Drohende Beugehaft – Weitere Vorladung einer Antifaschistin im Prozess in Dresden
Am 14.12.2019 wurden fünf Personen nach einem Angriff auf den überregional bekannten Neonazi Leon Ringl verhaftet. Seither ist viel passiert, sehr viel..
Die berüchtigte SoKo LinX aus Sachsen hat ihr gesamtes Repertoire an repressiven Maßnahmen genutzt, um die antifaschistische Bewegung in Sachsen und darüber hinaus zu durchleuchten. Unzählige Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, operative Maßnahmen gehören seit Jahren zum Alltag der Bewegung.
Darüber hinaus gab es Anquatschversuche, Repression gegen solidarische Personen und Aktionen, Durchstechen von Informationen und Bildern an faschistische Medien und den Auftritt eines Kronzeugen, der sich auf Lebzeit damit finanzieren wird, gegen Personen auszusagen, die im Fokus der Behörden stehen.
Der erste Prozess gegen vier Personen fand zwischen 2021 und 2023 am Oberlandesgericht Dresden statt und endete mit hohen Haftstrafen, der Verurteilung einer Vereinigung nach §129 ohne jede Grundlage und der Aussicht auf weitere Verfahren und Prozesse in diesem Kontext.
Im März diesen Jahres wurden bereits zwei Verurteilte aus der ersten Runde als Zeugen gegen die jetzt Ageklagten vorgeladen. Beide beriefen sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach §55, da sie sich trotz Veurteilung mit den Aussagen selbst belasten könnten. Einer von ihnen hat dieses Recht zugestanden bekommen und wurde zurück in die JVA gebracht, um die Reststrafe abzusitzen. Der zweite, der sich bereits im offenen Vollzug befand, wurde mit einem Ordnungsgeld belegt und direkt im Saal verhaftet – Sechs Monate Beugehaft.
Beugehaft ist ein Instrument des deutschen Staates, das dazu dienen soll, Menschen zu einer Aussage vor Gericht zu zwingen. Sie soll den Willen der Betroffenen beugen und zur Kooperation bewegen. In dem Sinne wird sie juristisch nicht als "Strafe" gewertet, sondern als Mittel zur Erzwingung von "Zeug*innenpflichten".
Trotz der existentiellen Bedrohung, die die Beugehaft mit sich bringt, wird damit argumentiert, dass sie strafrechtlich keine Auswirkungen hat, in keinem Führungszeugnis auftaucht und eben die Verantwortung des Antritts und der Beendigung bei den Zeug*innen liegt, da sie sich weigern zu kooperieren.
Die maximale Dauer der Beugehaft beträgt sechs Monate und hinzu kommen meist Geldstrafen und die Kostenübernahme der Gerichtskosten, die durch die Aussageverweigerung entstehen. Mitunter werden Personen sogar aufgefordert, den Knastaufenthalt selbst zu zahlen.
In Beugehaft wird die Kommunikation überwacht und je nach Situation werden die politischen Gefangenen streng isoliert und haben meist 23 Stunden täglich Einschluss. Der Sinn dieser Haft ist es, die Zeug*innen zu beugen, ihnen die Zeit also so schwer wie möglich zu machen und sie so unter Druck zu setzten.
Schließlich könnte man sich täglich für eine Aussage entscheiden und für die eigene Freiheit sorgen. Zwar darf die Beugehaft nicht über die Beweisaufnahme in einem Prozess hinaus andauern, dies ist in Dresden jedoch noch nicht absehbar und es wurden Termine bis ins kommende Jahr angesetzt.
Beugehaft wurde, abgesehen von Verfahren nach 129b, schon seit vielen Jahren nicht mehr gegen Personen aus der Bewegung angewandt. Die letzten beiden Fälle in diesem Jahrtausend waren der Prozess gegen Sonja und Christan wegen der Revolutionären Zellen 2012 und der Prozess gegen den “Autonomen Zusammenschluss” Anfang der 2000er. In diesen Verfahren saßen drei Personen für je vier, fünf und sechs Monate in Haft, ohne auszusagen.
Zwar hat es in der Geschichte der linksradikalen Bewegung bereits einige Verräter gegeben, jedoch wurde niemals jemand aufgrund der Beugehaft gebrochen. Der Verrat durch Kronzeugen mag den Gerichten Hoffnung machen, dass Aussagen erpressbar sind, doch unsere Geschichte sagt etwas anderes.
Anna und Arthur halten’s Maul!
Dieser erneute Angriff auf solidarische Beziehungen und die Verteidigung von Ideen, ist eine weitere Eskalation dieses repressiven Staates gegenüber der Bewegung.
