StA Berlin: Adbusting ist straffrei, wenn man seine eigenen Poster mitbringt
Das wird der Wall AG und dem Staatsschutz überhaupt nicht gefallen: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Adbusting eingestellt. Eine Person war in der Walpurgisnacht beim Aufhängen selbst gemachter Poster, die den Reinickendorfer Bezirksbürgermeister Frank Balzer wegen der Ausrichtung des Tags der Bundeswehr kritisierten, verhaftet worden. Die überraschende Begründung der Verfahrenseinstellung: Das Aufhängen von eigenen Postern in Werbevitrinen ist nicht strafbar.
Was ist Adbusting?
Adbusting nennt sich eine Aktionsform, bei der Werbeplakate mittels Aufklebern verändert werden und so eine neue politische Aussage bekommen. Sehr häufig passiert dies bei Wahlen, gerne auch bei rassistischer Spendenwerbung. Auch sexistische Werbung wird gerne mittels Adbusting bis zur Kenntlichkeit entstellt. Seitdem staatliche Stellen wir Bundeswehr, Polizei und Geheimdienste Image- und Personalwerbung im öffentlichen Raum nötig haben, sind auch die Poster der staatlich bezahlten Gewalttäter*innen ein gern genutztes Ziel der Adbusting-Kommunikationsguerilla.
Hausdurchsuchung abgelehnt
Beim Verändern von Werbung kommt es immer wieder zu Festnahmen und Strafverfahren. In der Walpurgisnacht 2020 hatte eine „namenlose Bezugsgruppe“ versucht, in Tegel antimilitaristische Adbustings aufzuhängen. Dabei dieser Gruppe von der Polizei verhaftet. Wie aus der Akte zum Verfahren hervorgeht, versuchte daraufhin der wegen rechter Vorfälle berüchtigte LKA-Staatsschutz 521 einen Hausdurchsuchungsbeschluss zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch ab (1).
StA: Eine Strafbarkeit wegen Diebstahls scheidet aus
In dem Beschluss vom 15.5.2020 schreibt die Staatsanwältin: „Eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls durch das Abhängen der ursprünglich im Schaukasten befestigten Plakate scheidet bereits aus, da die Plakate hinter dem Kasten versteckt aufgefunden wurden. Eine Zueignungsabsicht kann daher nicht festgestellt werden.“
StA: Sachbeschädigung kommt nicht in Betracht
Auch den Vorwurf der Sachbeschädigung lehnt die Staatsanwältin ab: „Auch waren die ursprünglich befestigten Plakate noch intakt, sodass eine Sachbeschädigung allein im Sinne des Abs. 2 nicht in Betracht kommt.“ Strafgesetzbuch §303 Absatz 2 ist der sogenannte Graffiti-Paragraph. Er regelt, dass auch das dauerhafte Verändern des Erscheinungsbildes einer Sache strafbar ist, und nicht nur eine Substanzverletzung. Doch dieser greife laut der Staatsanwältin ebenfalls nicht: „Dieser ist grundsätzlich weit gefasst, sodass es unter Umständen noch vom Tatbestand umfasst sein dürfte, dass die entfernten Plakate der optischen Wahrnehmbarkeit entzogen sind. Jedenfalls scheitert die Strafbarkeit jedoch daran, dass die Plakate kurzfristig und ohne großen Aufwand wieder in dem Kasten hätten befestigt werden können, sodass es sich um eine unerhebliche Veränderung der Sache handelt.“ Das haben die Polizist*innen ja auch kurzerhand und aktenkundig in der Nacht der Verhaftung selbst erledigt.
StA: Ohne weitere Ermittlungen einzustellen
Doch die Hausdurchsuchungs- und DNA-geile Staatsschutzabteilung 521 bekommt noch einen Seitenhieb ab: „Das Verfahren gegen den Beschuldigten war daher ohne weitere Ermittlungen einzustellen.“ Damit erteilt die Staatsanwältin dem LKA eine klare Grenze, und sie lehnt den Antrag auf Hausdurchsuchung ab und verbietet die Entnahme von DNA-Proben. Ob sich das LKA daran hält, wird die Zukunft zeigen.
Geheimdienstüberwachung, weil Adbusting die Bundeswehr lächerlich macht
Dem Staatsschutz dürfte dieser aktuelle Beschluss zur Nichtstrafbarkeit von Adbusting kaum gefallen. Denn Polizei und Geheimdienste reagieren allergisch auf diese Aktionsform. Der Geheimdienst „Verfassungsschutz“ und der Militärische Abschirmdienst sammeln systematisch Informationen zu Adbusting (2). Im Verfassungsschutzbericht 2019 stellt das Bundesinnenministerium das Verändern von Werbung in einen Zusammenhang mit Angriffen auf Beamt*innen (3). Im Gemeinsamen Extremismus und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ) war in 2018/19 Adbusting gleich viermal Thema (4). Das LKA Berlin veranstaltete bereits mindestens fünf Hausdurchsuchungen wegen veränderter Werbung (5) und sucht die beschlagnahmten Kunstwerke systematisch nach DNA-Spuren ab (6). Die Begründung: Adbusting mache die Bundeswehr „lächerlich“.
