„Nicht dauern dazwischen quatschen“- ein selbstgefälliger Antifa-Ost-Richter in Aktion!
Da sitzt er, Joachim Kubista, im bayrischen Augsburg geboren, knapp 62 Jahre alt und erst seit einem halben Jahr Vorsitzender des Staatsschutzsenats am OLG Dresden- und dann gleich mit dem Großverfahren „Antifa-Ost-2“ betraut. Am 37. Verhandlungstag zeigte er sich erneut von seiner selbstgefälligen Seite.
Ein Tag mit vielen Pausen
Am 21. April 2026 begann die mündliche Verhandlung fast schon pünktlich, als die Richter:innen des Oberlandesgerichts (OLG) gegen 09:34 Uhr, mit nur vier Minuten „Verspätung“ den Saal betraten. Wie jeden der 36 Prozesstage zuvor, waren die in Haft befindlichen Angeklagten mit viel Blaulicht aus ihren jeweiligen Haftanstalten nach Dresden gefahren worden.
Heute saßen nur sechs Menschen im Publikum, darunter ein Journalist und erneut der Neonazi Robin Schmiemann, der in Begleitung von Neonazi-Verteidigerin Nicole Schneiders anreiste, die ein angebliches Tatopfer als Nebenklägerin im Antifa-Ost-Verfahren vertritt. Beide sind, auch außerhalb von Gerichtsverhandlungen, immer wieder als Duo unterwegs.
Das Befangenheitsgesuch
Der Prozesstag begann mit einem Befangenheitsantrag gegen eine der Richterinnen, denn es gebe Zweifel anderen Unvoreingenommenheit. Am Vortag habe, die Richterin Sandra David in einer Vernehmung des Kronzeugen Domhöver das Wörtchen „wieder“ verwendet. Domhöver sagt von sich selbst, dass er als Teil der als „Antifa-Ost“ bezeichneten Gruppierung, Neonazis ausgespäht und angegriffen habe. In diesem Zusammenhang fragte ihn die Richterin, ob es seinerzeit Überlegungen gegeben habe, den angeklagten J. „wieder“ zu einer Aktion gegen Neonazis mitzunehmen.
Durch das „wieder“ entstehe für seinen Mandanten der Eindruck, so der Anwalt, die Richterin habe sich schon unumstößlich festgelegt, denn dieses Wörtchen bringe zum Ausdruck, dass sie der Ansicht ist, Herr J. habe zuvor schon an einer Aktion teilgenommen.
Die Bearbeitung des Befangenheitsantrages wird zurückgestellt.
Ablehnung von Anträgen
Bevor dann um 09:47 Uhr die erste von diversen Pausen angeordnet wurde, werden einige Anträge abgelehnt. In einem Fall ging es um PKZ-50, so tritt ein Polizeibeamter des „MEK Staatsschutz“ des LKA Sachsen auf, also von einem Mobilen Einsatzkommando des Landeskriminalamtes, welches u.a. Observationen durchführt. Die Verteidiger:innen hatten gefordert, dass er unter Klarnamen und ohne Maskerade erscheine, nur so könne seine Glaubhaftigkeit auch entsprechend geprüft werden. Dies lehnt der Vorsitzende Kubista ab, denn es bestünde konkrete Gefahr für Leib und Leben! Auf indymedia sei am 24.02.2026 ein Text erschienen, unter dem Namen „Antifa United“, in welches es heiße, auch „Bullen haben Namen und Adressen“ oder dürfe „sich sicher fühlen“. Eine der Verteidigerinnen beanstandet dies und möchte einen Gerichtsbeschluss, also wird erstmals unterbrochen.
Antrag auf Freilassung von Nanuk
Nach dreißig Minuten geht es weiter und eine Anwältin von Nanuk beantragt, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen, da die Vernehmung des Kronzeugen Domhöver an nunmehr schon drei Verhandlungstagen nichts für ihren Mandanten rechtlich relevantes ergeben habe. Der Haftbefehl stütze sich ausschließlich auf frühere Aussagen des Kronzeugen, diese seien aber ungeeignet einen Tatverdacht zu stützen. Selbst wenn in einem Fall ein etwaiger Vorwurf, er habe an einem Sporttraining teilgenommen und dadurch die Gruppierung unterstützt, rechtfertige dies nach nunmehr über 1 ½ Jahren Untersuchungshaft keine Fluchtgefahr.
