28.Prozesstag gegen die 6 angeklagten Antifaschist*innen im OLG in Düsseldorf

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28. Verhandlungstag – 01.07.2026Jul 6, 2026

 

Heute wurde KOK Schiebel vom LKA Sachsen verhört, der für die polizeiliche Tätergrößenbestimmung im Fall des Angriffs auf den Thor-Steinar Laden in Erfurt verantwortlich war. Die von ihm ermittelte Körpergröße passt nicht zu der Körpergröße der Beschuldigten Emmi.

 

Schiebel war von der Polizistin S. Rückert beauftragt worden eine Tätergrößenbestimmung anzufertigen. Dazu nutzte er zwei verschiedene Methoden. Voraussetzung für seine Berechnungen waren Überwachungsbilder, auf denen eine Tatverdächtige vollständig und mit festen Fußstand zu sehen war. Außerdem durfte die Kamera zwischen dem Angriff und der Aufnahme der Vergleichsbilder nichtbewegt worden sein, was durch eine Übereinanderlegen der Bilder geprüft wurde.

Für die erste Methode wurden die Bilder der angreifenden Person mit Vergleichsaufnahmen abgeglichen, auf denen am Tatort eine Messlatte gefilmt worden war. Der höchste Punkt des Kopfes wurde geschätzt. Schuhe und mögliche Kopfbedeckung (etwa die von den Personen getragenen Kapuzen) seien ausdrücklich nicht in die Berechnung eingeflossen. Das Ergebnis könne dadurch eher zu groß als zu klein ausfallen. Aus den gemittelten Werten der 10 ausgewerteten Bilder ergab sich eine Körpergröße von 1,66 m. Als Unsicherheitsbereich gibt Schiebel eine Spanne von 1,61m bis 1,71m an.

Schiebel berichtet auch von einer zweiten Methode, die er verwendet hat, um die Körpergröße der Person in dem Video zu bestimmen. Das Verfahren beruht auf einer 3D-Modellierung des Raumes, werde mittlerweile aufgrund auslaufender Lizenzen aber kaum noch genutzt. Hier wurde die Körpergröße der angegriffenen Verkäuferin als Referenz herangezogen. Seltsam: In den Akten ist eine Mail zwischen Schiebel und Rückert dokumentiert, in dem er für die zweite Methode ein Ergebnis von 1,6377 m nennt. Warum das Ergebnis in dem Abschlussbericht mit 1,678m deutlich davon abweicht, kann der Zeuge ebenfalls nicht erklären. Er wird vom Vorsitzenden Richter Bachler entlassen.

Anschließend stellt Emmis Verteidigung den Antrag, KHK Krämer zu laden, der die ED-Behandlung bei Emmi durchgeführt hatte. Krämer soll bezeugen, dass Emmi zunächst mit Schuhen vermessen wurde. Als das Ergebnis offenbar nicht so recht ins erwartete Bild passte, musste Emmi die Schuhe ausziehen. Das neue Ergebnis: 1,72m. Es wird ganz deutlich, dass die Person im Video wohl kaum Emmi sein kann. Schiebel selbst erklärte, dass seine Berechnung die Körpergröße (durch Nichtbeachtung der Kleidung) eher überschätzt. Selbst wenn man die größere der beiden Berechnungen heranzieht, so ist Emmi, barfuß, noch immer über 4 cm größer als die unbekannte Tatverdächtige auf der Überwachungskamera. Emmis Verteidigung erklärte im Anschluss an die Vernehmung des Beamten, dass Emmi aufgrund dieser Erkenntnisse als Beschuldigte im Tatkomplex „Thor-Steinar-Laden“ auszuschließen sei. Emmis Verteidiger, Rechtsanwalt Eder, beantragte zudem die Ladung eines Mitarbeiters von Prof. Labudde, der dessen Gutachten erstellt hatte. Dieser Zeuge soll die schlechte Qualität des zur Verfügung stehenden Bildmaterials aus der Pestalozzistraße bezeugen. (Labudde widersprach sich in der Vergangenheit mehrfach, welche Pixelanzahl mindestens notwendig wäre, damit seine „wissenschaftliche Analyse“ verlässlich sei.

Es folgen eine Erklärung der Verteidigung zur ersten Zeugin von 23.06. und ein Antrag auf Ladung von KHK Streichert. Dabei geht es darum, dass mehrere Zeug*innen und das Tatvideo den belastenden Aussagen der Zeugin G. gegen Emmi wisdersprechen.

Claras Verteidigung gibt nun eine Erklärung zu den in der vergangenen Woche gezeigten Videos des Angriffs auf Zoltan Toth ab. In der Anklage ist die Rede von Schlägen und Tritten einer bestimmten Person gegen den Kopf. Die Verteidigung war nach Sichtung des Videos zu dem Schluss gekommen, dass zwar Bewegungen Richtung Kopf, jedoch kein entsprechender Schlag oder Tritt zu erkennen sei.

Anschließend zeigt der Senat weitere Straßenbahn-Videos aus Budapest. Heute erneut im Mittelpunkt: Die Tram-Haltestelle Szell Kalman Ter. Wer gehofft hatte, nun endlich entscheidende Erkenntnisse zu gewinnen, wurde aufs Neue enttäuscht. Für eine Gesichtserkennung ist die Bildqualität denkbar ungeeignet. Wer nicht ohnehin weiß, worauf zu achten ist, sieht vor allem eins: Eine Haltestelle. Sämtliche Personen sind maximal einige Sekunden zu sehen. Warum das Gericht dennoch exakt 30 Minuten Videomaterial anschaut, erschließt sich nicht. Beim Verlassen des Gerichtssaals um 14.30 fragen wir uns, ob die Richter vielleicht nach Stunden bezahlt wird, bei so vielen unnötig gezeigten Videos, deren Beweiswert nicht wirklich erkennbar ist.

Nächste Woche geht es weiter. Am Dienstag, den 07.07. wird ein weiterer Bulle gehört. Die Verteidigung hatte bereits kritisiert, dass dieser vernommen werden soll, obwohl die Videos, auf die sich seine Aussagen stützen, bislang noch gar nicht vollständig in der Hauptverhandlung angesehen wurden. Am Mittwoch ist der ungarische Neonazi Tamas Liptak geladen. Ob er auch tatsächlich vor Gericht erscheinen wird, ist fraglich.

 

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