Weitere Kriminalisierung v. Antifasymbolen
Im schwäbischen Stuttgart geht die Polizei weiterhin gegen das Zeigen von zerbrochenen und zerschlagen Hakenkreuze vor.
Neuestes Opfer dieser Repressionskampangne von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft ist die Sozialistiche Jugen Deutschlands - Die Falken
Neuestes Opfer dieser Repressionskampangne von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft ist die Sozialistiche Jugen Deutschlands - Die Falken
Der Staatsschutz ermittelt gegen die Falken wegen Verwendung verfassungswiedriger Symbole.
Heute wurden wir von Polizeibeamten augefordert, ein Plakat aus dem Schaufenster zu nehmen, das unmissverständlich gegen Rechtsextremismus Stellung nimmt, unter anderem dadurch, dass es ein zerbrochenes Hakenkreuz zeigt.
Personalien wurden aufgenommen unter dem Hinweis der Staatschutz (Polizeipräsidium Stuttgart) würde diesbezüglich ermitteln.
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Dieser Vorgang ist nicht isoliert zu betrachten.
Insbesondere im Kontext von rechtsextremen Aufmärschen und Gegendemonstrationen kommt es immer wieder zu Ermittlungsverfahren gegen AntifaschistInnen, die derartige Darstellungen verwenden - etwa ein durchgestrichenes Hakenkreuz.
So hatte beispielsweise die Polizei von Seiten der Staatsanwaltschaft die Anweisung anlässlich des Aufmarschs von Rechtsextremen am 28.2.2006 in Stuttgart gezielt gegen Demonstranten vorzugehen, die solche Darstellungen verwenden, um Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Damit meint Staatschutz und Staatsanwaltschaft ein Mittel gefunden zu haben, um gegen eine vermeintlich gewaltbereite und vermeintlich "linksextreme" Szene vorgehen zu können, trifft aber tatsächlich unterschiedslos Menschen, die sich gegen Rechts engagieren.
Wir halten euch auf dem Laufenden und hoffen auf Unterstützung wenn wir im weiterern Verlauf der Ereignisse in dieser Angelegenheit an die Öffentlichkeit gehen.
Heute wurden wir von Polizeibeamten augefordert, ein Plakat aus dem Schaufenster zu nehmen, das unmissverständlich gegen Rechtsextremismus Stellung nimmt, unter anderem dadurch, dass es ein zerbrochenes Hakenkreuz zeigt.
Personalien wurden aufgenommen unter dem Hinweis der Staatschutz (Polizeipräsidium Stuttgart) würde diesbezüglich ermitteln.
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Dieser Vorgang ist nicht isoliert zu betrachten.
Insbesondere im Kontext von rechtsextremen Aufmärschen und Gegendemonstrationen kommt es immer wieder zu Ermittlungsverfahren gegen AntifaschistInnen, die derartige Darstellungen verwenden - etwa ein durchgestrichenes Hakenkreuz.
So hatte beispielsweise die Polizei von Seiten der Staatsanwaltschaft die Anweisung anlässlich des Aufmarschs von Rechtsextremen am 28.2.2006 in Stuttgart gezielt gegen Demonstranten vorzugehen, die solche Darstellungen verwenden, um Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Damit meint Staatschutz und Staatsanwaltschaft ein Mittel gefunden zu haben, um gegen eine vermeintlich gewaltbereite und vermeintlich "linksextreme" Szene vorgehen zu können, trifft aber tatsächlich unterschiedslos Menschen, die sich gegen Rechts engagieren.
Wir halten euch auf dem Laufenden und hoffen auf Unterstützung wenn wir im weiterern Verlauf der Ereignisse in dieser Angelegenheit an die Öffentlichkeit gehen.
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Ergänzungen
Evtl. Hilfe!!!
Der Vorsitzende des Innenausschusses ruft verfolgte Antifaschisten auf, sich zu melden.
Das Vorgehen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Antifaschisten stößt nicht nur bei
Beteiligten auf Unverständnis.
Der Vorsitzende des Innenausschusses im
Bundestag, Sebastian Edathy, nennt es einen "rechtspflegerischen Skandal".
Bei Hakenkreuzen kennt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft kein Pardon. Doch mehr noch sind in jüngster Zeit durchgestrichene Hakenkreuze im Visier der Fahnder. Wie berichtet, wurden in dem Winnender Versandhandel für Punkerbedarf "Nix-Gut" mehr als 10 000 Waren
beschlagnahmt - T-Shirts oder Anstecker, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz im Logo tragen.
Außerdem hat die Polizei eine "Antifaschistische Kehrwoche" im Rems-Murr-Kreis mit einem massiven Aufgebot begleitet.
Auch dabei waren durchgestrichene oder zerstörte Hakenkreuze die Steine des Anstoßes.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuchs, der die Verwendung verfassungsfeindlicher Zeichen unter Strafe stellt. Doch der Paragraf trägt einen Zusatz, auf den sich diejenigen berufen, die mit dem
durchgestrichenen Hakenkreuz
keine Sympathie, sondern Widerstand gegen
rechtsradikale Umtriebe
signalisieren wollen. Dort heißt es, dass eine
Verwendung erlaubt
ist, wenn sie der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen dient.
In Stuttgart ist man jedoch stur. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung - im Einvernehmen mit dem hiesigen Landgericht", sagt eine
Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Sebastian Edathy (SPD), der Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus im Bundestag, nennt dies einen "rechtspflegerischen Skandal".
Bürger, die sich gegen Rechtsextremismus
engagierten, würden kriminalisiert. Laut der Rechtsprechung seien Handlungen straffrei, die nicht das Ziel hätten, eine Identifikation mit den Zielen der verbotenen Organisation zum Ausdruck zu bringen. Edathy: "Daher ist die Verwendung des durchgestrichenen Hakenkreuzes als Symbol der Ablehnung rechts gerichteten Gedankenguts nicht strafbar." Der Bundesgerichtshof habe festgestellt, dass die Zurschaustellung solcher Symbole etwa auf Demonstrationen straflos bleibe. Er habe den Eindruck, dass in Stuttgart "ein überambitionierter Staatsanwalt am Werke ist", sagt Edathy. Das Vorgehen gegen den Versandhandel sei inakzeptabel.
Der Bundestagsabgeordnete, der auch Vorsitzender des Innenausschusses ist, will nun prüfen, ob es sich bei den Vorgängen im Ländle um Einzelfälle handelt. Falls nicht, müsse man die Sache "politisch beantworten". Edathy hält den Gesetzestext zwar für eindeutig, aber er müsste dann wohl so präzisiert werden, dass ein Missverstehen - auch ein gewolltes, ausgeschlossen sei.
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
(VVN) ist auch selbst
in die Offensive gegangen. Nachdem sie
angekündigt hatte, die Stadt
Backnang zu verklagen, weil diese das Verteilen von Informationsmaterial mit einem zerbrochenen Hakenkreuz untersagt hatte, soll sich wegen des gleichen Sachverhalts jetzt auch Schorndorf vor dem Kadi verantworten. Zudem hat man Beschwerde gegen die Stuttgarter Staatsanwaltschaft beim Schorndorfer Amtsgericht eingereicht, weil die Behörde Flugblätter mit zerbrochenen Hakenkreuzen beschlagnahmt hat.
Wem auf Grund der Verwendung von
Antinazisymbolen eine strafrechtliche
Verfolgung droht, den ruft Sebastian Edathy auf, sich zu melden: Telefon 0 30/22 77 57 57,
E-Mail: innenausschuss@bundestag.de
wir können alles...
"In Stuttgart ist man jedoch stur. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung - im Einvernehmen mit dem hiesigen Landgericht", sagt eine
Sprecherin der Staatsanwaltschaft."
ach ja? AMTSgericht TÜBINGEN, leute, nicht LANDgericht STUTTGART - das hat nämlich http://stattweb.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/stattweb.de/ArchivDetail&db=Archiv&Id=372 das schandurteil aus tübingen flugs kassiert (den strafbefehl gegen "nix gut" aber bestätigt :( )
aber es gilt immer noch: bundesrecht bricht landesrecht bricht aber mal ganz eindeutig das, was irgendein minder gebildeter amtsrichter so abzusondern gedenkt (diese schwachmaten hätten viellecht mehr zeit im hörsaal und weniger auf dem paukboden zubringen sollen. was weiß ich):
gemäß BGHSt 25, 133 (1973): "Die Wiedergabe des Kennzeichens einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation [...] erfüllt den Tatbestand des StGB § 86a nicht, wenn nach dem gesamten Inhalt [...] eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausgeschlossen ist und wenn die Verbreitung auch sonst dem Schutzzweck des StGB § 86a erkennbar nicht zuwiderläuft" (auslassungen, weils im original um plakate einer anti-nasen-demo ging, die weitaus "öffentlicher" waren als so'n button oder ne werbung).
und sobald die sache einigermaßen in trockenen tüchern ist, nix wie hin und den (un)verantwortlichen richtern in tübingen, der stuttgarter staatsanwaltschaft usf ein nettes verfahren nach §339 stbg anhängen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
;-P
??
warum geht man nicht zum olg (oberlandesgericht)und lässt die sache dort prüfen, wenn man doch im recht ist?
Konsequenz?
Bevor jetzt hier 'Querfront-Nazi-Posting' oder sonst irgend eine Parole gerufen wird, sollten alle die es betrifft mal darüber nachdenken wer nochmal linken, antifaschistischen Widerstand, der nunmal notwenig, sogar unbedingt erforderlich ist, um sowohl Meinungsfreiheit als auch unsere Freiheit als Ganzes zu erhalten und zu erkämpfen, mit Repression durch Polizei und Gesetze unterdrückt. Richtig, der Staat, und es ist doch wohl auch dieser Staat der jetzt 'im Bundestag' sich (zum Teil!) empört gibt, darüber das 'durchgestrichene Hakenkreuze' verboten werden, aber
ansonsten die oben genannte Repression absegnet. Es kann doch nicht darum gehen, Gesetze die darauf abzielen Freiheit zu rauben und zu unterdrücken, zu unterstützen solange sie nur gegen 'die anderen' benutzt werden und dann aufzuschreien und empört zu rufen, wenn das Gesetzt 'konsequent' angewendet wird und es dann logischer weise 'einen selbst' trifft. Das ist die alte Geschichte vom zweischneidigen Schwert, nix neues...
