japan. Touris und das durchgestr. Hakenkreuz

japanischer Tourist 05.12.2005 18:16
Ein württembergisches Provinzgericht meinte vor Kurzem (siehe Indymedia) sich gut auszukennen und sprach vermeintlich weltmännisch ungefragt im Namen japanischer TouristInnen ein Urteil. Dabei ist nur herausgekommen, dass die provinziellen RichterInnen sich eben gar nicht auskennnen, denn Verkehrszeichen sind international und daher für Jeden/Jede verständlich.
Laut Gerichtsurteil (Herbst 2005) in Tübingen (oder Stuttgart?) ist es verboten ein durchgestrichenes Hakenkreuz als Anstecker zu tragen, weil das Hakenkreuz verfassungswidrig ist.
(Dass das Hakenkreuz ein verfassungswidriges Zeichen ist, wird vom Autor gar nicht angezweifelt, vom Angeklagten ebenso wenig).
In der Begründung erklärte das Gericht, dass z.B. japanische Touristen nicht erkennen könnten, dass mit dem roten Strich, der durch das Hakenkreuz gezogen ist, gerade die Ablehnung der Nazis zum Ausdruck gebracht werden solle. Dass diese Begründung dummes Zeug ist, ist jedem Menschen sofort klar. Vor Gericht braucht es aber Beweise:

Siehe nun hierzu: „Reise-Know-How/ Tokio, Kyoto, Yokohama“,
(ISBN: 3-8317-1251-4) 4. Auflage 2004, S. 36:
„Verkehrsregeln: Außer, dass in Japan Linksverkehr herrscht, gelten fast dieselben Verkehrsregeln und- schilder wie bei uns.“
Für weitere Infos steht laut „Reise-Know-How“ die JAF (Japanische Auto Föderation= so eine Art japanischer ADAC) gerne zur Verfügung und verschickt auf Anfrage die Broschüre „rules of roads“.

Wem das noch nicht reicht, dem sei hier noch das Farbfoto auf Seite 178 des „Polyglott-APA-Guide/ Japan“ von 2003 (ISBN: 3-8268-1914-4) empfohlen.

Oder anders gesagt: Japanische RaucherInnen verstehen also die Piktogramme und Hinweiszeichen in europäischen Restaurants über dortige NichtRaucher-Zonen sehr gut.
Und damit auch das durchgestrichene Hakenkreuz.
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Ergänzungen

Warum diese "spitzfindige" Argumentation?

Frage 05.12.2005 - 18:19
Es ist doch sehroffensichtlich, daß das Urteil gesprochen wurde, um jemanden für das Zeigen von Antifaschismus zu bestrafen. Dem Gericht wird nicht das Hakenkreuz gestört, sondern der Strich darüber missfallen haben.

Zitierweise

(muss ausgefüllt werden) 05.12.2005 - 19:43
Bitte unbedingt ältere Indy-Meldungen, auf die in deiner Meldung bezug genommen wird, verlinken. Zudem, wäre es wirklich gut, bei Gerichtsentscheiden das Aktenzeichen zu benennen. Tatsächlich kann das in ungeahntem Ausmaß Arbeit ersparen!