Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung 10.06.2020 am Amtsgericht Nürnberg

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Sturmgewehre, Explosionen und Kampfmontur – was nach einem Kriegsszenario klingt, von dem man meist nur aus den Nachrichten hört, spielte sich im März 2019 mitten in einer Wohnsiedlung in Nürnberg ab. Wir wollen berichten, was vorgefallen ist, und warum ein Genosse jetzt vor Gericht erscheinen muss.

Am 19. März 2019 beorderte die Ausländerbehörde die Polizei nach Gostenhof, um einen jungen Mann mit psychischer Erkrankung nach Afghanistan abzuschieben. Aus Angst flüchtete der Schüler in einen Hinterhof, woraufhin USK (Unterstützungskommando) und SEK (Sondereinsatzkommando) anrückten und den gesamten Häuserblock abriegelten. Über zwei Stunden belagerten die Sondereinheiten in militärischer Kampfmontur und mit Sturmgewehren das ganze Viertel. Unter Einsatz von Blendschockgranaten nahmen sie den unter enormem psychischem Druck stehenden Mann fest. Durch die Gewalteinwirkung der Polizei war er verletzt worden und musste anschließend in ärztliche Behandlung. Letztlich konnte der geplante Abschiebeflug nicht stattfinden, da der junge Mann aufgrund seines psychischen Zustandes, verschlimmert durch die martialische Festnahme, nicht reisefähig war. Das zeigt einmal mehr, dass Abschiebungen Menschen in akute Lebensgefahr bringen – nicht nur aufgrund der Gefahren in den Ländern, in die sie abgeschoben werden, sondern auch aufgrund der Gewalt und Traumatisierungen, die Geflüchtete bei Abschiebungen erfahren.

Am selben Abend kamen über 600 Menschen in Gostenhof zusammen, um unter dem Motto „Hände weg von unseren Nachbar*innen – Abschiebungen stoppen hier und überall – Gostenhof ist solidarisch“ zu demonstrieren.

Im Verlauf der Demonstration schlossen sich immer mehr Menschen an, um ein Zeichen gegen den brutalen Auftritt des SEK und die unmenschliche Abschiebepraxis in Deutschland zu setzen. In der Fürther Straße wurde der Demonstrationszug von behelmten Polizist*innen unter Einsatz massiver Gewalt plötzlich gestoppt. Dabei erlitten mehrere Teilnehmer*innen Verletzungen durch Knüppelschläge, unter anderem am Kopf. Erst nach längeren Auseinandersetzungen und Verhandlungen konnte die Demonstration weitergehen.

Im Nachgang der Demonstration bekam ein Genosse eine Vorladung, in der fälschlicherweise behauptet wird, er habe eine Bengalfackel auf Polizist*innen geworfen und somit eine versuchte gefährliche Körperverletzung begangen. Dieser Vorwurf basiert einzig auf der Aussage eines USK-Beamten, der in Zivil im Demonstrationszug mitgelaufen war.

In den letzten Jahren sorgte das USK immer wieder für handfeste Skandale: Seien es Neonazi-Aufkleber in einem USK-Fahrzeug 2014 in Würzburg, rechtsextreme und antisemitische Chatverläufe des Münchner USK 2019, oder jede Menge Kriegswaffenmunition des USK, die bei dem mutmaßlichen Rechtsterroristen Marko G. gefunden wurde. Eine Objektivität des USK in Bezug auf linke Demonstrant*innen kann mindestens angezweifelt werden. Umso verheerender ist, dass erstmalig ein Versammlungsteilnehmer aufgrund der Aussage eines einzelnen Beamten, der verdeckt an einer Demonstration teilgenommen hat, angeklagt wird. Folglich läuft jeder Mensch, der das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrnehmen möchte, Gefahr, Opfer willkürlicher und falscher Behauptungen einzelner Beamt*innen zu werden.

Dass die Beweislage wacklig ist, zeigt der Strafbefehl gegen den Angeklagten, in dem ihm (im Gegensatz zur vorherigen Vorladung) nur noch ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen wird. Er soll jedoch beinahe 5000€ Strafe zahlen und wäre vorbestraft – für eine Tat, die er nicht begangen hat und für die es außer falscher Behauptungen eines Polizisten keine Beweise gibt.

Wir lassen uns von solchen Einschüchterungsversuchen nicht beeindrucken und halten zusammen! Unsere Solidarität gegen ihre Geflüchtetenpolitik! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Wir halten zusammen! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Treffpunkt: Am 10.06.2020 um 08:00 Uhr vor dem Nürnberger Amtsgericht (Fürther Str. 110)

Solidarische Prozessbegleitung: Um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 62, im EG des Amtsgerichts Nürnberg (Achtung: Aufgrund der Hygienemaßnahmen wegen Covid- 19 werden beim Einlass in das Gerichtsgebäude persönliche Daten erhoben und gespeichert!)

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