundgebungen auf dem Schanzenfest

Das Schanzenfest am 7.9.2024 steht im Zeichen der Solidarität. Neben Infoständen, Bands und Soundsystemen werden drei Kundgebungen stattfinden. Den Gesuchten und Inhaftierten im Budapest-Verfahren und anderen Betroffenen staatlicher Repression soll mit dem Fest ein stärkendes Signal der Solidarität gesendet werden. Denn immer mehr Menschen sind angesichts der zunehmenden, faschistischen und rechtspopulistischen Mobilisierung, notwendiger Selbstverteidigung und staatlicher Repressionen gegen Antifaschist*innen, dazu gezwungen, in den Untergrund zu gehen. Diesen Realitäten wollen und können wir ebenso wenig zusehen, wie dem andauernden Sterben im Mittelmeer durch die Abschottung der europäischen Außengrenzen und der Illegalisierung von Menschen ohne deutschen oder europäischen Pass.

Staatsanwaltschaft will Geldstrafe für Demo-Teilnahme – Urteil im Rondenbarg-Prozess am 03.09.2024

Am 26.08.2024 wurde die Beweisaufnahme im aktuellen Rondenbarg-Prozess geschlossen. Zuvor hatte die Richterin noch einen Antrag auf Einstellung von der Verteidigung abgelehnt. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass aufgrund einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“ ein Verfahrenshindernis vorliegt. Das Gericht lehnte dies ab, weil die Kammer, selbst wenn V-Personen am Rondenbarg anwesend waren, darin keine Tatprovokation sehen will. Laut der Staatsanwältin haben sich die Angeklagten nach Paragraf 125 Absatz 1 Nr. 2 Landfriedensbruch – Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit – in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Sachbeschädigung strafbar gemacht. Die Staatsanwältin verweist in ihrem Plädoyer auf das BGH-Urteil im Elbchaussee-Verfahren. Die Angeklagten hätten Gewalt gegen Sachen und gegen die Polizei in Kauf genommen und hätten sich dem Dresscode des Schwarzen Fingers angepasst. Sie hätten dabei mitgewirkt „den Gewalttätern einen Rückzugsort zu bieten“. Die Staatsanwältin fordert eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 15 Euro beziehungsweise 40 Euro.

In den Plädoyers der Verteidigung am 27.08.2024 gingen die Anwält*innen darauf ein, dass der Schwarze Finger eindeutig eine nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlung gewesen sei. Sie beziehen sich auf den Brokdorf-Beschluss von 1985, in dem es heißt: „Nimmt nicht eine Demonstration als Ganzes einen gewalttätigen Verlauf, dann muss für die friedlichen Teilnehmenden der Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn Einzelne oder eine Minderheit Ausschreitungen begehen.“ Der Beschluss macht klar, dass niemand in Mithaftung genommen werden kann, nur weil ein Teil auf einer Demo gewalttätig ist. Die Anwält*innen plädierten auf Freispruch der Angeklagten. Die ausführlichen Berichte zu den letzten beiden Prozesstagen können, ebenso wie sämtliche Protokolle der 23 Prozesstage nachgelesen werden.

Berichte in der Presse gab es beim nd der Jungen Welt und bei der Hamburger Morgenpost.

Bereits am 24.08.2024 haben in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ stattgefunden. Es gab bei den Demos Grußworte von den beiden Angeklagten im aktuellen Prozess und von den 17 Angeklagten kommender Rondenbarg-Prozesse.

Am 03.09.2024 wird um 11 Uhr das Urteil verkündet.
Kommt zahlreich zum Landgericht in Hamburg!
Versammlungsfreiheit verteidigen!

Kurzbericht mit Fotos von den Demonstrationen vor der Urteilsverkündung im Rondenbarg-Prozess

Am 24. August haben in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ stattgefunden. In Hamburg beteiligten sich rund 300 Menschen an einer sehr lautstarken Demo, die vom Gänsemarkt über das Landgericht am Sievekingplatz bis nach Sankt Pauli zog. Es gab gute Redebeiträge von der Roten Hilfe Hamburg, von Perspektive Kommunismus, der Waterkant Antifa, der IL Hamburg und einen Beitrag von den beiden Angeklagten im aktuellen Verfahren sowie ein Grußwort von den 17 Angeklagten, deren Rondenbarg-Verfahren kürzlich eröffnet wurde.

