(B) Befangenheitsantrag abgelehnt - Liebig34 Prozess geht am 30.04. weiter

Der Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter Vogel vom Landgericht Berlin wurde abgelehnt und der Prozess um die Räumungsklage der Liebig34 geht somit weiter. Am 30.04.2020 soll eine Entscheidung verkündet werden. Entweder ob es zu einem Versäumnisurteil kommt, wie Padoviczs Anwält*innen es gerne hätten, oder ob weiter verhandelt wird. Der Termin wurde trotz Pandemie und Einschränkung von gerichtlichen Verhandlungen bisher nicht abgesagt. Wir müssen deshalb nach wie vor davon ausgehen, dass er statt findet und bereiten uns vor.

Dieser Text ist ein Statement zur Befangenheit staatlicher Institutionen und Aufruf dazu sie weiter zu sabotieren. Wir haben es geschafft, unsere Gerichtsprozesse mehrere Male zu verhindern und werden dies auch weiterhin mit euch tun.

 

 Was bisher geschah:

  • 20.09.19: Prozesstermin verschoben
  • 15.11.19: 1. Prozesstag wird abgebrochen - Nippel, Blut und Bomben
  • 13.12.19: Prozesstermin verschoben
  • 16.12.19: Prozesstermin verschoben
  • 30.01.20: 2. Prozesstag - durch Befangenheits- und Versäumnisantrag unterbrochen
  • 30.04.20: angekündigte Entscheidungsverkündung zu Befangenheits- und Versäumnisantrag

 

Zur Erinnerung: Beim letzten Gerichtstermin am 30.01., haben wir ein Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter Vogel aufgrund der von ihm verfassten, nicht gegenderten sitzungspolizeilichen Anordnung gestellt. Als trotzdem weiter verhandelt werden sollte, hat unser Anwalt seinen Platz verlassen und sich ohne Anwaltsrobe in den Zuschauer*innenraum gesetzt. Daraufhin hat Padoviczs Anwalt Wrobel Antrag auf Versäumnis gestellt, das heißt, dass wir selbst-verschuldet nicht an der Verhandlung teilnahmen und deshalb den Prozess verlieren würden. In dem Befangenheitsantrag ging es darum, dass Vogel vornehmlich das generische Maskulinum verwendet hatte (z.B. "Vertreter der Parteien"). Seit 2012 existiert jedoch der "Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung". Dieser Berliner Senatsbeschluss besagt, dass in öffentlichen Schreiben "genderneutral“ geschrieben oder, „wenn nicht anders möglich“, die „männliche“ und „weibliche“ Form immer zusammen genannt werden muss. Außerdem verpflichtet das Landesgleichstellungsgesetz Berlin ausdrücklich Gerichte des Landes Berlin zu dessen Umsetzung, also auch Richter*innen. Sie sind verpflichtet aktiv auf die Gleichstellung hinzuarbeiten. Dies stellt die juristische Grundlage für den Befangenheitsantrag dar. Besonders schwer wiegend wirkt die Befangenheit gegenüber unserem Verein, dessen erklärter Zweck die "Repräsentation von FLINT*-Personen, die Bekämpfung von Ungleichheiten und strukturellen Diskriminierungen jeglicher Art sowie die gesellschaftliche Bildung und Aufklärung“ ist.

Am 05.03.2020 wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass der Befangenheitsantrag gegen Vogel von seinen restlichen Kolleg*innen aus seiner Kammer abgelehnt wurde. Daraufhin haben wir erneut Beschwerde eingereicht, sodass der Fall in nächster Instanz, also am Kammergericht verhandelt wurde. Dort wurde er ebenfalls abgelehnt und wir sollen nun die Kosten für die Beschwerde tragen. Als Gründe für die Ablehnung wurde genannt, dass laut Bundesgerichtshof die Verwendung des generische Maskulinums „allgemein üblicher Sprachgebrauch“ sei und deshalb gerechtfertigt. Die "männliche Personenbezeichnung“ umfasse ihrer Auffassung nach „jedes natürliche Geschlecht". Es sei aufgrund von "erheblichem wirtschaftlichem Mehraufwand" nicht möglich Sprache individuell anzupassen, deswegen halte man es mit der „männlichen“ Form "allgemein".

