InnenministerInnenkonferenz ohne Lesebrillen? - Teil II

Regionen: 

 

 

Teil II. besteht aus folgenden Abschnitten:

 

  • Die Verbots-Drohung nicht auf die leichte Schulter nehmen

  • Möglichkeiten für Widerstand

  • Der IMK-Beschluß ist nicht nur eine Verbots-Drohung

  • Was jetzt gemacht werden sollte

  • Anhang [*]: Warum der Begriff der „Unterwerfung“ nicht zu linksradikalen Strukturen paßt.

 

 

 

§ 2 Absatz 1 Vereinsgesetz: „Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen […] einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.“

 

 

 

 

 

Quelle für das Bild zum abstract:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Conrad_von_Soest,_'Brillenapostel'_(1403).jpg.

 

Der von – von Conrad von Soest gemalte - Apostel hatte seine Lesebrille nicht vergessen... -

 

 

 

 

Thesen im hiesigen Artikel:

 

 

1. Sich selbst, die eigenen politischen Ansprüche und den Nutzen der eigenen Arbeit für dieses Ansprüche ernstzunehmen, heißt auch, einzukalkulieren, daß die eigene Arbeit dem Staat eher schadet als nützt – und letzterer daher durchaus einen – außer-juristischen – Verbotsgrund hat.

 

2. Selbst einen Prozeß zu beginnen (z.B. gegen ein Vereinsverbot zu klagen), ist etwas anderes, als einen (Straf- oder Zivil)Prozeß (z.B. von einer Staatsanwaltschaft oder einem/r VermieterIn) aufgezwungen zu bekommen: Diejenigen, die angeklagt oder verklagt werden, sind objektiv mit dem juristischen Verfahren konfrontiert und können es nicht vermeiden; diejenigen, die selbst klagen, haben mehr Spielraum – und sollten es wenn, dann so machen, daß es juristisch und politisch Hand und Fuß hat und sich politische und juristische Argumente nicht widersprechen.

 

3. Wegen der Weite des vereinsgesetzlichen Vereins-Begriffs wäre es für ein etwaiges juristisches Vorgehen gegen ein etwaiges indymedia-Verbot sehr riskant, sich erneut – wie im Falle des ‚linksunten-Verbots‘ – auf das Bestreiten der Vereinsförmigkeit der Organisierung zu konzentrieren.

 

4. Die verbliebene autonome / linksradikale o.ä. Szene ist alleine zu schwach, um ein indymedia-Verbot zu verhindern; nicht-sektiererische Bündnispolitik ist daher unabdingbar, wenn das Verbot verhindern werden soll.

 

5. Mir erschiene sinnvoll, daß die BetreiberInnen von de.indymedia in Zukunft wöchentlich aktualisierte .zip-Dateien (in der Form, wie sie im linksunten-Archiv bereitstehen), zur Verfügung stellen, sodaß diejenigen, die sich die Archiv-Dateien rechtzeitig herunterladen, sofort nach einem etwaigen indymedia-Verbot de.indymedia-Archive online stellen können. Das können dann – je nach politischer Haltung –

 

  • die einen anonym und ohne weiteren Erläuterungen oder aber mit martialischen Erklärungen

  • und die anderen namentlich und mit Erklärung, warum sie die Texte – trotz inhaltlicher Vorbehalte gegenüber diesen oder jenen Texten – dokumentieren.

 

 

 

 

 

Artikel-Text in der angehängten .pdf-Datei (die Datei enthält Teil I. und II.; Teil II. beginnt auf S. 10).

 

 

 

Teil I. endete am Freitag mit dem Satz: „Ist die [IMK-]Verbots-Drohung [gegen indymedia] also harmlos? Durchaus nicht, aber es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren (siehe dazu demnächst Teil II. dieses Artikels).“

 

 

Bilder: 
webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen