39. Prozesstag gegen die 6 angeklagten Antifaschist*innen im OLG Düsseldorf
39. Verhandlungstag – 15.09.2026Oct 5, 2026
Im Mittelpunkt stand heute zunächst die Aussage des sächsischen Polizeibeamten Fritz, der zu den Ermittlungen rund um die Aufenthalte der Angeklagten in Budapest aussagte – zu seiner Rolle bei Majas Auslieferung durfte er schweigen. Später hörte das Gericht eine weitere Zeugin an, es ging außerdem um Schuhspuren, Videoaufnahmen sowie mehrere Beweisanträge und Stellungnahmen.
Der Polizeibeamte KOK Fritz (weitere Informationen wie Vornamen, Wohnort verweigerte er mitzuteilen, was der Senat akzeptierte) vom LKA Sachsen berichtete zunächst über Ermittlungen zu einer Wohnung in der Kazinczy Utca 8 in Budapest. Die Polizei war auf die Unterkunft aufmerksam geworden, nachdem dort Personen angetroffen worden waren, die mit dem Verfahren in Verbindung gebracht wurden. Die Wohnung war über Airbnb von einer Frau angemietet worden. Nach einem Abgleich mit Meldedaten sei die Polizei davon ausgegangen, dass es sich bei dem Namen der Frau um einen Klarnamen handelte. Im Anschluss erwirkte das Amtsgericht Dresden einen Durchsuchungsbeschluss für ihre Wohnung. Bei der Durchsuchung sei unter anderem die Frage aufgekommen, ob eine in Chats genannte „Emmi“ mit der Angeklagten Emmi D. identisch sein könnte. Fritz berichtete, Chatverläufe ausgewertet und daraus den Schluss gezogen zu haben, dass es sich bei der genannten Person um die Angeklagte handeln könnte.
Über Videoaufnahmen der Umgebung versuchten die Ermittler anschließend, die Bewegungen der Personen nachzuvollziehen. Dabei sei aufgefallen, dass nicht alle Personen jeden Abend zu der Wohnung in der Kazinczy utca zurückgekehrt seien. Die Ermittler schlossen daraus, dass weitere Unterkünfte genutzt worden sein könnten. Fritz berichtete daraufhin von einer weiteren Airbnb-Buchung, die am 30. August 2022 vorgenommen worden sei. Die Wohnung habe sich etwa zehn Minuten von der ersten Unterkunft entfernt befunden. Die von den Gästen ausgefüllten Touristenmeldescheine seien seiner Einschätzung nach mit falschen Namen versehen gewesen. Videoaufnahmen von dem betreffenden Zeitraum seien wegen des inzwischen verstrichenen Zeitraums nicht mehr vorhanden gewesen.
Der Vorsitzende Richter Bachler fragte anschließend nach möglichen früheren Aufenthalten der Angeklagten Nele und Emmi in Budapest. Einen möglichen Aufenthalt vom 7. bis zum 13. Februar 2022 bejahte er, konnte sich an Einzelheiten aber nicht erinnern. Auf Nachfrage des Vorsitzenden ging es auch um mögliche Straftaten gegen Rechtsextreme während dieses Aufenthalts. Fritz erinnerte sich vage an einen Angriff vor einem Bankautomaten. Auf die Frage, ob dieser am 12. Februar stattgefunden haben könnte, antwortete er mit Ja. Moritz‘ Verteidiger Erkan Zünbül kritisierte, dass die Fragestellung damit sehr weit gefasst sei und der Zeuge auch jedes andere Datum vermutlich bejaht hätte.
Anschließend befragte der Generalbundesanwalt den Zeugen zu Identifizierungsvermerken. Auf Bildern seien unvermummte Personen anhand verschiedener äußerlicher Merkmale mit Personen aus Videos von Angriffen abgeglichen worden – KOK Fritz bestätigt dies.
Ein entsprechender Vermerk wurde auf Wunsch der Bundesanwaltschaft für die Beteiligten projiziert. Darin ging es unter anderem um die angebliche Identifizierung von Johann, Paula, Clara und Emmi sowie um deren Zuordnung zu verschiedenen Tatkomplexen. Johann sei unter anderem anhand seiner Kleidung identifiziert worden.