Der erste Polizeizeuge
Es ist schon kurz vor elf Uhr, als ein 37-jähriger Polizist befragt wird. Er war im 08. Juni 2020 eingesetzt, um den angeblich gefährdeten, damals noch angehenden Juristen Brian Engelmann nach einer Prüfung nach Hause zu eskortieren. Engelmann ist ein berüchtigter Neonazi, der in Sachsen mit obergerichtlicher Billigung ,sein Referendariat als Jurist beenden durfte, obwohl er zu einer Bewährungsstrafe wegen der Beteiligung an den schweren Neonazi-Krawallen 2016 in Leipzig verurteilt worden war.
Die knapp einstündige Vernehmung trägt wenig relevantes bei. Im Grunde will der Polizist nicht wirklich gewusst haben, worum es geht, sondern nur, dass es eine Schutzperson gebe, die man nach Hause eskortieren solle, das hatten er und sein Kollege getan, besondere Vorkommnisse habe es keine gegeben. Man sei dem Auto des Engelmann bis zu dessen Zuhause nachgefahren, denn dieser habe mit Bekannten die 20 Minuten bis dorthin mit diesen zurücklegen wollen.
Die zweite Polizeizeugin und Mittagspause
Um 11:33 Uhr folgt zehnminütiger Kurzauftritt einer uniformierte Polizistin, welche ebenfalls an jenem Sommertag im Juni 2020 im Einsatz war. Ihr Job sei es gewesen „Präsenz“ zu zeigen, also mit einem erkennbaren Polizeiauto. Mehr Hintergrundwissen habe sie nicht gehabt. Womöglich sei dann noch vor dem Wohnhaus von Engelmann eine Unfallaufnahme fingiert worden, in der Absicht, dort durch Anwesenheit eines Polizeiautos Präsenz zu zeigen. Hier sei sie sich jedoch nicht gewiss, ob das an diesem Tag gewesen sei.
Bevor es dann in eine einstündige Mittagspause geht, gibt einer der Verteidiger ein Statement zu den Fingerknöcheln des Neonazis Pierre Beuthe ab, der am 01.04.2026 vor dem Gericht aussagte und Runen auf den Knöcheln trägt die strafbaren Inhalts sind.
Dritter Polizeizeuge des Tages
Es ist kurz nach 13 Uhr, als ein Polizeihauptmeister als Zeuge vernommen wird. Er ist der Kollege der Zeugin vom Vormittag und kann nichts neues zu dem „Präsenz-Zeigen“ beitragen, so dass er rund 10 Minuten später schon gehen darf. Da der nachfolgende Zeuge noch nicht da ist, wird bis 14 Uhr pausiert.
Vierter Polizeizeizeuge: der geheimnisvolle PKZ 50 tritt auf
In Begleitung von Rechtsanwalt Hirschmann als Zeugenbeistand betritt ein mit langhaariger Perücke, Bart, Brille und mutmaßlich künstlicher Nase und Stirn verkleideter, Polizist des „MEK Staatsschutz“ des LKA Sachsen in den Zeugenstand. Er war im Juni 2020 Einsatzleiter, als „drei Zielpersonen“ (Zitat) observiert werden sollten und darf unter dem Pseudonym PKZ-50 verkleidet auftreten. PKZ bedeutet „Personenkennzahl“ und auch in vielen der Prozessakten stehen keine Namen der eingesetzten Polizeibeamt:innen, sondern lediglich PKZ-Angaben. Schon im ersten Antifa-Ost-Verfahren war PKZ-50 Zeuge.
Sogleich wird dem Zeugen ein Foto einer Observation vorgelegt, auf dem eine Angeklagte aus dem ersten „Antifa-Ost“-Verfahren zu sehen ist. Das führt schnell zu einem Disput zwischen Verteidigung und Vorsitzenden. Der wird fahrig und schnauzt ein Verteidigern an, ihr „dauerendes Dazwischenquatschen ist nervig“. Schon am Vortag hat er sich ihr und anderen Verteidigerinnen gegenüber ähnlich verhalten. Dabei hatte die Rechtsanwältin lediglich, was ihr Recht und ihr Pflicht ist, das Vorgehen des Vorsitzenden förmlich beanstandet. Dann folgt eine 8-mintütige Pause, in der das Gericht berät und anschließend die Beanstandung zurückweist.
