BGH bestätigt Beugehaft gegen "Arthur" im Antifa-Ost Verfahren

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Im Antifa-Ost-Verfahren verweigerte Arthur Ende März vor dem OLG Dresden die Zeugenaussage und wurde noch im Saal abgeführt, da das Gericht sechs Monate Beughaft anordnete. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof (BGH) seinen Beschluss zur Beugehaft gegen Arthur veröffentlicht.

 

Die Vorgeschichte

"Arthur" wurde im Mai 2023 vom OLG Dresden im sogenannten „Antifa-Ost“-Verfahren wegen angeblicher „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung“ zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Angeblich sei er am 15. Februar 2020 an einem Angriff auf Neonazis am Bahnhof in Wurzen beteiligt gewesen sein.

Mittlerweile läuft der nächste „Antifa-Ost“-Prozess, ebenfalls wieder vor dem OLG Dresden und dort war er als Zeuge geladen und sollte Fragen beantworten. Da er sich weigerte, wurden er ein Ordnungsgeld, die Übernahme der Kosten für die Verzögerung des Prozesses sowie sogleich sechs Monate Beugehaft angeordnet.

BGH verwirft Beschwerde

Gegen das Ordnungsgeld und die Ordnungshaft legte Arthur Beschwerde ein, über diese hatte der BGH zu entscheiden. Wie nun bekannt wurde, hat schon am 26.05.2026 der Bundesgerichtshof die Beschwerde verworfen. Es komme gerade nicht darauf an „dass der Beschwerdeführer durch Beugehaft dazu veranlasst werden kann, seine Aussageverweigerung zu überdenken und doch auszusagen“, so das Gericht. „Zentrale(s) Anliegen des Strafprozesses“ sei es den „wahren Sachverhalt zu erforschen“.

Der Beschluss liest sich wie eine Maßregelung eines unkooperativen Zeugen, denn unmissverständlich ergänzt der BGH, dass angesichts der „festen Entschlossenheit des anwaltlich beratenen Zeugen, die Aussage - mutmaßlich in Befolgung eines „Schweigegelübdes“ als Angehöriger der linksextremen Szene - umfassend zu verweigern“, das Ordnungsgeld wie auch die Ordnungshaft „nicht zu beanstanden“ seien.

Nebenschauplatz: die Medien

Der Beschluss des Gerichts wurde mehrfach medial aufgegriffen, aber offenbar nicht von allen Journalist:innen verstanden, viele schrieben davon, dass zwar die Ordnungshaft vom BGH gebilligt worden sei, nicht aber das Ordnungsgeld und die Kostenübernahme (für viele: „Die Zeit“ -abgerufen: 30.06.2026, 11:03 Uhr: „Diese finanziellen Maßnahmen waren laut BGH - anders als die Beugehaft - jedoch unzulässig.“).

Ausblick

Menschen dafür abzustrafen, dass sie vor Gericht nicht aussagen, das ist Alltagsgeschäft in den Gerichtssälen der Justiz, aber der politische Charakter ist ein besonderer. Beugehaft findet keine Wahrheit, und soll sie auch garnicht finden, sondern Solidarität brechen. Wer Antifaschist:innen einsperrt, weil sie andere nicht belasten, macht aus der Aussagepflicht ein Instrument politischer Repression. Solidarität ist jedoch kein Verbrechen. Wer Menschen monatelang wegsperrt, um sie zur Aussage gegen andere zu zwingen, versucht antifaschistische Strukturen zu zerschlagen.

Und dem setzen wir unseren Widerstand und unsere Solidarität entgegen!
Anna und Arthur haltens Maul!

Editorische Notiz:

Da die betroffene Person seinen Namen nicht mehr im Netz lesen möchte, wurde der Alias "Arthur" gewählt.

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