26.Prozesstag gegen die 6 angeklagten Antifaschist*innenn im OLG Düsseldorf
26. Verhandlungstag – 23.06.2026Jun 26, 2026
Paula ist frei und Anklage wegen versuchten Mordes kann nicht aufrecht erhalten werden
Heute wurde bekannt, dass Paula bereits am letzten Donnerstag aus der Haft entlassen wurde, sie ist von der Haft verschont. Sie hat ihren Platz im Gerichtssaal mit Moritz getauscht.
Geladen waren heute zwei Zeuginnen, die auf ihrem Schulweg den Überfall auf Beuthe und Raßbach im Januar 2023 in Erfurt beobachtet hatten. Deren Vernehmung zeigte erneut deutlich, dass die Beschuldigungen der Bundesanwaltschaft gegen Emmi höchst zweifelhaft sind. Videos des Angriffs auf Zoltan Toth in Budapest zeigen zudem eindeutig, dass an dem Vorwurf des versuchten Mordes in Sachen Budapest nichts dran ist und diese schwere Anklage einzig der Dämonisierung der Antifa dient.
Aber der Reihe nach. Die Vernehmung der ersten Zeugin brachte zunächst wenig Neues zum Geschehen in der Erfurter Pestalozzistraße. Emmis Rechtsanwältin Britta Eder erklärte anschließend, ihre Aussage stelle die Hypothese der Staatsanwaltschaft und auch des Gutachters Labudde infrage, die Person solle ihre Mandantin sein. Die zweite Zeugin zur Pestalozzistraße stützte diese Zweifel: Zur Frage nach dem Geschlecht der Personen, die den Neonazi Pierre Beuthe zunächst zu Fall gebracht, geschlagen und vermutlich mit Pfefferspray besprüht hatten, hatte die Zeugin bei einer polizeilichen Vernehmung „optisch männlich“ genannt. Heute erklärte sie, dass „das ihrer damaligen Erinnerung entsprach“.
Nun gab der Vorsitzende Richter bekannt, dass der Senat ein Sachverständigengutachten zu den Verletzungen des Geschädigten Toth bei einem Chefarzt für Radiologie in Duisburg in Auftrag gegeben hat.
Nach der Mittagspause beantragte Emmis Verteidigung, die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Erfurt zum Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats in das Verfahren einzuführen. Bei seiner Vernehmung am 16. Verhandlungstag hatte der Erfurter Polizist Mehner nach wiederholten Nachfragen der Verteidigung offenbart, dass ermittelt werde wegen der Weitergabe von Fotos und Namen von Beschuldigten an die Presse. Der Inhalt der Akte könnte nicht zuletzt für die Frage der Strafzumessung bei Beschuldigten von Bedeutung sein. Kein Kommentar der GBA.
Nun folgen weitere Inaugenscheinnahmen von Videos aus Überwachungskameras vom Februar 2023 in Budapest. Beim ersten Video laufen Personen durchs Bild, ansonsten nichts Spannendes. Beim nächsten Video steigt Toth aus einem Bus, gefolgt von mehreren Personen, die mehrere Minuten im Schatten warten und sich schließlich aus dem Bild bewegen. Anschließend geraten weitere Personen in den Blick, die auffällig in eine Richtung sehen und irgendetwas beobachten (mutmaßlich den Tatort).
Nun werden vier Videos gezeigt, die aus unterschiedlichen Perspektiven eine Gruppe von etwa acht Personen vor einer Ladenzeile zeigen, die Zoltan Toth verprügeln, zwei mit einem Schlagstock. Währendessen beobachten mehrere Personen aus nächster Nähe das Geschehen. Dann wird in Richtung des am Boden liegenden Toth eine orangene Flüssigkeit gesprüht. Danach lösen sich einzelne Personen aus dem Pulk, sie rennen weg, und werden von einer Person verfolgt, die aber schließlich aufgibt und umkehrt. Als die Gruppe verschwindet, steht der stark am Kopf blutende Toth unmittelbar wieder auf, wird angesprochen und reagiert darauf. Eine Person kommt mit einem Papierhandtuch aus einem Laden und bemüht sich um ihn.
Es folgt eine mündliche Erklärung von Moritz’ Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Er weist zunächst noch einmal auf den generellen Verwertungswiderspruch gegen die Einführung und Verwendung von Beweismitteln aus Ungarn in diesen Strafprozess hin. Er stellt dann fest, dass auf den Videos kein Tötungsvorsatz sichtbar werde. Die Behauptung der Anklage, die Beschuldigten hätten den Tod der angegriffenen Nazis in Kauf genommen und mit einem bedingten Tötungsvorsatz gehandelt, sei offensichtlich falsch. Das Video zeige, dass der Angriff maximal 18 Sekunden dauerte, hilfsbereite Zeugen zu jeder Zeit drumherum standen und offensichtlich keine lebensgefährlichen Verletzungen zu sehen waren. Toth habe sich durchgängig gewehrt und sei direkt wieder aufgestanden. Die Angreifenden überließen ihn nicht seinem Schicksal, sondern viele Zeugen sahen, dass Toth offensichtlich nicht sehr schwer verletzt war. Zwei Polizeibeamte kamen außerdem 15 Minuten nach der Tat dazu und sagten später aus, Toth sei „in guten Händen“ gewesen und habe einen strukturierten Eindruck gemacht. Für die Angreifenden sei unzweifelhaft zu erkennen gewesen, dass Toth keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten hatte.
Neles Verteidiger Axel Hoffmann ergänzte: Die Schläge gingen vor allem auf Extremitäten, Arme, Rücken, zum Teil zum Kopf, am Ende Pfefferspray. Die Schläge gingen auf die Arme, um diese zu kontrollieren, damit Toth nicht zum Gegenangriff übergehen kann. „Am Ende steht die angegriffene Person wieder auf, ist ansprechbar, orientiert, damit bestätigt sich, dass er in relativ gutem Zustand übergeben wird“, so Hoffmann. Damit sei das, was in der Anklage dazu steht, widerlegt, eine Verurteilung wegen versuchten Mordes kann nicht stattfinden.
Lucas Rechtsanwalt Stephan Kuhn ergänzt: „Toth reagiert auf Fragen von Zeugen mit Schulterzucken, das sei situationsadäquat, keine der umstehenden Personen ist der Ansicht, dass es einen akuten medizinischen Notfall gibt.“
Der Vorsitzende Richter antwortet wie gewohnt salomonisch: Es würde ihn sehr wundern, wenn die beiden Hinweise, die der Senat gegeben habe, nicht verstanden wurden. (Er meint offenbar die Andeutungen, die er in Bezug auf Labudde und den Mordvorwurf gemacht hat.)
Zum Schluss der Sitzung werden noch Lichtbilder von Toth mit Kopfverletzungen und mit Kopfverband in Augenschein genommen.
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