40.Prozesstag gegen die 6 angeklaten Antifaschist*innen im OLG Düsseldorf
40. Verhandlungstag – 16.09.2026Oct 5, 2026
An diesem Tag ging es primär um die Unterstützung der Ungarischen Orbán-Regierung vom Tag der Ehre und um die Hintergründe der Organisatoren der sog. „Wanderung“, die dem Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht gedenkt.
Während die GBA immer wieder behauptete, Verbindungen zwischen staatlichen ungarischen Akteuren und den rechtsradikalen Aufmärschen zum „Tag der Ehre“ seien nicht plausibel, ließen sich an diesem Verhandlungstag eine ganze Menge finden. Die Verteidigung fasste zusammen: Es ist belegt worden, dass es enge Vernetzungen finanzieller, medialer und ideeller Art mit der ungarischen Regierung unter Orbán und den Rechten gab. Dies widerspreche der Anklage.
Auch die in der Anklage aufgestellte Behauptung, ein legaler Protest wäre problemlos möglich gewesen, wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach widerlegt und auch die heutigen Erkenntnisse lassen daran zweifeln.
Bei den ersten vier Beweisanträgen handelte es sich um übersetzte ungarische Zeitungsartikel bzw. des Online-Magazins 24.hu, die unter anderem folgendes berichteten:
Die Organisatoren hatten vom ungarischen Innenministerium die Auszeichnung des „Ritterkreuzes“ verliehen bekommen. Dazu kam es über mehrere Ministerien staatliche Förderungen.
Mehrere Tausend Euro sind so für die „Wanderung“ zustande gekommen.
Der offensichtlich positive Bezug zu den Verbrechen des deutschen Naziregimes, der Wehrmacht und ungarischer Kollaborateure, sowie die Nutzung von SS-Uniformen und von Hakenkreuzen bei der Wanderung schien dabei niemanden zu stören.
Zusätzlich sind die Organisatoren Zoltan Moys, Oskar Kenyeres und David Schödl in der rechten Medienfirma Dextramedia aktiv. Für diese gab es zusätzliche staatliche Förderung von umgerechnet 190.000 Euro. Inhaltlich produzierte Dextramedia mehrfach Sendungen zum „Tag der Ehre“, es wurde beispielsweise eine Sendung produziert, in der Hitlers Geburtstag gefeiert wurde. Dabei hieß es übersetzt: „In kurzer Zeit brachte er Deutschland wieder auf die Beine. […] Ein moralischer, wirtschaftlicher [….] Aufschwung“.
Auch sonst halten die Organisatoren mit ihrer rechtsradikalen Gesinnung wohl nicht zurück:
Zoltan Moys wurde 2021 vor einem Münchener Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er während eines Fußballspiels den Hitlergruß gezeigt hatte. Da dies in Ungarn jedoch keine Straftat ist, wurde das Urteil nicht in ungarische Register aufgenommen.
Anschließend ging es viel um Einzelheiten. Diverse Personen, die sowohl in der Organisation der „Wanderung“, als auch bei Dextramedia aktiv waren, sind schon lange durch ihre rechtsradikalen Ansichten bekannt. Bei vielen lassen sich – teilweise verwandtschaftliche – Kontakte in die Regierungskreise der Fidez-Partei finden.
Für den fünften Antrag wurde im Gericht der Ausschnitt einer ARTE-Doku gezeigt: „Ungarns Hetze gegen Anti-Faschisten“.
Im Anschluss an die Beweisaufnahme gab der Senat noch bekannt, den Beweisantrag abzulehnen, Christian Klos, Mitarbeiter des Innenministeriums, zu laden. Eine Teilnahme an dem internationalen Treffen zur Bekämpfung des Linksextremismus und der Antifa sei für eine Beweisaufnahme zu unkonkret.
Außerdem gab es eine Ergänzung zur Vernehmung des KOK Herrn Fritz aus Dresden vom Vortag. Es wurden angebliche Reisedaten von Angeklagten nach Budapest verlesen, die hauptsächlich auf Grundlage von Finanzermittlungen und AirBnB-Zahlungen entstanden sind.
Der Gerichtstag endet aufgrund von Terminüberschneidungen schon um 13.00.
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