Presseerklärung:Gutachten löst Tatbeteiligung in Luft auf: Freiheit für alle 6 Angeklagten!

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Düsseldorf 23. Juni 2026 Der Sachverständige Prof. Dr. Huckenbach erklärte in der Hauptverhandlung am 2. Juni, dass die Beschuldigte Emmi D. nicht identifiziert werden könne. Das vorhandene Bildmaterial sei für eine Identifikation nicht geeignet.
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Für die Beschuldigung der Bundesanwaltschaft gegen Emmi D. der Beteiligung am Angriff auf zwei Erfurter Neonazis im Januar 2023 gibt es demzufolge keine tragfähige Begründung.

Rechtsanwalt Dietrich fasste vergangene Woche die Brisanz des Gutachtens zusammen: Laut Prof. Dr. Huckenbach, Sachverständiger für forensische Anthropologie und Experte für Lichbild-Erkennung, ist das Bildmaterial aufgrund der schlechten Qualität und weil relevante Gesichtspartien verdeckt seien, für eine Identifizierung ungeeignet.

“Folgt man den Schlussfolgerungen von Emmis Verteidigung, muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf alle sechs Angeklagten unverzüglich freilassen. Schließlich fußt die Konstruktion der „Kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB durch die Anklagebehörde auf der angeblichen Tatbeteiligung von Emmi an den Angriffen in der Pestalozzistraße und auf den Thor-Steinar-Laden in Erfurt”, sagt Maarten Sonnefeld von der Soligruppe Düsseldorf-NRW.

Die Anklage gegen Emmi D. stütze sich vordringlich auf die digital-forensische Videoanalyse von Prof. Labudde von der Hochschule Mittweida. Der Abgleich eines digital gefertigten Skeletts von Emmi mit den Handyaufnahmen der Zeuginnen G. und S. soll laut Anklage ergeben haben, dass es sich bei der unbekannten Person „P2“ mit „stark überwiegender Wahrscheinlichkeit“ um Emmi handele. Doch musste der Sachverständige Prof. Labudde bei seiner Vernehmung am OLG Düsseldorf bereits einräumen, dass das herangezogene Vergleichsmaterial in Form von Fotos und Videos unzureichend ist und den Mindestanforderungen hinsichtlich der Bildauflösung deutlich unterschreitet.

Auch die Zeugin G. entlastet die Angeklagte Emmi: Anders als in der Anklage formuliert, habe die Zeugin die Angeklagte nicht „ziemlich sicher“ anhand einer Wahllichtbildvorlage wiedererkannt, ganz im Gegenteil.

Die Verteidigung hob ergänzend hervor, dass die Durchführung der Wahllichtbildvorlage mit groben Fehlern behaftet sei, auch hatten sich die Tatzeug*innen unmittelbar nach dem beobachteten Angriff untereinander ausgetauscht. Ihre Wahrnehmungen seien von der medialen Berichterstattung beeinflusst.

“Allein die politische Inszenierung des Prozesses, die Wahl des Anti-Terror-Bunkers des OLG auf dem Gelände des Landeskriminalamts NRW, die ständige Präsenz von mit Maschinenpistolen bewaffneten Polizisten vor dem Eingang des Gerichts, die aktuellen Sanktionen in den Haftanstalten gegen Antifaschist*innen, die sich für ihre Mitgefangene eingesetzt haben, ihre Rechte als Gefangene wahrzunehmen, sprechen für eine andere Lesart des Geschehens in der hochgesicherten Nebenstelle des OLG Düsseldorf,” sagt Rabea Mittelspecht von der Soligruppe Düsseldorf-NRW.

Free all Antifas!

 

Pressemitteilung der Soligruppe Düsseldorf/NRW der Antifaschist*innen im Budapest-Komplex

 

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