Kalbitz und die Folgen
Nach der Entscheidung des AfD-Vorstands, den Neonazi Andreas Kalbitz vor die Tür zu setzen, steht die Partei Kopf. Es hagelt Kampfansagen aus allen Richtungen, von einer Spalltung als Warnung und Drohung ist die Rede, auch in Sachsen. Der Ausschluss könnte noch lange eine Rolle spielen – auch weil der Beschluss auf wackligen Beinen steht. idas analysiert die Hintergründe.
„Tretet nicht aus!“
Am Freitag hat der AfD-Bundesvorstand mit knapper, aber ausreichender Mehrheit den brandenburgischen Landes- und Fraktionschef Andreas Kalbitz, einen Frontmann des verfassungsfeindlichen Flügels, aus der Partei geworfen. Einen Mann aus der eigenen „Mitte“, der bislang selbst im Vorstand saß und dem man jetzt einen kurzen Prozess gemacht hat. Von der Parteiwebsite wurde sein Konterfei umgehend gelöscht. Der Onlineauftritt seines Landesverbandes, den er ab sofort nicht mehr anführen darf, ist offline gegangen.
Schon kurz nach der entscheidenden Sitzung meldete sich Kalbitz mit einem Videostatement zu Wort: „Ich bedauere es sehr, dass Teile des Bundesvorstandes das Geschäft des politischen Gegners und des Verfassungsschutzes erledigen“, sagt er. Das letzte Wort sei juristisch noch nicht gesprochen, „herzlich“ bitte er nun: „Tretet nicht aus! Wir machen natürlich weiter.“ Wir, das meint in diesem Video ihn und Birgit Bessin, seine bisherige Stellvertreterin im Landesverband und in der Fraktion, die vermutlich für ihn einspringen wird. Und die sich von Kalbitz nicht distanziert, keine einzige namhafte AfD-Vertreter*in aus den Flügel-starken Verbänden tut das. Am Sonnabend zog Björn Höcke nach, der thüringische Landes- und Fraktionschef. Auch er äußerte sich in einem Video: „Wir haben es hier mit einem politischen Akt zu tun. Jörg Meuthen und Beatrix von Storch wollen eine andere Partei.“ Er spricht von einem „Verrat“, von einer „Spaltung und Zerstörung“ der AfD.
Auch Jörg Urban, der die sächsische AfD anführt und ihre Landtagsfraktion leitet, äußerte sich mit einem Pressestatement, das er gleich im Namen des ganzen Landesverbandes abgab: „Ich bedauere den Beschluss des Bundesvorstandes und halte ihn für falsch. Andreas Kalbitz hat große Verdienste im Kampf für politische Erfolge der AfD errungen.“ Er sei sich sicher, „dass darüber das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.“ Generalsekretär Jan Zwerg äußert sich noch plumper: Wer gegen Kalbitz ist, habe „als Führungskraft versagt“. Das klingt nach weiteren kurzen Prozessen.
„Wir sind die Spalter“
Die AfD steht Kopf, so scheint es nun auf den ersten, zweiten und auch dritten Blick. Viele von Rang und Namen, sogar ganze Verbände drapieren gerade ihre Internet-Profile mit Kalbitz-Bildchen und Treueschwüren. Die sächsische AfD zeigt bei Facebook Arm in Arm das Rechtsaußen-Trio Kalbitz, Höcke und Urban, nennt sie die „Drei für Deutschland“. Darunter häufen sich hunderte wütende Kommentare, der Ton ist rau und unversöhnlich. Der thüringische Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl, auch ein Flügel-Mann, hat die Köpfe jener Vorstandsmitglieder, die gegen Kalbitz gestimmt haben, zusammenmontiert und mit „Wir sind die Spalter“ beschriftet. Das sächsische Landtagsmitglied Carsten Hütter, der als kommissarischer Finanzchef im Vorstand sitzt, ist mit aufgereiht. „Merkt euch die Namen“, heißt es bei der verfassungsfeindlichen Jungen Alternative.
