Seit heute: Faktisches Kontaktverbot in Sachsen

Regionen: 

Seit heute, 23.03.2020, 0:00 Uhr, gilt in Sachsen eine sogenannte Ausgangsbeschränkung, die faktisch einem Kontaktverbot im privaten Kontext gleichkommt. Die Allgemeinverfügung wurde für 14 Tage erlassen und soll die Ausbreitung der Corona-Pandemie verhindern.

 

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe für eine Ausnahme vor. Im Falle einer Kontrolle müssen Ausweispapiere gezeigt werden und diese triftigen Gründe glaubhaft gemacht werden. Was triftige Gründe sind, bestimmt das Sächsische Staatsministerium und nicht die Menschen selbst. Wer keinen Ausweis hat oder nicht in Leipzig gemeldet ist, wird noch mehr als ohnehin schon kriminalisiert werden.
Jede Person kann nun jederzeit kontrolliert werden, muss einen Ausweis und einen triftigen Grund liefern, sonst kann ein Strafverfahren folgen. Die Allgemeinverfügung ist strafbewährt, das heißt, jede Zuwiderhandlung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen oder auch einen Verstoß gegen die Auflagen in einer laufenden Bewährungsstrafe bedeuten.
Die Exekutive hat sich damit ein weitreichendes Eingriffsinstrument geschaffen, um jede Bewegung und Zusammenkunft im öffentlichen Raum kontrollieren und verhindern zu können. Kollektive Organisierung wird damit erschwert und per se kriminalisiert.

Trotz alledem: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Pandemie ist notwendig, das heißt aber nicht, dass der Staat jede Zusammenkunft verbieten und Menschen isolieren kann. Überlegt euch auch jetzt, wie ihr mit dieser Allgemeinverfügung umgehen könnt und darüber hinaus, wie ein solidarischer Umgang mit den eingesperrten und isolierten Menschen in den Lagern und Knästen aussehen kann!

 

Solidarität statt Ausgangssperre!

Anmerkung: Der Text wird gegebenenfalls aktualisiert und ergänzt, lest dafür die Veröffentlichung auf

https://antirepression.noblogs.org/post/2020/03/23/seit-heute-faktisches...

Rote Hilfe Leipzig,
23.03.2020

 

Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-nc-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen - nicht kommerziell

Ergänzungen

taz-Zitat: “(…) ...während für die Betriebe, die nicht ohnehin geschlossen sind, so gut wie nichts vorgeschrieben ist. So dürfen etwa nach wie vor Großaumbüros betrieben werden, hier gilt kein Kontaktverbot und keine Begrenzung von Personen in einem Raum. (...)“ ) (taz, Deuschland, Politik, 23.03.20)

Die Kassiererin, die Verkäuferin und der Bankkaufmann – alle teils mit direkten Kundenkontakten. Wenn es – in Pandemie-Zeiten - um die Arbeit geht ist man in Deutschland doch nicht so wirklich um die Menschen besorgt, wie uns das die Politik Glauben machen möchte.
Selbst in den Freistaaten (Bayern & Sachsen), welche derzeit die härtesten Freiheitsbeschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger vorweisen können, müssen die Menschen “raus an die Arbeit“, wie die Landesväter Söder und Kretschmer klarstellen.
Also fahren - bis heute - viele Menschen, häufig mit dem ÖPNV, in ein nicht-systemrelevantes Großraumbüro - in dem es keine genauen Corona-Vorschriften gibt - und gehen damit ein hohes Infektionsrisiko ein. Muss man das verstehen?