Fischer-Lescano: „Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt“
Doch bei der Kriminalisierung von kritischen Meinungsäußerungen mussten die Verunsicherungsbehörden bereits mehrere Rückschläge hinnehmen. Mehrere Abgeordnete fragten mit parlamentarischen Anfragen nach (7). Diverse Medien berichteten über das lächerliche Vorgehen der Behörden (8). Der Bremer Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Fischer-Lescano veröffentlichte ein Gutachten, das die Strafbarkeit von Adbusting bezweifelt (9):
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/
„Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt.“ Vor dem Hintergrund des in aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting entstünde der Verdacht, dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert werde, wenn diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr auseinandersetzten: „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“
„Wenn man schon Plakate austauscht, dann nimmt man die Originale nicht mit.“
Diese Einsicht scheint sich jetzt auch in der Berliner Justiz herumzusprechen. Bereits im Oktober 2019 musste ein mit großem Aufwand organisierter Gerichtsprozess wegen Adbusting eingestellt werden. Damals scheiterte die Kriminalisierung des LKAs schlicht an der Frage, was genau eigentlich der Sachschaden beim Entfernen eines Plakates aus einer Werbevitrine sei. Die sichtlich genervte verurteilungswillige Richter*in pöbelte damals der Angeklagten nach Ende der Verhandlung folgendes hinterher: „Wenn ich Ihnen einen Tipp geben darf: Wenn man schon Plakate austauscht, dann nimmt man die Originale nicht mit.“ (10)
Kein Abschreckungseffekt
Die autoritären Charaktere beim LKA 521 dürften derweil ziemlich kochen. Die Berliner Kommunikationsguerilla-Szene macht die Bundeswehr weiterhin bei jeder Gelegenheit lächerlich. Erst am letzten Wochenende hing anlässlich des wegen der Pandemie abgesagten „Tags der Bundeswehr“ die Berliner Innenstadt voll mit nachgemachten Postern im Design der Bundeswehr, die das Militär kritisieren und den Tag ohne Bundeswehr feierten (11). Man darf also gespannt sein, welche Tricks sich der Staatsschutz als nächstes ausdenkt.
Alle Fälle eingestellt
Auch die Werbefirma WallDecaux, der die meisten Werbevitrinen in Berlin gehören, dürfte das nicht witzig finden. Gerade erst hat der Berliner Senat beschlossen, das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“, das sich für den Abbau der Werbevitrinen einsetzt, abzulehnen. „Und nun muss WallDecaux sich damit auseinander setzen, dass es de facto straffrei sein soll, eigene Poster in die Werbevitrinen der Firma zu hängen“ sagt Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ. „Alle Fälle, die wir betreut haben, sind mittlerweile auf die eine oder andere Art in der Einstellung gelandet. Also falls ihr Stress wegen Adusting bekommt, meldet euch. Wir sind sehr gespannt, wie das alles weiter geht.“
Alte Fälle?
Die Soligruppe interessiert sich auch für alte Fälle. Ist das mit der Kriminalisierung echt alles ganz neu, oder hat es ähnliche Kämpfe in den 90zigern oder 2000er Jahren auch schon gegeben? Und wie ist das damals abgelaufen? Wer was darüber weiß oder alte Akten hat, darf sich auch gerne bei uns melden: plakativ@riseup.net
Tipps fürs Adbusting:
Wie gehen Werbevitrinen auf?
http://maqui.blogsport.eu/2019/01/03/wie-oeffnet-man-werbevitrinen/
Wie macht man Poster für Citylights selbst?
https://de.indymedia.org/node/87378
Adbusting mit Kleister und Papier auf Megalights?
https://www.projektwerkstatt.de/media/text/kalender_2004_kal_kleben.pdf
Fußnoten und Quellenverweise:
(1) Eine namenlose Bezugsgruppe: „Strafbarkeit scheidet aus“: Adbusting-Verfahren in Tegel eingestellt, de.indymedia.org, 20.6.2020
https://de.indymedia.org/node/90218
(2) Joswig, Gareth: Auf die linke Tour. In: taz, 24.2.2020.
https://taz.de/Kriminalisierung-von-Adbusting/!5664706/
(3) Nowak, Peter: Dünnhäutige Schutzleute. In: Neues Deutschland, 3.10.2019.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1126663.adbusting-duennhaeutige-schutzleute.html
(4) Kleine Anfrage der der Abgeordneten Ulla Jelpke u. a. und der Fraktion DIE LINKE. Einordnung von Adbusting als linksextremes Gewaltdelikt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. BT-Drucksache 19/16887.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917240.pdf
(5) Soligruppe plakativ: Drei Hausdurchsuchungen wegen eines veränderten Bundeswehr-Plakats.
barrikade.info, 28.2.2020. https://barrikade.info/article/3214
(6) DNA-Analyse wegen veränderter Bundeswehrwerbung unverhältnismäßig. de.indymedia.org, 9.6.2020.
https://de.indymedia.org/node/87283
(7) Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE)vom 11. November 2019 zum Thema: Staatsschutzdelikt Adbusting? https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21553.pdf
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader und Anne Helm (LINKE) vom 18. Mai 2020 zum Thema: Staatsschutzdelikt Adbusting? (II). https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18...
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ). Drucksache 19/18417.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918932.pdf
(8) Stoltzenberg, Henning von: »Geheimdienste haben daran keinen Spaß«. Junge Welt, 8.6.2020.
https://www.jungewelt.de/artikel/379763.adbusting-in-berlin-geheimdienste-haben-daran-keinen-spa%C3%9F.html
Nowak, Peter: Polizei mit »Kackbratze« beschäftigt. Neues Deutschland, 27.11.2019.
(9) Fischer-Lescano, Andreas; Gutmann, Andreas: Unbequemes Adbusting ist grundgesetzlich geschützt. Verfassungsblog, 6.6.2020.
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/
(10) Frank, Marie: Adbusting: Unschuldige Protestkunst. Neues Deutschland, 9.10.2019.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1126842.adbusting-unschuldige-protestkunst.html
(11) Adbustings zum Tag ohne Bundeswehr in der Berliner Innenstadt. de.indymedia.org, 13.6.2020.