durchgestrichenes Haken- (weiter geht's)

Durchstrich 29.03.2006 16:04 Themen: Antifa Repression
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht in die nächste Runde. Ein Versandhandel, der durchgestrichene Hakenkr. vertreibt,wird angeklagt.
Jede Art von Symbolen der Nazis sollen verboten werden, so der Staatsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen schwäbischen Versandhändler erhoben, weil er Anti-Nazi-Symbole wie etwa durchgestrichene Hakenkreuze vertreibt.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Anklage damit, dass laut Strafrecht jedwede "Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen aus dem öffentlichen Erscheinungsbild zu verbannen" seien. Dies gelte auch für durchgestrichene oder zerbrochene Hakenkreuze.
Interessant nun die Argumentation:
Es solle bereits "der Anschein" vermieden werden, das Hakenkreuz sei wieder "alltagstauglich" und es gebe in Deutschland deshalb "eine rechtsstaatswidrige Entwicklung dahingehend, dass die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes geduldet würde".
Mit der Anklage solle nun Rechtssicherheit geschaffen werden.
Die angeblich fehlende Rechtssicherheit - das ist ungeheuerlich!

Interessant dabei ist, dass der Art. 139 GG in der Rechtsprechung keine Rolle spielt. Nazis dürfen immer und überall marschieren, gröhlen, pöbeln und zu Wahlen antreten.
Nur sichtbar sollen sie nicht sein.
Und Protest gegen die Nazis ist erst recht verboten.
Diese StaatsanwältInnen und RichterInnen leben wohl noch in alten deutschen Zeiten.

Herr G. Knopp vom ZDF gehört demnach für Jahre in den Bau. Soviel Hakenkreuze, wie der jedesmal sendet.
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Ergänzungen

Artikel aus der Zeitung von Gestern

xy 29.03.2006 - 18:02
Wie es aussieht wird das ganze wohl so lange dauern bis das Oberste Gericht darüber entscheidet:

Hakenkreuz-Streit: Erfolg für Antifaschisten

Das Landgericht Stuttgart gab einer Beschwerde der „Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes“ statt

Schorndorf/Stuttgart (pes). Schon wieder ein juristischer Erfolg für die Träger des durchgestrichenen Hakenkreuzes: Das Landgericht Stuttgart hat eine Beschwerde einer antifaschistischen Organisation gegen die Beschlagnahmung von entsprechenden Buttons, Flugblättern und Broschüren für „zulässig und begründet“ erklärt.

Im Januar protestierte in der Schorndorfer Fußgängerzone die „Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes/Bund der Antifaschisten“ (VVN/BdA) gegen rechstextreme Tendenzen, die gerade auch im Rems-Murr-Kreis immer wieder einmal Aufsehen erregen. Der VVN setzte dabei unter anderem Buttons, Flugblätter und Broschüren ein, die Hakenkreuze zeigen - zum Beispiel ein Hakenkreuz, das von einem Hammer zerschlagen wird; ein Hakenkreuz, das von einem roten Keil gespalten wird; ein Hakenkreuz, das in einer Mausefalle steckt; ein Hakenkreuz, das in einen Mülleimer geworfen wird.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart beschlagnahmte die Polizei damals diese Info-Materialien. Begründung: Die Abbildungen verstießen gegen den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches, der das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen verbietet.

Gegen diese Beschlagnahmungsaktion reichte der VVN Beschwerde ein - und das Landgericht Stuttgart gab dem Einspruch nun statt: Gegen die Verwendung des Hakenkreuzes in dieser Form sei nichts einzuwenden.
Beschlagnahmung nicht in Ordnung

Die Begründung: Paragraf 86 a diene der „Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisationen“, und nicht einmal „der Anschein“ einer solchen Wiederbelebung solle aufkommen. Deshalb ist das Hakenkreuz zunächst mal tabu - die Verwendung des Symbols sei aber nicht zu beanstanden, „wenn nach dem gesamten Inhalt der Darstellung“ der Anschein, da wolle jemand den Nazismus wieder salonfähig machen, „von vornherein ausgeschlossen ist“. Und genau so verhalte es sich bei den Materialien, die der VVN eingesetzt habe - es „ist schon auf den ersten Blick jedem unvoreingenommenen Betrachter klar, dass die Bezugnahme auf das nationalsozialistische Kennzeichen in nachdrücklich ablehnendem Sinne geschieht“.

Fazit: Die Beschlagnahmung war nicht in Ordnung, die Beschwerde der antifaschistischen Organisation berechtigt; „die Kosten des Beschwerdeverfahrens“ und die dem VVN aus dem juristischen Streit „erwachsenen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt“.

Polizei

Ist der Redation bekannt 30.03.2006 - 11:32
Ein paar Links zum Thema

 http://razzia.nix-gut.de
Der oben gennante Versandhandel

 http://www.stastuttgart.de/servlet/PB/menu/1199141/index.html
Presse Miteilung der Gelangweilten Deppen aus Stuttgart

Und noch ein Kleines Bild der "Mega" es zeigt einen Adler, aus dessen Krallen ein Blitz zuckt, der ein Hakenkreuz zerschmettert.

Vieleicht ein Fall für Statsanwaltschaft Brandenburg ?



-Wir haben keine Angst vor Euch!

liberal und reaktionär

Stuttgarter 30.03.2006 - 12:20
B-W hat eben einen "liberalen" Justizminister, der, als Jura-Professor Dr. Goll getarnt, für diese Verfolgung von Antifaschisten weisungsgebend verantwortlich ist. Staatliche Repression ist für diesen "Liberalen" der Inbegriff von Freiheit nach Maß: Jedem das Seine!
Egal, die Wut über Repression, Sozialabbau & Ausbeutung steigt auch in Stuttgart und besonders bei den Bürgern 2. und 3. Klasse, denn jungen und ausländischen Kollegen und Nachbarn aus der arbeitenden Unterschicht an, sie sind kämpferischer und militanter drauf als die meisten "arischen" Jung-Schwaben., denn sie werden am meisten benachteiligt, weil sie arm und weil sie Ausländer sind, und sie sind nicht mehr so ängstlich und leicht einzuschüchtern wie ihre Väter und Mütter!
B-W hat einen Ausländeranteil von über 10% und bei der letzten Landtagswahl vor einer Woche ging auch die Hälfte der deutschen Wahlberechtigten nicht mehr zur Urne. Die Wut über die Verhältnisse steigt in der gesamten Bevölkerung an, denn sie trifft Inländer wie Ausländer, Arbeitslose wie Noch-Arbeitende, Rentner wie Studenten. .
Man darf den Herrschenden nur nicht erlauben, die Leute wieder gegeneinander aufzuhetzen, dann steigt der Druck von unten automatisch!

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staatsanwälte verbieten — oberverbieter

Ein neuer demo ruf? — was haltet ihr davon

HAHA — kommunist