29.Prozesstag gegen die 6 angeklagten Antifaschist*innen im OLG in Düsseldorf

Emailadresse: 
SPAMSCHUTZbsgkoeln[@]riseup.netBITTEENTFERNEN
Regionen: 

29. Verhandlungstag – 07.07.2026Jul 9, 2026

 

Der 29. Verhandlungstag war vor allem durch die Vernehmung eines Polizeibeamten des LKA Sachsen geprägt, der die Videoaufnahmen aus der Kazinczy Utca 8 in Budapest ausgewertet hatte. Anschließend zog sich der Prozesstag durch Mittags- und Beratungspausen bis 15:20 Uhr, ohne dass noch etwas Spannendes passierte.

 

Zu Beginn des Verhandlungstages gab Emmis Verteidigung ihre Erklärung zur Vernehmung des Zeugen Schiebel aus der vergangenen Woche ab. Dabei ging es insbesondere um die von Schiebel vorgenommenen Körpergrößenbestimmungen. Die Verteidigung betonte, der Zeuge habe transparent dargelegt, unter welchen Voraussetzungen seine Messungen möglich seien. Beide angewandten Verfahren hätten zudem die Kleidung berücksichtigt, weshalb die Messungen eher zu einer Überschätzung der Körpergröße führen könnten – Emmi ist ohne Schuhe 1,72 m groß, die Person im Video je nach Methode der Messung mindestens 5 cm kleiner. Die Verteidigung stellte die Vorgehensweise Schiebels derjenigen des Sachverständigen Labudde gegenüber und kritisierte insbesondere, dass Labudde bereits Informationen über die Identität der zu untersuchenden Personen gehabt habe. Daraus könne ein sogenannter Confirmation Bias entstanden sein. Zudem hat, wie wir wissen, Labudde ein wirtschaftliches Interesse an der Bestätigung seiner Methode.

Anschließend widerspricht die Verteidigung der Vernehmung des heutigen Zeugen und Polizeibeamten Andreas Wesereny (phonetisch). Sie argumentiert, dass der Zeuge lediglich eigene Wahrnehmungen zu den Videoaufnahmen schildern dürfe. Bewertungen und Schlussfolgerungen seien hingegen unzulässig, solange der Zeuge nicht als Sachverständiger geladen sei und die Videos noch nicht vollständig in Augenschein genommen worden seien. Die Bundesanwaltschaft beantragte, den Widerspruch zurückzuweisen. Nach einer Beratungspause entschied der Senat, den Widerspruch tatsächlich zurückzuweisen. Der Zeuge solle ausschließlich schildern, was er wahrgenommen und wie er gearbeitet habe. Seine Schlussfolgerungen seien nicht Gegenstand der Beweisaufnahme; die Bewertung der Bilder und Videos ist Aufgabe des Gerichts.

Anschließend wurde der Bulle vernommen. Der 53-jährige arbeitet beim Landeskriminalamt Sachsen in Dresden und wurde für die Auswertung der Videokameras extra der SOKO LINX abgeordnet. Der Zeuge erklärte, er sei im Rahmen des Verfahrens damit beauftragt worden, Videoaufnahmen aus der Kazinczy Utca 8 in Budapest auszuwerten. Dort sollten Personen identifiziert werden, die das Gebäude im Zeitraum vom 7. bis 12. Februar 2023 betreten oder verlassen hatten. Dafür standen insgesamt fünf Kameraperspektiven zur Verfügung: eine Kamera im Hauseingang am Klingelschild, mehrere Kameras im Flurbereich sowie eine Kamera an einer Wendeltreppe.

Auf den Videobildern hat der Beamte 20 für das Verfahren relevante Personen identifiziert. Zur Unterstützung der Identifizierung habe er einzelne Bilder aus den Videos erstellt und diesen Fotos von Personen gegenübergestellt. Die Verteidigung fragte wiederholt nach der Herkunft des Videomaterials. Wesereny (phonetisch) erklärte, die Dateien seien bereits im polizeilichen System vorhanden gewesen. Sein Ansprechpartner sei der KOK Fritz gewesen, der ihm die Aufgabe übertragen habe. Ob Fritz unmittelbar Kontakt zur ungarischen Polizei gehabt habe oder wie genau die Dateien nach Deutschland gelangt seien, wisse er nicht.

Im weiteren Verlauf wurden einzelne Standbilder aus den Videoaufnahmen gezeigt. Der Vorsitzende Richter stellte nach der Kritik der Verteidigung erneut klar, dass es nicht darum gehe, die Identifizierungen des Zeugen zu übernehmen, sondern seine Arbeitsweise nachvollziehen zu können. Als ein Bild gezeigt wurde, auf dem der Zeuge schriftlich eine bestimmte Person erkannt hatte, kritisierte die Verteidigung erneut, dass genau diese Schlussfolgerungen nicht Teil einer Zeugenaussage sein dürften.

Technische „Besonderheiten“ durften auch bei diesen ungarischen Aufzeichnungen nicht fehlen: Wesereny (phonetisch) bestätigte, dass es bei den Kameras teilweise Zeitsprünge gegeben habe, die bis zu fünf Minuten betrugen. Der Zeuge räumte zudem ein, dass es mehrere Fälle gegeben habe, in denen Personen ein Gebäude betreten hätten, ohne dass ihr Verlassen auf den Kameras sichtbar gewesen sei. Außerdem wurde eine Unklarheit im Bericht thematisiert: Während der Zeuge erklärte, er habe die Kameras vom 7. bis 12. Februar vollständig gesichtet, stand im Bericht, dass auf die Sichtung der Kamera 4 größtenteils verzichtet worden sei. Der Zeuge konnte diesen Widerspruch nicht näher erklären und verwies erneut auf seine Dokumentation. Nach Abschluss der Befragung wurde der Zeuge entlassen.

Nach der Mittagspause wurde mitgeteilt, dass der Neonazi Tamas Liptak eine Vernehmung per Video bevorzugen würde, und daher die angesetzte Befragung am Mittwoch, den 09.07. vermutlich nicht stattfinden wird.

Anschließend beantragte die Verteidigung eine längere Besprechungspause. Die Sitzung wurde bis 15:15 Uhr unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung teilte der Vorsitzende mit, dass an diesem Tag keine weiteren Videos angesehen würden. Die weitere Inaugenscheinnahme soll am folgenden Verhandlungstag erfolgen.

Der 29. Hauptverhandlungstag endete um 15:20 Uhr.

 

Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Keine Auszeichung / Eigene Angaben zur Weiternutzung im Text