Von Spaltung redet man in der AfD oft, doch so greifbar wie in diesen Tagen war sie nie. Wer sich einen Eindruck verschaffen will, wie groß der Einfluss des Flügels und seiner Protagonist*innen in der Partei wirklich ist, erkennt das jetzt, nach der vorgeblichen Auflösung der Strömung und nach dem Kalbitz-Ausschluss, deutlicher denn je. Sehr klar treten dabei auch Elemente eines Personenkults zu Tage. Er zeugt davon, wie stark die innere Struktur der AfD entlang persönlicher Loyalitäten konstruiert ist, und in der Tat haben etliche der heute führenden Politiker*innen ihre Karrieren innerhalb der Partei und ihren Zugang zu lukrativen Mandaten der organisierten Machtbasis verdanken, die das Netzwerk um Kalbitz, Höcke, Urban und Konsorten bot und weiter bieten will. Dafür müssen sie wieder kämpfen.
Denn in recht kurzer Zeit ist das nie ganz austarierte Machtgefüge gekippt: Der Verfassungsschutz hat den Flügel ins Visier genommen und zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die Bundesspitze hat umgekehrt verordnet, den Flügel aufzulösen, damit nicht die ganze Partei in den Verfassungsschutzberichten landet. Der Flügel fügte sich widerwillig und schoss sich im Gegenzug auf den Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen ein, der sich mit seinem Vorschlag, die Partei zu teilen, selbst ins Abseits gestellt hat. Doch sein Einfluss im Vorstand war zuletzt noch groß genug, um Kalbitz zum Rapport zu bitten. Er sollte Auskunft geben über seine Vergangenheit in der rechten Szene, und seine Antworten langten hin, ihm die Tür zu weisen. Für einen Teil der Partei ist das ein Befreiungsschlag, der zeigt, dass man sich wirksam vom rechten Rand abgrenzen kann. Für einen anderen Teil ist das ein Angriff, der hart zu vergelten sein wird.
7 zu 5 zu 1
Die Entscheidung des Bundesvorstands ist leicht zusammenzufassen. Kalbitz war Anfang der 1990er Jahre Mitglied bei den Republikanern (REP), einer extrem rechten Partei. Das gibt er inzwischen zu. Später bewegte er sich im Umfeld der 2009 verbotenen Heimattreuen deutschen Jugend (HDJ). Der Verfassungsschutz behauptet, dass er Mitglied war, was er aber nicht „im juristischen Sinne“ gewesen sein will. Beides gab Kalbitz nicht an, als er in die AfD eingetreten ist. Der Bundesvorstand zog daraus Konsequenzen, die in der Satzung der Partei auch ausdrücklich vorgesehen sind. Im Volltext des Beschlusses heißt es:
Der Bundesvorstand hebt nach § 2 Abs. 4 Bundessatzung (2013) i.V.m. § 2 Abs. 6 S. 1 Bundessatzung die Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz mit sofortiger Wirkung auf, und zwar a) wegen des Verschweigens der Mitgliedschaft in der "Heimattreuen Deutschen Jugend", die vor ihrem Verbot u.a. vom Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg in der Rubrik "Rechtsextremismus" geführt wurde; b) wegen der Nichtangabe seiner Mitgliedschaft in der Partei DIE REPUBLIKANER Ende 1993/Anfang 1994, die seit Ende 1992 bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet und in den Verfassungsschutzberichten jahrelang aufgeführt wurden.
Sieben Vorstandsmitglieder haben dem zugestimmt, eine Gruppe um Meuthen, einen der beiden Bundessprecher. An seiner Seite stehen die stellvertretende Parteisprecherin Beatrix von Storch, Schriftführer Joachim Kuhs sowie die Beisitzer*innen Joachim Paul, Jochen Haug, Sylvia Limmer und Alexander Wolf. Dagegen stimmte eine andere, etwas kleinere Gruppe um den zweiten Bundessprecher Tino Chrupalla, der aus Sachsen stammt. Hinter ihm stehen die beiden Stellvertreter*innen Alice Weidel und Stephan Brandner sowie der Beisitzer Stephan Protschka. Kalbitz stimmte in eigener Sache, also gegen den Beschluss ab. Die einzige Enthaltung kam von Carsten Hütter, der sein Abstimmungsverhalten bisher nicht erklärt hat. Einige seiner sächsischen Landtagskolleg*innen wollen ihn deshalb zur Rede stellen.
Ebenfalls gegen den Ausschluss sprach sich Alexander Gauland aus, der Ehrenvorsitzende der Partei. Er ist Mitglied im Parteivorstand, dort aber nicht stimmberechtigt. Vorab hatte er wissen lassen, dass es generell falsch sei, gegen Kalbitz vorzugehen, eine Ansicht, die sich gleich noch erhellen wird. Chrupalla und Weidel wollten das Thema zwar diskutieren, aber noch keine Entscheidung treffen – nach eigenen Angaben nicht etwa aus Zuneigung zu Kalbitz, sondern weil der Beschluss, wie er dann gefällt wurde, auf rechtlich wackligen Beinen steht. Selbst Meuthen erklärte, dass es um inhaltliche Fragen, um Kalbitz‘ politische Standpunkte in der mehrstündigen Vorstandssitzung gar nicht ging, sondern um Formalien, um rechtliche Gesichtspunkte.
Satzung scheint eindeutig
Es ist nicht so, dass sich alle Beteiligten, ob sie nun für oder gegen Kalbitz abgestimmt haben, bloß in formalistische Positionen flüchten. Bei näherem Hinsehen zeigt sich vielmehr, dass die recht einfache Grundfrage, die der Vorstand zu beantwortet hatte, sehr komplizierte Auswirkungen hat: Wie soll man umgehen mit einem Parteifreund, der sich die AfD-Mitgliedschaft von vornherein erschlichen hat? Aus dem Beschluss, der an sich konsequent ist, erwachsen Fallstricke, die für Kalbitz zu Rettungsleinen werden könnten. Es steht keinesfalls fest, dass er für immer draußen bleiben wird. Das hat mit der Auslegung der Parteisatzung, mit einem verschwundenen Mitgliedsantrag und den unklaren Rechtsfolgen zu tun.
Zunächst ein Rückblick: Kalbitz war der AfD im März 2013 beigetreten, kurz nachdem das Parteiprojekt aus der Taufe gehoben worden ist, er erhielt die Mitgliedsnummer 573. Damals hatte die AfD bereits eine Satzung, die er durch seinen Beitritt anerkannte, auch wenn er sie nicht gelesen haben sollte. Sie bestimmte von vornherein, dass Personen, „die Mitglied einer Organisation waren, welche zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde“, das im Aufnahmeantrag auch angeben müssen. Der Bundesvorstand würde dann im Einzelfall entscheiden. Wird jedoch etwas verschwiegen, „kann der Bundesvorstand die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung aufheben.“
Im Grundsatz ist diese Regelung, mit einigen Änderungen im Detail, bis heute erhalten geblieben. Auch wenn sie offensichtlich kaum angewandt wurde, ist sie ganz sicher einschlägig für den Fall Kalbitz. Denn die REPs wurden im Dezember 1992 als „rechtsexremistisch“ eingestuft und in den Folgejahren bundesweit beobachtet, wie sich aus etlichen Verfassungsschutzberichten ergibt. Kalbitz war 1993 und 1994 Mitglied dieser Partei, das hätte er folglich angeben müssen. Aber tat er das, als er zur AfD kam, oder nicht? An eine Ausnahmeentscheidung zu seinen Gunsten erinnert sich in der AfD niemand. Und der Aufnahmeantrag, aus dem Näheres hervorgehen müsste, sei leider nicht mehr auffindbar, so behauptet es heute unter anderem Gauland. Was für ein Zufall.