In Karlsruhe zogen 150 Demonstrierende vor das Bundesverfassungsgericht, um auf den Brokdorf-Beschluss aus dem Jahr 1985 hinzuweisen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Klage gegen das Verbot von Demonstrationen, die sich gegen die Errichtung des Kernkraftwerks Brokdorf richteten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verbote als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zurückgewiesen. Bei den Protesten gegen den G20 wurde am Rondenbarg das Recht auf Versammlungsfreiheit mit Polizeigewalt zerschlagen und im Nachgang droht mit den Urteilen im Rondenbarg-Prozess ein massiver Angriff auf das Demonstrationsrecht, da Angeklagte allein wegen der Anwesenheit bei der Versammlung wegen Landfriedensbruch verurteilt werden sollen und nicht etwa aufgrund individueller Tatvorwürfe. In Karlsruhe gab bei der Demo Reden von Betroffenen im Fall Knastspaziergang Offenburg, ein Grußwort von Thomas Meyer-Falk, der IL Hamburg sowie der Angeklagten im aktuellen und im kommenden Rondenbarg-Prozess.

Am 26. und 27. August werden die letzten Prozesstage mit Plädoyers und politischen Abschlusserklärungen der Angeklagten sein, am 3. September wird das Urteil erwartet. Kommt nach Hamburg zu den Prozessterminen!

Fotos und Redebeiträge

Hamburg: Feuer beim parlamentarischen Geschäftsführer der AfD Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, Trenknerweg 111

 

„In finsteren Zeiten wird da auch gesungen werden? Da wird auch gesungen werden von den finsteren Zeiten!“ (Bert Brecht)

 

 

Wir haben am 21.08.24 Feuer unter einem hochpreisigen Auto auf der Straße vor dem Haus von Bernd Baumann im Trenknerweg 111 in Hamburg gelegt um die Stimmung etwas anzuheizen. Wir sahen davon ab ein Fahrzeug auf dem Grundstück der Hausgemeinschaft anzuzünden um keine Unbeteiligten zu gefährden.

 

7.9. Schanzenfest gegen die neue Mitte, Rechtsentwicklung und autoritäre Zustände

Schanzenfest - Den Widerstand gegen rechte Angriffe und gesellschaftliche Repressionen im Alltag organisieren

Das unangemeldete und selbstorganisierte Schanzenfest 2024 findet in Hamburg am Samstag den 7. September statt. In einem Beitrag wurde bekannt gegeben, dass es sich gegen den aktuellen Rechtsruck und staatliche Repressionen richtet. Während Nazis und rechte Parteien rassistische und sexistische Kampagnen führen und an die Macht wollen, treiben die Regierungsparteien eine nie dagewesene Abschiebe- und Ausgrenzungspolitik voran.Während Hassverbrechen und Transfeindlichkeit in der Gesellschaft zunehmen, sehen sich Antifaschist*innen neuen Dimensionen der Kriminalisierung ausgesetzt. Sind Aktivist*innen die an Demonstrationen teilgenommen und Selbstschutz organisiert haben teilweise in Haft oder zur Flucht gezwungen. Mit dem Schanzenfest 2024 soll der Widerstand gegen autoritäre Entwicklungen laut und sichtbar sein und selbstbewusst auf die Straße getragen werden: „Denn eines ist klar: Unsere Solidarität gegen Ausgrenzung!“

Vier Rondenbarg-Prozesstermine im März

Im März gibt es vier Termine beim Rondenbarg-Prozess in Hamburg. Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 14. März um 9:30 Uhr und am 15. März um 9:00 Uhr im kleineren Saal 288. Außerdem findet die Verhandlung am 21. und 22. März statt. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen. Alle sind eingeladen den Prozess solidarisch zu beobachten.

Zu den bisherigen Prozesstagen gibt es Protokolle, die unter Prozessberichte zu finden sind. Es gibt einige gute Artikel zum Rondenbarg-Prozess unter anderem mit Interviews der Angeklagten. Wir haben dazu eine Übersicht erstellt.

  • 14.03.2024: 07. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 15.03.2024: 08. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 22.03.2024: 09. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.03.2024: 10. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

 

 

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