Verfassungschutz endlich Umbennen in den Schutz fürs Kapital

 

Der neue Verfassungsschutzbericht aus Baden-Württemberg ist da. Seid ihr vielleicht verfassungsgefährend Der Bericht kommt in Kapitel F (Linksextremismus) zu folgendem Schluss: Durchaus, wenn ihr euch mit  Antifaschismus, Antirepression oder  Antigentrifizierung beschäftigt oder in der Klmaschutzbewegung aktiv seid.

 

 

Wer gegen Faschist*innen auf die Straße geht, ist also potenziell verfassungsgefährend. Dies wird unter anderem damit begründet, dass antifaschistische Gruppen auch oft eine Kapitalismuskritik äußern- obwohl es im Grundgesetz keinen Artikel gibt, der den Kapitalismus festschreiben würde.

 

 

Ebenfalls verfassungsgefährdend ist, wer sich gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzt und diese kritisiert. Dies wird besonders im Abschnitt zum NoPolGBW Bündnis, dem Bündnis gegen die Verschäfung des Polizeigesetzes deutlich.

 

 

Auch ein politisches Handeln gegen Leerstand von Wohnraum wird im Bericht als verfassungsgefährdend eingeschätzt.

 

 

So wurden Demonstrationen zum neuen Polizeigesetz, gegen Wohnraummangel oder die AfD im Bericht sehr gut dokumentiert. Die in der Verfassung festgeschriebene Versammlungs- und Meinungsfreiheit wahrzunehmen, ist also gleichzeitig verfassungsgefährdend.

 

 

Sehr spannend ist auch, wie gut der Verfassungsschutz mehr oder minder prominente Graffities der AfD dokumentiert hat- es wirkt schon fast so als würde der Schutz von Gebäuden von AfDlern für den Verfassungschutz eine besondere Relevanz haben...

 

 

Nicht zu vergessen wurde schließlich auch Klimaschutzbewegung aufgeführt, da sich auch hier eine Kritik am kapitalistischen System auftut.

 

Hier ein Zitat, das der Verfassungschutzbericht als erwähnenswert dokumentiert hat:

 

„Um die globale Erwärmung zu begrenzen und die Klimakatastrophe abzuwenden, müssen wir radikal mit den strukturellen Ursachen des Klimawandels brechen: Mit dem globalen fossilen Kapitalismus, der auf sozialer Ungleichheit und Entrechtung, Naturzerstörung, patriarchaler und sexistischer Unterdrückung und Spaltung der Gesellschaften durch Nationalismus und Rassismus beruht.“

 

Zusammenfassend lässt sich also sagen:

 

Wer es wagt, die Eigentumsverhältnisse zu kritisieren oder in irgendeiner Form das kapitalistische System zu hinterfragen, gilt potenziell als verfassungsgefährdend.

 

Tatsächlich ist die Verfassung zwar nicht an eine Wirtschaftsordnung gebunden, der Verfassungschutz offenbar allerdings schon...

 

 

 

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Ergänzungen

Es geht um die Argumentation mit der politische Bewegungen beobachtet werden und welchen Stellenwert der Schutz von Kapitalinteressen hier einnimmt. Zudem ist in unserer Verfassung keine Wirschaftsform festgeschrieben und außer Artikel 14, der neben dem Recht auf Eigentum, auch die Verpflichtung miteinschließt, dem Allgemeinwohl zu dienen und die Möglichkeit einer Enteignung festschreibt, fällt mir auch kein Artikel zum Eigentum ein- freue mich hier aber über konstruktive Rückmeldungen, da ich juristisch nicht sehr bewandert bin ( dass das bürgerliche Gesetzbuch v.a. der wohlhabenden Bevölkerung nutzt, ist mir bewusst)

PS: Falls der Artikel für manche Leser*in nicht radikal genug ist, nehme ich das gerne hin, da das nicht mein Maßstab zum Verfassen von Texten ist.