Statement zur Beugehaft gegen einen Genossen
In dieser Woche, am Mittwoch, dem 25. März 2026, war ein Genosse und Antifaschist als Zeuge im Antifa-Ost-Komplex-Prozess geladen. Er war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Delikte zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden und befand sich bis zum Verhandlungstag im offenen Vollzug.
Vor Gericht erklärte der Genosse, dass er die Aussage verweigern werde: „Ich muss nicht und werde auch nicht.“ Daraufhin verhängte der Vorsitzende Richter mit sofortiger Wirkung eine sechsmonatige Beugehaft, und der Genosse wurde in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt.
Unsere volle Solidarität gilt ihm und all unseren inhaftierten Genoss*innen. Wir dürfen sie mit ihrer Situation nicht alleine lassen oder sie vergessen.
Wir werden auf sie warten:
Bis alle frei sind. Freiheit für alle Antifas
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