'Verfassungsschutz verbieten!'
Das wär doch mal ein Button oder Aufnäher für die gute Falken-Tracht ;)
Schwachsinn
Haben sich die Träger der durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuze mal überlegt,daß sie damit die religiösen Gefühle von milionen Menschen mit Füßen tritt?
Denn das ist ja nicht abzustreiten,daß die Swastika weltweit ein Glücks-u.Kraftzeichen war und ist.Diese dämliche Hakenkreuzparanoia gibts doch nur hier in Deutschland.Nicht mal in Israel hat man sich so.
Jedes Zeichen hat nur die Macht,die man ihm gibt.Deshalb wäre es an der Zeit das Verbot aufzuheben.Wenn alle es selbstverständlich benutzen dürften hätt es für die Rechten keinen Reiz mehr.
Es gibt schon einige Organisationen die Swastikas in Deutschland straffrei benutzen dürfen,zb.Falun Dafa.Wenn ich als Deutscher aber zu einer Indischen Hochzeit eigeladen bin und angesichts der für die Inder in Deutschland erlaubten Hakenkreuze nicht sofort das Weite suche,kann ich dafür vor Gericht landen.Ist doch Schwachsinn,oder?
Und noch eins:"Wer dieses Zeichen mißbraucht,den wird es zerstören",wie man ja unzweifelhaft am Dritten Reich nachvollziehen kann.
Tipp zur Wehr ;)
Also kämpft für eure Rechte und klagt sie ein. Wenn der Fall international bekannt werden würde (USA, Israel) würde wohl ein riesen Eklat auf Deutschland zurück kommen, was hier kein Politiker will und daher bestimmt auch wieder vernünftiger im Kopf denken müsste.
falsch
Das war nur ne Falschinformation, die die Stuttgarter Zeitung gebracht hat und alle habens geschluckt.
Gegenwehr!
Da dachten wir uns, den Damen und Herren ist offenbar langweilig, denen kann geholfen werden:
Polizeipräsidium Stuttgart
Hahnemannstr. 1
70 191 Stuttgart
- Staatsschutz
Betreff: Strafanzeige wegen Verstoß gegen §86a StGB
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir, der Landesverband Baden-Württemberg der SJD-Die Falken stellen Strafanzeige gegen
das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
bzw. gegen die oder den Verantwortlichen für die Betreuung des Internetauftritts der oben genannten Behörde
bzw. gegen Unbekannt
wegen
Verstoß gegen §86a StGB
„Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“
Zur Begründung:
Polizeibeamte Ihrer Behörde wurden gegen den Landesverband der Falken in Sachen §86a StGB ermittelnd tätig.
Nach Aussage der Beamten ist es nicht von Relevanz in welchem Zusammenhang die Symbole gezeigt werden und auch nicht, ob und in welcher – sinnverfremdenden, hier: ins gegenteilverkehrten Weise, sie benutzt wurden.
Der Internetauftritt des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zeigt Symbole verfassungswidriger Organisationen, sowohl in verfremdeter als auch in ursprünglicher Form.
Da gleiches Recht für alle gilt, erwarten wir ihrerseits ein Ermittlungsverfahren gegen o.g. Behörde.
Mit freundlichen Grüßen
An die Betroffenen
Innenausschuss -taube Ohren,blinde Augen
Scheint der Gang zur nächsthöheren Gerichtsinstanz doch noch aussichtsreicher
Freunde im Ausland.....
Kleiner tipp wie schon jemand geschrieben hatte will deutschland bzw wollen die Politiker die sache bestimmt gering halten und nicht wirklich in den medien breittreten .....
Von daher wenn nichts erreicht wird, Seit kreativ sammelt nen paar internet beiträge versendet sie per mail in alle welt damit hier endlich mal was Passiert .... Ketten mail halt!
Oder wendet euch an die Medien selbst ( u.a BILD,Spiegel Tv ) kauft sich doch echt jeder Normal bürger und geglaubt wird es auch....
"Du bist Deutschlad" wurde auch angezeigt
Cops zeigten sich zwar nicht sehr erfreut, auch machten sich nicht wirklich den Eindruck als würden sie sich jetzt fünf Beine für mein Vorhaben herausreisen, aber wenn es dazu reicht, dass sie von der Sache genervt sind, bin ich schon zufrieden
Strafanzeige als Aktion, die x.te (gegen WM)
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Vielen Dank — Falken-Activist@
Jaja, unsere deutsche Polizei und Justitz — ..
dann aber richtig — palup
@Mutter Erde — ^HiHi
@ anonym /"swastika" — yep
@yep — anonym
Glückwunsch an die Falken — muss ausgefüllt werden
gefunden in berlin — TOURI
Wehrt Euch! — L.