[Berlin] Gülaferit-Kundgebung vor der Ausländerbehörde

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Gülaferit Ausländerbehörde Kundgebung

Gülaferit wurde vor vielen Jahren von Griechenland an Deutschland nach StGB § 129b (Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland) ausgeliefert. Im Januar wurde Sie aus der Haft in die BRD entlassen und seit dem sieht sich keine Behörde für Sie zuständig. Diese Protestkundgebung sollte darauf aufmerksam machen.

Nachdem es letzte Woche schon vor dem berliner Innensenat in Mitte und dem Hermannplatz in Neukölln Kundgebungen gab, war jetzt am 22.05.2018 zwischen 13 und 14 Uhr eine Kundgebung vor der berliner Ausländerbehörde am Friedrich-Krause-Ufer 24 in Moabit.

Es gab durchweg positive Reaktionen, aus den Fenstern aus dem Behördenhaus und von den Besucher*innen die aus der Behörde kamen, sowie deren solidarischen Begleitern. Ein Ruf von drinnen z.B. war: „Was wollt Ihr?“, antwort von draussen: „Einen Termin!“. Es gab aber auch andere solidarische Zurufe wie: "Ich hasse auch Erdogan".

Die Kundgebung hatte unter anderem einen antirassistischen Charakter, es wurden gerufen: „Brick by Brick, Wall by Wall, let the Fortress Europe Fall!“, „Say it loud an say it clear, Refugees are welcome here!“, aber auch: „We are here and we will fight: Freedom of Movement is everybodys right!“

Das Hauptthema war aber Gülaferit und Ihr Fall. Sie wollte eigentlich nie nach Deutschland und will auch gar nichts in Deutschland. Nach Griechenland durfte Sie nicht mehr zurück. Der §129 StGB lieferte sie, nachdem Sie in Griechenland festgesetzt wurde von edendiesem EU-Mitglied (als Geschenk an den türkischen Staat) nach Deutschland aus, wo Sie nach einiger Zeit und vielen Verhandlungstagen verurteilt wurde. Dieser 129er ist eine reiner Gesinnungsparagraph und durch und durch tagespolitisch und aussenpolitisch motiviert. Es spielt auch keine Rolle was es mit Deutschland zu tun hat, da dieser Paragraph rein willkürlich ist und es auch reiner Zufall ist wer darunter fällt und wer nicht. Schließlich untersteht der Generalbundesanwalt (GBA) der deutschen Bundesregierung und ist Weisungsgebunden. Während für uns durch die ständige Präsens in allen Medien das Wort Terrorismus sehr geläufig ist, ist abgesehen davon das das Wort „Terrorismus“ kein greifbarer juristischer Begriff, d.h. niemand kann juristisch genau sagen was jetzt nun die Parameter eines Deliktes "Terrorismus" sein sollen.

Nach der Verurteilung dann im Knast erlebte Sie am eigenen Leib institutionalisierten und strukturellen Rassismus und Sexismus durch Übergriffe von Wärter*innen und durch Mitgefangene.

Sie machte mehrmals Hungerstreik für so banale Sachen wie Tageszeitungen und Post ausgehändigt zu bekommen.

Als sie aus dem Knast in die Bundesrepublik Deutschland entlassen wurde, kriegte Sie krasse Bewährungsauflagen und musste einen Asylantrag stellen um nicht abgeschoben zu werden.

Seit dem will sich keine „Ausländerbehörde“ mit Ihr beschäftigen oder Ihre Asylantrag bearbeiten, weder das BAMF in Nürnberg, noch BAMF und Ausländerbehörde in Berlin, noch sonstewoanders. Anwälte können machen was Sie wollen es bessert sich nichts und es wird nichts bearbeitet. Das „geschlossene“ Gefängnis wurde durch ein Offenes Gefängnis ausgetauscht. Gülaferit erhält keinerlei Leistungen und ist nicht krankenversichert zudem kriegt sie auch sonst nichts, wie z.B. Gutscheine.

Ein türkischer Faschist auf der anderen Seite des „Spandauer Schiffahrtskanal“(BEHALA-Nordhafen) am Nordufer schwenkte eine viertel Stunde lang die Türkei-Fahne vom Balkon, warum auch immer. Nach Rufen wie „Deutsche Waffen, Deutsches Geld, morden mit in aller Welt!“ und „Faşizme Karşı Omuz Omuza“, „Schulter an Schulter gegen Faschismus“-Rufen packte dieser dann wieder ein.

Ausserdem wurde durch Gülaferit ein Offener Brief/ Flugblatt über die Pförtnerin an die Behörde für die für Gülaferit zuständige Sachbearbeiterin weitergegeben.

Es werden weitere Kundgebungen gemacht werden, nicht nur vor der berliner Ausländerbehörde.

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