Regelmäßige Prozessbesucher:innen erzählen in der Pause, dass er sich immer wieder abwertend und barsch gegenüber Anwältinnen verhalte, aber nicht gegenüber Anwälten.
Danach werden zahlreiche Observationsphotos in Augenschein genommen und es fällt auf, wie detailliert die Aufnahmen sind und augenscheinlich niemand der so fotografierten Betroffenen davon etwas mitbekommen hat. Im Park, auf der Straße, vor einer DHL-Paketstation. Es ist noch nicht mal 15 Uhr, da folgt wieder eine Pause, diesmal von 20 Minuten, nachdem eine Anwältin eine kurze Unterbrechung beantragte, um einen kurzen Antrag auf wörtliche Protokollierung vorbereiten zu können. Eine Aussage des PKZ-50 sei womöglich strafrechtlich relevant, sei geeignet eine etwaige Falschaussage dieses Zeugen zu dokumentieren.
Nach der Pause kann die Anwältin ihren Antrag stellen. Aber mit dem Vorsitzenden und dem Anwalt des Zeugen, gibt es weitere Diskussionen, sowie sarkastische, die juristische Kompetenz einer der Anwältinnen abwertenden Bemerkungen.
Um 15:30 Uhr die nächste Pause, denn das Gericht will sich beraten.
„Ich habe keine Aussagegenehmigung“- Lieblingssatz des PKZ-50
Er habe keine Aussagegenehmigung ist der wohl meist gebrauchte Satz des PKZ-50 an diesem Tag. Wer hat die Observationsfotos gemacht? Keine Aussagegenehmigung! Wer hat an der Observation teilgenommen? Keine Aussagegenehmigung! Hat er die Observationsfotos vom 06.06.2020 selbst gefertigt? Keine Aussagegenehmigung! So geht es in einem Unterlass.
20 Minuten später wieder eine Unterbrechung in der das Gericht sich berät und anschließend eine Anordnung des Vorsitzenden, wonach der Zeuge eine Frage nicht beantworten brauche, bestätigt. Der Zeuge wird schließlich entlassen.
Als nun eine Anwältin um eine kurze Pause bittet, um einen Widerspruch gegen die Verwertung der Lichtbilder und der Zeugenaussage des PKZ-50 zu formulieren, wird der Vorsitzende Kubista erneut recht unwirsch, würgt eine andere Anwältin ab und verkündet, man mache jetzt 50 Minuten Pause. Basta! Und verlässt mit rotem Kopf zügigen Schritts den Saal.
Schlussakt am Dienstag
Kurz nach 17 Uhr kann die Anwältin ihren Widerspruch begründen, verweist auf Artikel 6 EMRK, wonach jeder Angeklagte ein Recht auf ein faires Verfahren habe. Dies sei hier nicht gegeben, da ein anonymisierter Zeuge nicht den menschenrechtlichen Standards entspreche. Die Observation selbst sei zu dem angegeben Zeitpunkt zudem illegal gewesen. In einer Erklärung stellt sie dann noch fest, diie Lichtbilder seien unverwertbar, da garnicht sicher sei, ob diese überhaupt von Polizeibeamt:innen aufgenommen worden seien.
Der Sitzungstag ist zuende, fast acht Stunden nachdem er begonnen hat.
Ausblick
Für den 27. April 2026 geladen ist Professor Labudde, ein gelinde gesagt umstrittener Professor aus Sachsen, der von sich behauptet mit „wissenschaftlichen“ Methoden Video-/Bildaufnahmen maskierter oder sonst unkenntlicher Personen, realen Menschen anhand des Skeletts zuordnen zu können. Am 28. April soll dann nochmal der Neonazi Brian Engelmann vernommen werden.
Wieder werden jene Angeklagten die in Haft sitzen an den Händen gefesselt, an einen der Wärter der SGJ Sachsen gefesselt, die SGJ ist eine Spezialeinheit von Gefängnisbeamt:innen, die „regelmäßig Kontrollen und Durchsuchungen in den Anstalten“ durchführen und „für den Transport von gefährlichen Gefangenen“ zuständig sind. Dann werden sie mit Blaulicht in ihre jeweiligen Haftanstalten gefahren.
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen
