Antifa klärt Zittauer Kreisräte auf

Mario Buchner 12.10.2006 17:10 Themen: Antifa
Zu gestrigen Kreistagssitzung waren auch junge AntifaschistInnen vor Ort, um von den Kreisräten aller Partei ein klares Bekenntnis und Zivilcourage zum durchgestrichenen Hakenkreuz einzufordern.
Hintergrund: Ein Gericht dieses Staates hat den Versand "Nix-Gut" zu EUR 3.600 Strafe verurteilt.
Das Verbrechen: Der Versandhandel hatte Buttons ( Abzeichen ) mit durchgestrichenen Hakenkreuzen angeboten.
Der Inhaber Jürgen Kamm will sich nicht vorschreiben lassen, wie er seinen Protest gegen rechtsextreme Tendenzen zum Ausdruck bringt. Zumal "dieses Urteil vermutlich bei direkt oder indirekt betroffenen Personen aus dem Dritten Reich viel mehr Ängste und Schmerzen geweckt hat, als es je ein durchgestrichenes Hakenkreuz auslösen könnte".

Wie nicht anders zu erwarten lehnte Herr Wiedemuth (DSU) und einige Kreisräte der CDU das angeboten Flugblatt ab. Der Gipfel war allerdings Herr Kloß (CDU), der das Flugblatt annahm und nach einigen Sekunden zerriß und es wegwarf. Kloß, ehemaliger Oberbürgermeister von Zittau, antwortete in der Vergangenheit auf die Frage nach rechter Gewalt: "Es gibt immer einen der provoziert und einen der sich provozieren lässt". Sein Sohn war zeitweise im nationalen Jugendblock Zittau (NJB) aktiv. Wie heißt es doch: "Der Schoß ist fruchtbar...." und "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm".

Positiv nahmen andere Kreistagsfraktionen das Flugblatt an, es konnten interessante Gespräche geführt werden. Unterstützt wurde die Aktion durch 3 KreisrätInnen der Linkspartei, die sich einen Button "Gegen Nazis" ansteckten.

Alles im Allen eine öffentlichkeitswirksame Soliaktion.
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Ergänzungen

Urteilsbegründung

. . . . 12.10.2006 - 19:57
Gibt es irgendwie eine schriftliche Urteilsbegründung?

das urteil...

... 12.10.2006 - 20:42
...ist eigentlich nicht rechtskräftig, da eben diese sache im gesetz fest geregelt ist.

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

(...)

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(...)

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

AUDIO

FREIE RADIOS 13.10.2006 - 14:38
GESPRÄCH MIT Jürgen Kamm, vom Nix- Gut- Versand zum aktuellen
Prozess gegen ihn (kurz vor der urteilsverkündung)

Durchgestrichene Hakenkreuze und private Verw

Rickenharp 13.10.2006 - 15:29
Das Landgericht hat meines Wissens nach explizit darauf hingewiesen, dass es damit keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer "privaten" Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze trifft.

Bleibt natürlich zu fragen, warum man das Verbot für das Handeltreiben hinehmen sollte - schließlich kann auch die Auswahl des Sortiments eine politische Positionierung und damit eine geschützte Meinungsäußerung darstellen. (Außerdem könnte man sich natürlich fragen, ob man es im Rahmen zivilen Ungehorsams nicht so oder so einfach macht, also Antifaschismus auch ohne die Erlaubnis deutscher Gerichte...)

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Hakenkreuze — Uncle Joe

PDS-Langeweile... — Maquisard

@Maquisard — (muss ausgefüllt werden)

@bla — Rock´n´Roller

@bla — ein mensch

an bla... — an bla...

an bla... — ingemarla