Fritz berichtete außerdem, auf Aufnahmen eines sichergestellten Nachtsichtgeräts die Stimme von Maja T. erkannt zu haben. Er erklärte dies damit, dass er Majas Stimme bei Besuchen in der Justizvollzugsanstalt Dresden häufig gehört habe, wo er mit der Majas Überwachung befasst gewesen sei. Gut zu wissen, dass Fritz neben seiner Tätigkeit bei der SOKO LINX offenbar auch Expertise in der forensischen Stimmenidentifizierung erworben haben will.
Nach einer kurzen Unterbrechung setzte die Verteidigung die Befragung fort. Alexander Hoffmann fragte Fritz nach dessen Rolle bei der Auslieferung von Maja T. Der Zeuge erklärte, am Tag der Auslieferung den sogenannten Stab besetzt zu haben, da er aufgrund seiner Sachkenntnis für entsprechende Anfragen zuständig gewesen sei. Die Bundesanwaltschaft beanstandete die Frage. Hoffmann argumentierte, die Frage sei relevant, weil es um die Bereitschaft staatlicher Beamter gehen könne, im Zusammenhang mit der Auslieferung Rechtsvorschriften zu umgehen. Der Vorsitzende Richter ließ die Frage schließlich zu, schränkte die weitere Befragung jedoch deutlich ein.
Fritz machte zu konkreten innerdienstlichen Abläufen keine Angaben. Auch auf mehrfache Nachfragen konnte oder wollte er nicht sagen, wann und durch wen er von der bevorstehenden Auslieferung erfahren hatte. Der Vorsitzende Richter ließ schließlich keine weiteren Fragen zu den Umständen der Auslieferung, wie der Frage wer die Auslieferung zu verantworten hatte, zu. Das vehemente Schweigen von Fritz’ und der GBA zeigt erneut den Unwillen und die Unfähigkeit des Rechtsstaates, das unfassbare Vorgehen der Behörden bei Majas illegaler Entführung nach Ungarn aufzuklären. Fritz scheint dabei wohl eine große Rolle gespielt zu haben.
Verteidiger Lukas Bastisch fragte den Zeugen anschließend zu einem von ihm im November 2023 angefertigten Vermerk über Paula. Thema war unter anderem eine spätere Änderung bestehender Haftbefehle. Nach Angaben des Zeugen habe die Ermittlerin Kästner festgestellt, dass bestimmte Personen zunächst für den Gazdagrét-Platz beschuldigt worden seien, während sie auf anderen Videos an einem anderen Ort zu sehen gewesen seien. Fritz erklärte, er gehe davon aus, dass die entsprechenden Erkenntnisse anschließend zu einer Änderung des Haftbefehls geführt hätten.
Auch zu den von ihm selbst ausgewerteten Videoaufnahmen konnte Fritz keine informativen Auskünfte geben. Der Zeuge wurde entlassen.
Vor der Mittagspause nahm der Senat mehrere Stellungnahmen der Generalbundesanwaltschaft zu Beweisanträgen der Verteidigung entgegen: Die Verteidigung von Moritz hatte unter anderem die Übersetzung verschiedener Artikel und eines Beitrags von ARTE zum „Tag der Ehre“ in Ungarn beantragt. Die Bundesanwaltschaft lehnte dies ab. Der Charakter des „Tags der Ehre“ als rechte Veranstaltung sei bereits bewiesen. Auch eine staatliche finanzielle oder organisatorische Unterstützung der Veranstaltung und Verbindungen des Organisator in politische Regierungskreise ließen nach Auffassung der Bundesanwaltschaft keine Schlussfolgerungen auf eine undemokratische Regierungsform Ungarns zu.
Die Verteidigung widersprach dieser Einordnung deutlich. Scharmer betonte, die Unterstützung des „Tags der Ehre“ durch die ungarische Regierung sei gerade deshalb relevant, weil damit die politische Einordnung des Umfelds der Veranstaltung berührt werde. Auch Hoffmann verwies darauf, dass die staatliche Unterstützung für die Bewertung der Umstände relevant sei, unter denen sich die Angeklagten in Budapest bewegt hätten, gerade weil die GBA strafverschärfend in der Anklage erwähnt, dass es in einem demokratischen Staat wie Ungarn andere Wege als den der Gewalt zur politischen Auseinandersetzung gäbe.
