[Le] Rote Hilfe Monatsrückblick März 2020

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Im letzten Monat März gab es repressionstechnisch Einiges – auch außerhalb von Corona- das wir für euch zusammenfassen wollen:

Hausdurchsuchungen

Am 4. März kam es zu einer Hausdurchsuchung in Plagwitz, Vorwand war die Linksunten-Demo vom 25.1. Die Cops suchten Kleidungsstücke und nahmen Schuhe in Beschlag.
Die ersten beiden uns bekannten Hausdurchsuchungen in Leipzig im Zusammenhang zum G20-Gipfel fanden in Connewitz eine Woche später statt, wobei eine Person zur ED auf die Wache mitgenommen wurde.

Zeigt Euch solidarisch mit den Betroffenen. Die beiden letzten Durchsuchungen machen deutlich, dass der Staat mit dem Summit of Repression auch Jahre später einen hohen Ermittlungsdruck folgen lässt, auf den es nur eine Antwort geben kann: Solidarität ist eine Waffe! Macht Vorfälle wie Hausdurchsuchungen nicht mit Euch alleine aus und macht sie öffentlich!

 

Freiheit für Kevin und die anderen!

Kevin, der in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz von einem Bullen angegriffen und kurz darauf brutal verhaftet wurde, sitzt er noch immer in Untersuchungshaft. Das Solikomitee 3112 macht auf seine Lage in der JVA Leipzig aufmerksam: Unter dem Corona-Vorwand wurden die Knastbedingungen verschärft, die Besuchsmöglichkeiten wurden in der Leinestraße seit dem 23.3. komplett abgeschafft.

Die Gefangenen können Hilfe in ihrem Widerstand gegen die Knastbedingungen gebrauchen, sei es in Leipzig, Regis oder sonstwo:
Schreibt ihnen!

Kevin ist jetzt erreichbar:
Kevin J.
Buch-Nr. 9/20/7
JVA Leipzig
Leinestr. 111
04279 Leipzig

 

Faktisches Kontaktverbot in Sachsen

Seit dem 23.03.2020 gilt in Sachsen eine sogenannte Ausgangsbeschränkung, die faktisch einem Kontaktverbot im privaten Kontext gleichkommt. Die Allgemeinverfügung wurde anfänglich für 14 Tage erlassen und soll die Ausbreitung der Corona-Pandemie verhindern.
Seit dem 01.04. gibt es zusätzlich die sogenannte Rechtsverordnung, die höhere Anforderungen als die Allgemeinverfügung hat, was juristisch gesehen den Institutionen und dem Repressionsapparat einen größeren Handlungsspielraum erlaubt und unseren weiter einschränken soll. Außerdem gibt es nun einen Bußgeldkatalog zu einzelnen Verstößen, was nicht bedeutet, dass es keine Straftatbestände gibt, wenn das sogenannte Infektionsschutzgesetz gebrochen wird.
Die Ausgangsbeschränkungen wurden vorerst bis zum 20.04. verlängert.

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe für eine Ausnahme vor. Im Falle einer Kontrolle müssen Ausweispapiere gezeigt werden und diese triftigen Gründe glaubhaft gemacht werden. Was triftige Gründe sind, bestimmt das Sächsische Staatsministerium und nicht die Menschen selbst. Wer keinen Ausweis hat oder nicht in Leipzig gemeldet ist, wird noch mehr als ohnehin schon kriminalisiert werden.
Jede Zuwiderhandlung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen oder auch einen Verstoß gegen die Auflagen in einer laufenden Bewährungsstrafe bedeuten.
Die Exekutive hat sich damit ein weitreichendes Eingriffsinstrument geschaffen, um jede Bewegung und Zusammenkunft im öffentlichen Raum kontrollieren und verhindern zu können. Kollektive Organisierung wird damit erschwert und per se kriminalisiert.

Trotz alledem: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Pandemie ist notwendig, das heißt aber nicht, dass der Staat jede Zusammenkunft verbieten und Menschen isolieren kann. Überlegt euch auch jetzt, wie ihr mit dieser Allgemeinverfügung umgehen könnt und darüber hinaus, wie ein solidarischer Umgang mit den eingesperrten und isolierten Menschen in den Lagern und Knästen aussehen kann!

Solidarität statt Ausgangssperre!

 

Rote Hilfe Leipzig,

April 2020

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