Mitgliedschaft vergessen?
Fest steht aber, dass Kalbitz durch den Aufnahmeantrag die einschlägige Regelung der AfD gekannt hat, auch ohne die Satzung zu lesen. Damals gab es für Interessent*innen, die beitreten wollten, nur zwei Wege, ein gedrucktes Formblatt und ein Onlineformular auf der AfD-Website. In beiden Varianten musste versichert werden, „keiner rechtsextremen, linksextremen oder ausländerfeindlichen Organisation anzugehören“. Falls das früher der Fall gewesen sein sollte, sei man verpflichtet, das „gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag schriftlich anzuzeigen“. Heute spricht alles dafür, dass Kalbitz das unterließ und er seine Vergangenheit verschwiegen hat – genau das wirft man ihm vor. Demnach hat sein Beitritt mit einem so erheblichen Satzungsverstoß begonnen, dass die ganze Mitgliedschaft hinfällig wird.
Doch damit fangen die Probleme erst an. Bei der AfD ist man sich nämlich nicht mehr ganz sicher, wie verbindlich die Satzung zu diesem Zeitpunkt war. Der erste öffentliche Parteitag, bei der die Regelungen zur Bundessatzung erhoben wurden, fand erst im April 2013 statt. Zu dem Zeitpunkt war Kalbitz bereits Mitglied geworden. Dazu kommt, dass seine Zugehörigkeit zu den REPs nicht erst jetzt ans Licht gekommen ist, sie wurde schon im Oktober 2014 publik, ungefähr zu der Zeit, als er erstmals in den brandenburgischen Landtag eingezogen ist. Als er sich vorher bei einem Landesparteitag als Listenkandidat beworben hat, waren Angaben über frühere Parteimitgliedschaften obligatorisch. Zu den REPs sagte er damals nichts, das ist verbürgt.
Nachdem es wenig später erste Medienberichte gab, nahm sein Landesverband Stellung und behauptete, Kalbitz habe sich seiner früheren REP-Mitgliedschaft nicht mehr erinnern können und deshalb bisher nicht darüber gesprochen. Ein Problem sehe man darin nicht, hieß es. Das bedeutet aber auch, dass Kalbitz die REPs, die er vergessen haben will, beim Eintritt in die AfD nicht erwähnt haben kann. Er hat übrigens auch nie behauptet, sie seinerzeit erwähnt zu haben. Dass sein Mitgliedsantrag verloren gegangen sein soll, wie gestern bekannt wurde, ist daher ein skurriles, aber kein entscheidendes Detail. Vielmehr beginnt hier ein anderes Problem. Als die REP-Vergangenheit erstmals ein öffentliches Thema wurde, war Gauland der Landesvorsitzende in Brandenburg, und er nahm überhaupt keinen Anstoß an der Vita Kalbitz‘, der zu seinem politischen Ziehsohn avancierte.
Vorleben wurde geduldet
Mehr noch: Gauland sagt heute, er habe „von Anfang an“ von der REP-Mitgliedschaft gewusst. Doch als Mitglied des Bundesvorstands, dem Gauland schon damals angehörte, unternahm er in dieser Sache nichts. Als sich Kalbitz 2017 um einen Platz im Bundesvorstand bewarb und erhielt, erwähnte er die REPs vor 600 Delegierten, inklusive Meuthen. Das ist bedeutsam bei der heutigen juristischen Ausdeutung. Denn der Bundesvorstand „kann“ die Mitgliedschaft aufheben, muss es aber nicht und verzichtete auf genau diese Möglichkeit über mehr als ein halbes Jahrzehnt. Ist es opportun, Jahre später auf längst bekannte Tatsachen zurückzukommen und sie gegen einen Funktionär zu verwenden, dem man stets gedeutet hat, dass sein braunes Vorleben und seine merkwürdige „Vergesslichkeit“ kein Problem wären?