Einen weiteren Antrag, der sich auf den Sachverständigen Dr. Klos (Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit beim Bundesministerium des Innern) bezog, bewertete die Bundesanwaltschaft ebenfalls als unbegründet. Es sei nicht ersichtlich, welche konkreten Daten durch Behörden weitergegeben worden sein sollten. Die Behauptung einer solchen Weitergabe sei aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht ausreichend belegt. Weitere Stellungnahmen betrafen unter anderem Körpergrößenmessungen und die Frage, zu welchem Zeitpunkt bei Emmi eine entsprechende Messung vorgenommen worden war.
Die Verteidigung ordnete anschließend die polizeiliche Vernehmung der Erfurter Zeugin G. kritisch ein. Diese sei sich bei einer Identifizierung nicht, wie teilweise dargestellt, „ziemlich sicher“ gewesen, sondern hatte lediglich von Ähnlichkeiten gesprochen. Bei einer Wahllichtbildvorlage mit acht gleichzeitig gezeigten Bildern habe sie zwangsläufig die Person auswählen müssen, deren Erscheinungsbild ihrer zuvor abgegebenen Beschreibung am ehesten entsprochen habe. Die Verteidigung stellte deshalb den Beweiswert der Identifizierung grundsätzlich infrage.
Nach der Mittagspause wurde M. Hoppe als Zeugin vernommen. Die 59-jährige Chemikerin arbeitet beim LKA Thüringen im Bereich forensische Textilkunde. Sie erläuterte zunächst ihre allgemeine Tätigkeit. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Untersuchung von Mikrospuren und Textilbeschädigungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Vergleiche von Textilien auf Videoaufnahmen. Anschließend ging es um Ermittlungen zu einem Überfall auf einen Thor-Steinar-Laden. Hoppe hatte in diesem Zusammenhang Bilder erhalten, auf denen unter anderem Schuhe zu sehen waren. Einen konkreten Untersuchungsauftrag habe sie jedoch nicht erhalten. Hoppe erklärte, sie habe die Bilder angesehen und zunächst die allgemeinen Voraussetzungen und Grenzen einer solchen Untersuchung erläutert. Das Problem sei insbesondere gewesen, dass ihr die betreffenden Schuhe selbst nicht vorgelegen hätten. Ein Vergleich von Bildern könne im Rahmen von Ermittlungen sinnvoll sein, um bestimmte Möglichkeiten auszuschließen. Eine belastbare Aussage über eine individuelle Übereinstimmung sei anhand von Bildern allein jedoch nicht möglich. Die Bilder hätten daher allenfalls eingeschränkte Aussagekraft. Dies entspreche auch dem bundesweit üblichen Vorgehen in der forensischen Untersuchung von Schuhen. Für eine konkrete Individualzuordnung müssten die tatsächlichen Gegenstände vorliegen.
Auf Nachfrage von Verteidiger Dietrich erklärte Hoppe, sie habe sich hierzu mit Herrn Bauerfeind (LKA Thüringen) ausgetauscht. Die Kommunikation sei vermutlich telefonisch erfolgt. Bilder seien ihr auch einmal zugeschickt worden, sie habe diese jedoch nicht aufbewahrt. Ob Bauerfeind ihre Einschätzung anschließend schriftlich in einem Ermittlungsvermerk festgehalten habe, konnte sie nicht sagen.
Im Anschluss wurden mehrere Dokumente und Bilder in Augenschein genommen. Zunächst wurde ein bereits bekannter Artikel von Antifa-info.net zu den vermeintlichen Opfern im Budapest-Verfahren kurz durchgesehen. Danach folgten verschiedene Überwachungsbilder, Karten von Budapest und darauf eingezeichnete Bewegungsprofile. Weitere Dokumente betrafen Ermittlungsvermerke zu den polnischen Geschädigten und verschiedene Personenidentifizierungen. Die entsprechenden Unterlagen wurden überwiegend zügig durchgesehen. Daneben wurden zwei Vermerke der Ermittlungsbehörden verlesen.
Zum Abschluss kündigte die Verteidigung einen weiteren Beweisantrag an. Dabei soll ein Mitarbeiter von Adidas als Zeuge gehört werden, der erneut bestätigen soll, dass die Abnutzungsspuren, die in der Anklage als identifizierendes Erkennungsmerkmal beschrieben werden, im Gegenteil vollkommen üblich für das Modell sind.
Der Hauptverhandlungstag endete um 14:30 Uhr. Für Mittwoch, den 30. September, ist ein verkürzter Verhandlungstag von 10:30 bis spätestens 13 Uhr vorgesehen. Der für Dienstag, den 29. September, vorgesehene Termin wird aufgehoben.
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