Corona-Winter in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg

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Nicht nur vor den Mauern wird es winterlich und kalt, auch in den Gefängnissen der Republik, wobei auch dort jedes Bundesland macht, was es möchte, für sinnvoll oder rechtlich vertretbar hält.

 

Besuche durch Freund_Innen, Familie, Bekannte

In Freiburgs JVA wurden zum 24.12.2020 sämtliche Besuche ausgesetzt, es wurde vollständig auf Skype umgestiegen. Offenbar beruht dies auf einer Weisung des Justizministeriums Stuttgart für alle Haftanstalten des Landes Baden-Württemberg.

Aus anderen Bundesländern wird berichtet, es sei nach wie vor ein Besuch vor Ort möglich. Es versteht sich von selbst, dass die Skype-„Besuche“ genauso streng reglementiert sind wie normale Besuche, sie also eines schriftlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bedürfen. Gewährt wird zudem nur ein absolutes Minimum, für den Bereich der Strafhaft sind das 60min/Monat (für SV: 10 Stunden). Wer finanzielle Unterstützung genießt durch Menschen außerhalb der Anstalt, kann sich Geld einzahlen lassen, als monetäre Kompensation für das Besuchsverbot, welche freilich den Staat gar nichts kostet.

 

Ausführungen und sonstige Lockerungen

Vollzugslockerungen, einschließlich bewachter Spaziergänge außerhalb der Anstaltsmauern,ruhen gleichfalls. Sodass die inhaftierten Menschen nun seit Monaten vollständig auf die Gefängnisumgebung beschränkt sind, wobei das letztlich keine neue Erfahrung für sie darstellt. Ohne Vollzugslockerungen tun sich Gerichte aber schwer Menschen „vorzeitig“ aus der Haft zu entlassen, sodass die Corona-Pandemie letztlich eine Haftzeitverlängerung in nicht wenigen Fällen bewirken dürfte.

 

Arbeitsplätze Sicherheitsverwahrung

Seit Anfang Ende 2020 dürfen Sicherungsverwahrte bis auf weiteres nicht mehr in den Anstaltsbetrieben zusammen mit Strafgefangenen arbeiten. So sollen mögliche Infektionen innerhalb der Anstalt mir Sars-Cov-2 begrenzt werden. Ersatzweise wurde ein Montagebetrieb ausschließlich für den SV-Bereich bereit gestellt, sodass wer dort arbeiten möchte, dies darf.

 

Therapiemaßnahmen

Still ruht der See, nichts anderes gilt für die ganzen therapeutischen Gruppenmaßnahmen. Allerdings werden im Bereich der Sicherungsverwahrung zumindest teilweise neue Wege gegangen. Da die Zellen über Haftraumtelefonie verfügen, d.h. in den Zellen hängt ein Telefon, können die Gefängnispsycholog_Innen und ebenso die Mitarbeitenden des Sozialdienstes die Verwahrten auf deren Wunsch hin oder bei Rückfragen auch anrufen (nicht jedoch die Insassen ihrerseits die Bediensteten). Darüber hinaus finden therapeutische Einzelgespräche nur in einem sehr reduzierten Umfang statt, da diese im Trennscheibenraum durchgeführt werden.

 Auch hier gilt das zu den Vollzugslockerungen schon festgestellte. Ohne umfängliche Therapieteilnahme reduziert sich die Chance auf Freilassung und so wird auch hier eine Folge der Pandemie de facto eine Haftverlängerung sein.

 

Täglicher Wahnsinn

Es scheint als würde das Nervenkostüm mancher Bediensteter dünner werden. Immer wieder tönt es schon morgens beim Zellenaufschluss über den Flur: „So ein Scheiß, wieder muss ich heute hier zum Dienst kommen.“ Andere empören sich darüber, dass sie nun für ihren Autoparkplatz vor der Anstalt bezahlen sollen, wieder andere beschweren sich darüber, dass sie seit neustem höchstselbst Akten vom SV-Trakt in den Strafhafttrakt tragen müssen, etwas das zuvor ein extra für solche Aufgaben eingestellter Beamter zu verrichten hatte. Ganz unverblümt kündigte ein sichtlich wütender Bediensteter Obstruktion an: er werde den Teufel tun und sich vor diese „Riesenwand“ an Aktenfächern im Aktenverteilraum stellen und mühsam nach jeden Fächern suchen, in welche die Akten einzulegen seien. Auf gut Glück werde er „ein paar Akten hier hinein und ein paar Akten dort hinein“ legen, sollen sich um die Feinarbeit andere kümmern. Letztlich werden das dann die Insassen ausbaden müssen, wenn nämlich deren Anträge nicht an zuständige Stellen gelangen sollten, wird es ganz schnell im Getriebe haken.

Aber auch Insassen nehmen sich gegenseitig in Visier. Da schrieb ein Sicherungsverwahrter einen anonymen Brief an die Anstalt und beschuldigte den Stationsreiniger der Station 2, er habe während seiner Arbeitszeit im Gefängnishof gesessen und Pizza gegessen! Skandal! Es ist fast ein bisschen wie im Kindergarten. Dem Betreffenden war der Gang in den Hof vom Stationsbeamten ausdrücklich erlaubt gewesen.

Zwei andere Insassen brachen ein Schachtgitter im Hof auf und einer der beiden stieg hinunter; nicht, dass es dort in Richtung Freiheit gehen würde. Es soll ihnen wohl etwas in den Schacht gefallen sein, was sie wiederholen wollten. Da jedoch alles mit Kameras überwacht wird, bekamen sie anschließend ziemlich Ärger mit dem Vollzugsleiter Thomas G. und spazieren nun seit Wochen alleine, bewacht von einem Beamten, ihre Hofrunden.

 

Ausblick

Wann Gefangene geimpft werden sollen, darüber gibt es bislang keine verlässlichen Auskünfte. Zumindest wird mal wieder, wie schon letztes Jahr, auf die Erhebung der Stromkosten für die eigenen Elektrogeräte verzichtet und die Mietkosten für Fernseher ausgesetzt. Für Gefangene, die mit 50 € oder 100 € im Monat auskommen müssen, bedeutet das eine erkleckliche Entlastung, denn es kommen schnell an die 10 € zusammen alleine für Stromkosten und Antennenmiete, wer zudem einen Mietfernseher hat, der spart noch mehr. Auch wurden endlich für Insassen, die über 60 Jahre alt sind oder zu Risikogruppen gehören FFP-2 Masken kostenlos ausgegeben, anstatt sie weiterhin auf die aus Knastbettlaken gefertigten Mund-Nase-Schutzmasken zu verweisen.

Bei allen Belastungen durch die Anti-Corona-Maßnahmen soll aber nicht unterschlagen werden, dass zumindest an Freiburgs Haftanstalt bislang der Kelch eines größeren Ausbruchs vorbeigegangen ist.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

 

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