MR: Aktionen gegen Antifa-Symbol-Verbot
Aktionen gegen Repression in Marburg
Seit kurzem machen in Marburg veränderte Werbeplakate und massenhaft verteilte Aufkleber auf den Vorfall aufmerksam. Mit der Spruchblase "Zeig mich an, Thierau. Ich bin auch gegen Nazis." und einem durchgestrichenen Hakenkreuz zeigen Katzen und Hunde, Prominente, Denkmäler und andere Werbefiguren Zivilcourage. Weitere Spruchblasen sollen auch gesichtet worden sein, davon liegen aber noch keine Bilder vor. Die Plakatwände und auch die Aufkleber verweisen auf die Internetseite www.polizei-rechte.de.vu, wo seit einiger Zeit über Vorfälle berichtet wird, wo Polizei und Nazis fragwürdige Kooperationen eingegangen sind. Dort wird auch über die Person Manfred THIERAU berichtet.
An hunderten Stellen wurden Aufkleber mit den Aussagen "Antifaschismus verboten? www.polizei-rechte.de.vu", "Wenn Rechte zu AntifaschistInnen werden... www.polizei-rechte.de.vu", "Polizei & Nazis im Marburger Kreistag Hand in Hand... www.polizei-rechte.de.vu", "Nazis bei der Marburger Polizei Beispiel 1: Manfred Thierau (Fraktionschef der Reps im Kreistag) www.polizei-rechte.de.vu", "Was haben Reps gegen Hakenkreuze? Nichts, außer sie können Linke damit attackieren... www.polizei-rechte.de.vu", "Nazis in die Tonne: www.kein-hakenkreuz.de.vu" angebracht. Die Adresse www.kein-hakenkreuz.de.vu verweist auch auf die Infoseite zu Vorfällen, bei denen Polizei bzw. Justiz Nazis zugearbeitet haben.
Inzwischen hat der Generalstaatsanwalt in Frankfurt seine Untergebenen angewiesen, bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes alle Ermittlungsverfahren nach § 86a StGB wegen durchgestrichener Hakenkreuze einzustellen.
Durchgestrichenes Hakenkreuz kriminalisiert in Tübingen
In Tübingen hatte die örtliche Staatsanwaltschaft bereits Mitte 2005 ein Verfahren gegen einen Mensch wegen Tragen des inzwischen auch in Marburg kriminalisierten Ansteckers eingeleitet. 200 EUR umfasste der Strafbefehl, der in erster Instanz zwar auf 50 EUR reduziert, aber trotzdem bestätigt wurde. Erst das Landgericht widerlegte mit seinem Freispruch Anfang 2006 die Rechtsauffassung, dass es sich um einen Fall von Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole (§ 86a StGB) handele. Vielmehr sei eindeutig, dass die TrägerIn damit ihre antifaschistische Gesinnung zum Ausdruck bringe, was durch das international bekannte Verbotszeichen auch im Ausland nicht missverstanden werden könne. Der Spiegel berichtete recht ausführlich über diesen Fall.
Weiterer Indymedia-Artikel zum Tübinger Fall:
Jagd auf Antifa-Symbole in Stuttgart
Im August 2005 beschlagnahmte die Stuttgarter Polizei nach einer achtstündigen Hausdurchsuchung zehntausende Flyer, Kataloge und Verkaufsartikel des antifaschistischen Versandes Nix-Gut ebenfalls wegen Verstoßes gegen § 86a StGB. Die Staatsanwaltschaft behauptet, sie wolle damit "den Anfängen wehren", indem sie keinerlei Hakenkreuze zulasse, auch nicht die, die sich eindeutig gegen Nazis richten. Abenteuerlich konstruiert sie, es bestünde die Gefahr, dass AusländerInnen das durchgestrichene Hakenkreuz nicht als solches erkennen würden, sondern nur das Nazi-Symbol sehen würden (mehr dazu). Dass das Tübinger Urteil eine völlig andere Auffassung vertritt, ist den Stuttgarter RichterInnen (hier gab es auch bereits ein zweitinstanzliches Urteil mit negativem Ausgang für den Nix-Gut-Versand) offensichtlich egal oder nicht bekannt.
Der antifaschistische Inhaber des Versands bekommt in seinem Widerstand gegen die Repression der Stuttgarter Behörden prominente Unterstützung aus Politik und Kultur. Es gab in den letzten Monaten diverse mehr oder weniger kreative Aktionen, um die Absurdität des Urteils öffentlich zu verdeutlichen, u.a. die Selbstanzeige der Grünen-Politikerin Claudia Roth oder die subversive Anzeige gegen die OrganisatorInnen der Fußballweltmeisterschaft wegen der Verwendung der gleichen Symbole. Da er gegen das Urteil des Landgerichts Rechtsmittel eingelegt hat, ist dieses immer noch nicht wirksam. Ausführliche Infos gibt es auf der Seite www.dagegen-bleiben.de.
