25.Prozesstag gegen die 6 angeklagten Antifaschist*innen im OLG Düsseldorf

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25. Verhandlungstag – 17.06.2026Jun 22, 2026

 

Am Mittwoch stand die audiovisuelle Vernehmung des Ungarn Zoltan Toth im Mittelpunkt. Zweifelhafte Aussagen und Verbindungen ins rechtsextreme Lager prägten den 25. Hauptverhandlungstag vor dem Düsseldorfer Staatsschutzsenat.

 

Im Saal befanden sich rund 30 Zuschauer*innen. Zunächst wurde ein neuer Dolmetscher belehrt. Der Zeuge und mutmaßlich Geschädigte Zoltan Toth wurde aus einem ungarischen Gericht zugeschaltet. Bereits zu Beginn kam es zu Problemen mit der Tonübertragung. Bereits zu Beginn kritisierte die Verteidigung mehrfach die Qualität der Übersetzung durch den Dolmetscher, der sowohl sprachliche Fehler machte als auch oft keine wörtliche Übersetzung an diesem Prozesstag liefern konnte.

Nach weiteren technischen Problemen und einer etwa zehnminütigen Unterbrechung wurde die Vernehmung fortgesetzt. Toth schilderte den Angriff vom 10. Februar 2023. Er habe sich auf dem Weg zur Arbeit befunden und sei von hinten von sieben bis acht Personen angegriffen worden. Dabei sei Pfefferspray eingesetzt worden. Vor dem Angriff sei er von einer jungen Frau auf Ungarisch angesprochen worden, die ihn gefragt habe, ob er an der sogenannten „Ausbruchstour“ teilnehmen wolle. Er habe dies verneint. Auf Nachfrage erklärte Toth, er könne nicht sagen, weshalb gerade er angegriffen worden sei. Er vermute jedoch, dass seine militärähnliche Kleidung und sein Rucksack dazu geführt hätten, dass die Täter ihn für einen Teilnehmer der Veranstaltungen rund um den „Tag der Ehre“ gehalten hätten.

Zu den Folgen des Angriffs berichtete der Zeuge von Platzwunden, Quetschungen und drei Rippenbrüchen. Die Rippenbrüche seien erst später diagnostiziert worden. Er habe rund anderthalb Monate nicht arbeiten können, angeblich in dieser Zeit auch keine Unternehmungen tätigen können und habe bis heute manchmal leichte Schmerzen im Bereich der verletzten Rippen. Zudem habe er eine Augenentzündung infolge des eingesetzten Pfeffersprays erlitten. Der Vorsitzende Richter fragte mehrfach tendenziös nach der subjektiven Wahrnehmung der Situation. Toth schilderte, dass er während des Angriffs befürchtet habe, totgeschlagen zu werden. Es sei aus seiner Sicht Zufall gewesen, dass der Angriff nicht tödlich geendet habe.

Die Verteidigung fragte den Zeugen zunächst nach früheren Aussagen gegenüber der Polizei. Toth bestätigte im Wesentlichen seine damaligen Angaben, allerdings ließ er nun aus, dass er damals ausgesagt hatte, Personen zu kennen die am „Tag der Ehre“ teilnehmen und er sonntags arbeiten müsse. Die Verteidigung hob hervor, dass die Rippenbrüche in der Erstuntersuchung inklusive Röntgenaufnahmen und CT nicht festgehalten worden seien.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Kleidung des Zeugen. Toth erklärte, er trage häufig militärische Kleidung, da diese robust sei und sich für seine Ausflüge in die Natur eigne. Er fotografiere regelmäßig Vögel. Seine Hose entspreche einem Modell der ungarischen Armee. Zu seinen Aktivitäten in einem Schützen- und Traditionsverein erklärte Toth, die Aktivitäten beschränkten sich auf Bogenschießen.

Anschließend befragte die Verteidigung den Zeugen ausführlich zu verschiedenen Beiträgen auf dessen Facebook-Profil. Gezeigt wurden unter anderem Fotos und Beiträge zum 4. Juni 1920, dem Datum des Vertrags von Trianon, der das Ende des 1. Weltkriegs formal besiegelte. Toth erklärte, dass es sich um einen ungarischen Trauertag handele und bezeichnete auf Nachfrage den Verlust von zwei Dritteln des historischen ungarischen Staatsgebiets als Tragödie.

Ferner wurde ein von ihm angefertigtes Bild des Schriftstellers Albert Wass thematisiert. Toth erklärte, das Werk auf Wunsch eines Bekannten erstellt zu haben. Er habe mehrere Romane des Autors gelesen, Von der Verurteilung des Autors wegen Kriegsverbrechen in Rumänien will er nichts gewusst haben.

Die Verteidigung konfrontierte den Zeugen außerdem mit einem Facebook-Beitrag vom 21. Februar 2023, also elf Tage nach dem mutmaßlichen Angriff. Dieser zeigte verschiedene von ihm aufgenommene Naturaufnahmen. Die Verteidigung sah hierin einen Widerspruch zu seinen Angaben über die Schwere seiner Verletzungen. Toth erklärte, ihm seien Spaziergänge aus gesundheitlichen Gründen empfohlen worden, da langes Liegen schmerzhaft gewesen sei (soviel zu „keinerlei Unternehmungen möglich“).

Weiterhin wurde thematisiert, dass Toth nach dem Angriff finanzielle Unterstützung von verschiedenen Personen erhalten hatte. Auf mehrfache Nachfrage und trotz vorheriger Behauptung die finanziellen Gönner nicht zu kennen, kam heraus, dass sich unter den Unterstützern ein ungarischer Filmproduzent verbirgt, der wohl „historische Filme“ produzieren soll. Zum Ende der Zeugenvernehmung wurde Toth gefragt, ob er die Wiederherstellung historischer ungarischer Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg befürworte. Er erklärte, dass dies aus seiner Sicht nicht realistisch sei.

Nach der Mittagspause beantragte die Verteidigung die Einführung eines ungarischen rechtsmedizinischen Gutachtens vom März 2023 über die Verletzungen von Zoltan Toth. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass die Verletzungen des Zeugen nicht lebensgefährlich gewesen seien und die eingesetzte Kraft nicht geeignet gewesen sei, schwerere oder gar tödliche Verletzungen herbeizuführen.

Anschließend wurde die Inaugenscheinnahme eines weiteren Überwachungsvideos von einer Straßenbahnstation vom Tattag fortgesetzt. Das Material zeigte den Zeitraum zwischen 11:30 Uhr und 12:00 Uhr aus einer anderen Kameraperspektive als bereits am Vortag betrachtete Aufnahmen. Inhaltlich ergaben sich daraus keine neuen Erkenntnisse – das Video lief unkommentiert eine halbe Stunde, und auch einige der Richter konnten sich ein Gähnen nicht verkneifen.

 

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