Es gibt schließlich noch ein drittes, rein satzungsrechtliches Problem. Legt man die Ursprungssatzung der AfD zugrunde, wäre Kalbitz nie wirksam Mitglied geworden und könnte jetzt kein Parteigericht anrufen – seine Mitgliedschaft wäre annulliert, also völlig widerrufen, so als wäre er nie in die Partei gelangt. Der Beschluss des Bundesvorstands stützt sich neben den REPs aber auch noch auf die HDJ. Diese Gruppierung gab Kalbitz 2013 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls nicht an. Das konnte er schon deshalb nicht getan haben, da er bis heute bestreitet, dort Mitglied „im juristischen Sinne“ gewesen zu sein.
Aus Sicht einer Mehrheit des Bundesvorstands war er aber offenkundig dabei und hat das verschwiegen. Da die HDJ – anders als die REPs – ausdrücklich auch auf der 2015 eingeführten Unvereinbarkeitsliste der Partei steht, greift hier eine besondere Regelung der aktuellen Satzung. Die Mitgliedschaft fällt demnach erst ab dem Moment der „Feststellung des Verschweigens“ weg. Das heißt, Kalbitz war bis Freitag durchaus ein Mitglied der AfD. Daher kann er gegen den Beschluss prinzipiell die Parteigerichtsbarkeit anrufen. Die Satzung sieht sogar ausdrücklich die Möglichkeit vor, „binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses Klage beim zuständigen Schiedsgericht“ zu erheben. Doch was gilt nun eigentlich? War Kalbitz je Mitglied der AfD, ist ein Parteigericht für ihn noch zuständig?
Lügner und Märtyrer
Die Haltung von Chrupalla und Weidel, die am Freitag noch nicht entscheiden, sondern zunächst die Rechtslage bewerten lassen wollten, hat aus dieser Sicht einiges für sich: Was passiert etwa, wenn ein Gericht am Ende Teile der Satzung – die in anderen Parteien gänzlich unüblich sind – für rechtswidrig erklärt und dann die Schotten offen sind für diejenigen Kräfte, die man sich aus Sorge vor dem Verfassungsschutz gerade vom Leib halten wollte? Doch in der weiteren innerparteilichen Auseinandersetzung wird es um all die damit verbundenen, komplizierten Details nicht gehen, auch nicht darum, dass Kalbitz ein überführter Lügner ist. Es zählt allein das Ergebnis. Chrupalla etwa differenziert einen Tag später schon nicht mehr, sondern wirft nun Meuthen vor, es sei ihm einzig darum gegangen, „innerparteilichen Konkurrenten zu schaden“.
Das ist sächsisches Wasser auf die Mühlen des Flügels und Kalbitz ist sein Märtyrer. Die neue Unruhe in der AfD, die sich am Ergebnis entzüdet, hat vor allem damit zu tun, dass kaum jemand ernstlich angenommenn hatte, es würde eine Entscheidung gegen Kalbitz gefällt werden, egal auf welcher Grundlage. Auch er selbst wird das vorher nicht angenommen haben, noch am Donnerstag gab er sich betont „gelassen“. Nicht nur, weil sein politischer Werdegang bisher kein großes Problem gewesen ist. Sondern auch, weil trotz aller innerparteilichen Differenzen sämtliche seiner persönlichen Gegenspieler*innen und auch die des Flügels stets darauf verzichtet haben, aufs Ganze zu gehen.
Man hat es beispielsweise tunlichst unterlassen, bestimmte Details seines privaten Lebenswandels, die dem deutschnationalen Normenkatalog eher nicht entsprechen, gegen ihn auszuspielen. Doch künftig, und das scheint nun sehr wahrscheinlich zu sein, könnten bestimmte Hemmungen fallen und alle beteiligten Seiten härtere Bandagen anlegen. Was hält die Partei dann noch zusammen? Es könnte sich unter Umständen zeigen, dass Meuthens Idee, die Partei einvernehmlich zu teilen, gar nicht so abwegig war. Vielleicht bleibt am Ende nichts anderes übrig.