Weitere Indymedia-Artikel zu Stuttgarter Fällen:
- Antifa klärt Zittauer Kreisräte auf
- durchgestrichenes Haken- (weiter geht's)
- Weitere Kriminalisierung v. Antifasymbolen
- Hakenkreuz-Affäre ein "Skandal"
- Pressemitteilung zu Infotischen in Schorndorf
Verfolgung von AntifaschistInnen in Dresden wegen §86a
Anfang Oktober wurde die Wohnung eines Dresdner Antimilitaristen von LKA-BeamtInnen durchsucht, um ihn ebenfalls wegen § 86a StGB zu belangen. Er hatte auf seiner Internetseite einen Aufkleber wiedergegeben, der in der Stadt aufgetaucht war und auf eine Bundeswehr-Veranstaltung hinweisen sollte. Abgebildet war wohl ein Helm mit SS-Rune, der trotz eindeutiger Anti-Nazi-Verwendung nach § 86a StGB verfolgt werden soll.
Hinzu kommt die die strafrechtliche Verfolgung zweier AntifaschistInnen, die beim Kleben von Plakaten gegen den diesjährigen Neonazi-Gedenkmarsch zur Bombardierung Dresdens mobilisierte. Darauf abgebildet waren zwei Bilder der Stadt: eines vor der Bombardierung, worauf auch die vielen Naziflaggen zu sehen waren, und eines danach. Auch hier soll es sich um das Zeigen von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen handeln, das aber nach § 86a dann nicht strafbar ist, wenn es wie in diesem Zusammenhang der geschichtlichen Dokumentation, Aufklärung und Abwehr dieser "verfassungsfeindlichen Organisationen" dient. Das regelt § 86 Abs. 3 StGB, der ausdrücklich auch für den § 86a herangezogen werden muss.
Hamburg: Antifa-Material beschlagnahmt
Offensichtlich wird auch in Hamburg gegen Antifa-Material mit durchgestrichenem Hakenkreuz vorgegangen. Am 9.12.06 beschlagnahmte die Bundespolizei diverse Aufkleber, Buttons etc. - während gleichzeitig in anderen Bundesländern selbst seitens der Repressionsapparate entschieden wurde, von dieser haarsträubenden Praxis abzusehen.
Repression gegen Antifa-Symbole in anderen Fällen
- Polizei behindert jugendliche Friedensarbeit
- Auflistung von Repressionsfällen wegen Anti-Nazi-Symbolen
Weitere kritische Seiten
- kritische Seite zu Recht, Repression, Widerstand und mehr
- Kreative Antirepression - subversiver Umgang mit Repression
- Alternativen zu Strafe...
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Broschüre Verfassungsschutz
Hat denn niemand mal sowas aufgehoben oder archiviert?
ganz klare sache
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Berlin_Treptow_Ehrenmal_07.jpg
http://de.wikipedia.org/wiki/Sowjetisches_Ehrenmal_(Treptower_Park)
Laut »Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft« stehen diese und andere Anlagen unter staatlichem Schutz. Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Der Nachbarschaftsvertrag, 1990 zwischen Deutschland und der Sowjetunion abgeschlossen, legt die Zuständigkeit des Bundes für die Mahnmale fest.
HIER STEHT EIN ZERSCHLAGENES HAKENKREUZ UNTER STAATLICHEN SCHUTZ
Spruchblasen zum Ausdrucken
noch mehr Aktionen
Dokumentation eines Strafverfahrens
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Durchstreichen von Nazisymbolen strafbar
Biher ist es so, daß kein gesetz geändert wurde, die Rechtslage so ist wie vor 4 Jahren. In der Regel sind Kläger und Staatsanwälte Nazis, die versuchen das bestehende Recht neu auszulegen. Daher wäre es angebracht, diese Leute wegen Unterstüzung des Naziregimes anzuzeigen.
@Mhhh
wieso eigentlich
ich habe mal ein statement der pr-fachleute von george bush junior gelesen, die meinten sie wären auch froh über jede schmähung und diffamierung ihres arbeitgebers, denn so bleibt er einfach in den medien. die kritik mag vergessen werden, aber die blosse nennung des namens oder das zeigen seines bildes, jede erneute reproduktion zementiert die bekanntheit.
es gab in den neunzigern ja schonmal diskussionen über die gestaltung von politplakaten. damals waren auf vielen antifa-aufrufen bilder von naziskins, nazisymbolen usw. zu sehen. die kritik war, dass die linken aufgrund dieser bilder als reagierende wirkten, die nur auf die aktionen des gegners anspringen. die eigene initiative lässt sich so schwer vermitteln. die anstrenung ging daraufhin in die richung, eigene bildsprache,symbolik bzw. "corporate identity" zu entwickeln. zu empfehlen sei in dem zusammenhang das buch "von hoch die bis nieder mit" (oder so ähnlich) aus dem schwarze-risse verlag, wenn mich nicht alles täuscht. zeigt plakate aus 30 jahren "bewegung".
insofern finde ich das urteil zumindest teilweise nachvollziehbar. schade natürlich um die ganze kohle, die in dem polit-merchandise steckt und jetzt nicht mehr rauskommt. tja, öfter mal was neues machen. hakenkreuze in die tonne, egal in welchem gewand!
ueberschrift
bayern jetzt überall
(muss ausgefüllt werden)
FIFA dürfte es verwenden
doppelfunktionale aufgabe der polizei
repressiv scheinen die b. in bayern in den 90ern also nicht tätig geworden zu sein, sonst hätte es damals schon ein strafverfahren (ermittlungsverfahren und gerichtsverfahren) gegeben.