 

Für uns ist klar:

  • Es ist eine Farce zu behaupten, dass die Verwendung des generischen Maskulinums alle Geschlechteridentitäten umfasst und zudem „neutral“ wäre. Genauso, dass die Verwendung genderneutraler Sprache erheblichen wirtschaftlichen Aufwand bedeuten würde. Wir sehen das anders: Das Patriarchat lässt uns doppelt zahlen. Wir werden unsichtbar gemacht und sollen auch noch dafür bezahlen wenn wir uns beschweren.
  • Es ist ein Ergebnis politischer Kämpfe, dass es einen Leitfaden gibt, der staatliche Institutionen anweist sprachlich zu berücksichtigen, dass mehr als nur ein Geschlecht existiert - Fatalerweise hört es darin bei zwei Geschlechtern schon auf.
  • Geschlechterneutrale Sprache zielt darauf ab Geschlechtervielfalt abzubilden. Es gibt nicht nur zwei Geschlechter und das binäre Geschlechtersystem stützt das Patriarchat, das wir auf allen Ebenen zerstören wollen!

 

Es ist den Richter*innen offensichtlich nicht nur egal, ob sie mit ihrer Sprache Personen ausschließen, sondern es scheint ihnen ein Anliegen zu sein, diesen sprachlichen Ausschluss gegen geltende Richtlinien durchzudrücken. Sie offenbaren so ihr ausschließendes Denken, welches auch zu ausschließendem Handeln führt. Die Richter*innen stehen mit ihrer Haltung nicht alleine dar. Viele Menschen sehen und stilisieren sich als Widerstandskämpfer*innen gegen eine angebliche Gendersprachdiktatur. Dieses verkrampfte Festhalten an ausschließender Sprache ist leider ein deutliches Zeichen, wie weit verbreitet die Ignoranz, der Hass und die Ablehnung gegenüber nicht cis-männlichen Personen ist. Und dies zeigt sich nicht nur auf sprachlicher Ebene, sondern auch im Agieren auf allen Ebenen von Justiz, Staat, Verwaltung und Gesellschaft, welche tagtäglich Gewalt in verschiedenen Formen ausüben. Diese Gewalt ist unter anderem sichtbar in der seit über einem Jahr schwelenden Räumungsklage gegen unser Projekt. Ein queer-feministisches Kollektiv auf die Straße zu setzen ist ein Unding und Ausdruck dieser kapitalistisch-patriarchalen Gesellschaft.

Wir stehen für die Sichtbarkeit von Frauen*, Trans*-, Inter- und Non-binary Personen auf der Straße und auch vor Gericht. Auch wenn sich unser politischer Kampf nicht an staatliche Institutionen richtet, so bestimmen sie die Lebensrealitäten von Menschen tagtäglich. Wir erwarten nicht von ihnen, dass sie uns Gerechtigkeit bringen - Sabotage bleibt das Mittel der Wahl.

 

Kommt am 30.04. zum Landgericht Turmstraße 91!!! Lasst uns auch dieses Mal den Gerichtstermin verhindern. Mundschutz, Handschuhe, Sonnenbrille - Us against Corona and Court!

30.04. Feministische Walpurgisnacht - nehmen wir uns die Nacht zurück!

01.05. Revolutionärer 1. Mai

 

 

 

 

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Ergänzungen

Zu erwähnen wäre aber, dass die Justiz dem Tagesspiegel gegenüber vor zwei Tagen eine Verschiebung nach mitte Mai angekündigt hat:

Im Prozess um die Räumung des linksalternativen Wohnprojekts „Liebig34“ zeichnet sich eine Verschiebung des Termins für die Urteilsverkündung ab. Tagesspiegel-Informationen zufolge soll dieses nicht wie zunächst angekündigt am 30. April verkündet werden.Wahrscheinlich ist ein Termin im Laufe des Monats Mai. Weil die Verschiebung noch nicht offiziell beschlossen worden ist, kann auch der Ersatztermin bislang nicht eindeutig benannt werden. Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/raeumungsprozess-um-linksalternatives...