Ende des Monats ist auch Lina geladen, um in Dresden auszusagen. Nach zweieinhalb Jahren U-Haft, fast 100 Prozesstagen und einem weiteren Jahr Haft, droht nun Beugehaft.
Wir stehen solidarisch an der Seite aller von Repression Verfolgten - Niemand ist allein in den Händen des Staates! Grüße an alle Gefangenen, ob in Untersuchungshaft, Strafvollzug oder Beugehaft!
Freiheit für alle!
Solidarische Antifaschist*innen

Ergänzungen
HH: 23.Juni: Bericht von der erneuten Zeug:innenvorladung gegen
Bereits am 10.Dezember 2025 hatte er eine Vorladung in demselben Polizeirevier in Billstedt. Die Zeugenvorladung wurde forciert über die Generalbundesanwaltschaft (GBA) wegen Volker Staub und "Mord" und er musste ein Ordnungsgeld von 1000,00€ zahlen!
Begründet wird das durch die Richterin Zeller beim Bundesgerichtshof auch durch seine offensive Öffentlichkeitsarbeit: Berichte auf indymedia oder bei Radio Flora aus Hannover
Zusätzlich bemängelt sie, dass Wolfgang alle Betroffene dazu aufruft, die Aussage zu verweigern!.
Die Fragen an diesem Tag waren fast dieselben wie beim ersten Mal:
Es ging dabei um eine Wohngemeinschaft 1978 in Hamburg, in der Volker und Wolfgang gelebt haben sollen: Wie waren da die persönlichen und politische Verhältnisse untereinander? Wie habe sie sich kennengelernt?
Auch dieses Mal verweigerte Wolfgang im Beisein seines Anwalts die Aussage!
Kundgebung
Die “ Gruppe gegen Vorladung und Beugehaft“ hatte parallel zu eine Kundgebung angemeldet.
Es gab verschiedene Beiträge von Wolfgang, dem Kommunistischen Aufbau , Gruppe Solidarität mit Daniela und den französischsprachigen Sektionen der Roten Hilfe International aus Genf, Toulouse und Brüssel!
Es wurden auch lautstark Parolen gerufen. Diese waren auch in dem Polizeirevier gut zu hören
Einschätzung
Es gab seit 2024 bisher bald 50 Vorladungen im Zusammenhang mit der Festnahme von Daniela Klette und der internationalen Fahndung nach den Genossen Burkhard Garweg und Volker Staub.
Viele Vorgeladene haben sich dazu nur individuell verhalten und teilweise leider auch Aussagen gemacht. Einige haben aber konsequent die Aussage verweigert und das häufig auch politisch öffentlich gemacht
Daniela ist inzwischen zu 13 Jahren Knast wegen Geldbeschaffungsaktionen verurteilt worden.
Wichtig ist aber, dass die Klassenjustiz ihr Aktionen der RAF vorwirft und in diesem Kontext ist das Urteil, sind die Vorladungen und die Besuchsverbote zu begreifen!
Auch wir sind alle zunehmend von Repression, Vorladungen und Knast wegen unserer antifaschistischen, antipatriarchalen, internationalistischen, antimilitaristischen und klassenkämpferischen Aktivitäten gegen das herrschende System betroffen und sollten diesem daher auch gemeinsam entgegentreten.
Vor so einer gemeinsamen Front auch von älteren und jungen Militanten haben die Herrschenden Angst!
Auch blicken die Bullen nicht durch und können sich nicht erklären, warum hier in der BRD und in den reichen Staaten seit über 60 Jahren Widerstand gibt. .
Deshalb:
Anna und Arthur halten das Maul!
Wer Unterdrückung säht, erntet Widerstand.
Nur wer sich bewegt, spürt seine Fesseln !
Freiheit für Daniela Klette und die Ulm5!
Solidarität mit Volker und Burkhard, die seit über 30 Jahren gesucht werden und allen weiteren Untergetauchten!
„Wirklich frei sein können wir erst, wenn alle frei sind.“ (Daniela)
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Materialien:
Schwerpunkt der neuen Ausgabe des Gefangenen Info 459 ist Aussageverweigerung
https://www.gefangenen.info/4336/bericht-von-meiner-zeugenvorladung/
/political-prisoners.net/3-podcasts-der-sendung-wie-viele-sind-hinter-gittern-die-wir-draussen-brauchen-ausgabe-februar-2026/37151/
https://political-prisoners.net/3-podcasts-der-sendung-wie-viele-sind-hi...
https://political-prisoners.net/solidaritaet-mit-daniela-info-nr-51-10-5...