Leipzig: Hausdurchsuchung folgt auf Hausdurchsuchung...
Seit Montag (20.04.) stürmen jeden Tag in Leipzig und darüber hinaus Cops die Wohungen von Menschen. Zwischen 2020 und 2025 kam es in Leipzig zu 90 dokumentierten Hausdurchsuchungen (1), dieser Artikel soll daher die Repression der letzten Tage der Stadt und Region dokumentieren, für den Fall, dass in Zukunft sich irgendwer mal mit dieser Repression beschäftigen möchte. Haben doch angeblich Beteiligte "Namen und Adressen" (2).
Am Montag Abend machte in Connewitz die Runde, dass es mal wieder eine Hausdurchsuchung im Viertel gibt, mehrere Sixxer waren am Wiedebachplatz abgestellt, mehrere Cops belagerten wieder ein Wohnhaus. Später am Abend wurden die "Durchsuchungen" noch auf ein anderes Wohnhaus im Stadtteil ausgeweitet, Hunde kamen zum Einsatz und die Betroffenen wurden auf die Wache verbracht, ihr Martyrium sollte erst am nächsten Tag enden.
Für knapp 50 Menschen sollte der Dienstag (21.04) mit weiteren Hausdurchsuchungen beginnen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig führe Verfahren wegen "des Verdachts des Missbrauchs von Ausweispapieren, des Verdachts der unerlaubten Einreise und des Verdachts des Einschleusens von Ausländern". Daher kamen 1000 Bundespolizistinnen mit 50 Durchsuchungsbeschlüssen "gegen männliche und weibliche syrische Staatsangehörige" nach Leipzig, Borna, Eilenburg, Neukieritzsch und Oschatz. Stolz verkündete die Bundespolizei, dass "44 Beschuldigte in einer am Hauptbahnhof Leipzig eingerichteten Bearbeitungsstraße erkennungsdienstlich behandelt wurden". Parallel dazu durchsuchten Cops aus Sachsen-Anhalt eine Wohnung in Connewitz. Am Nachmittag veröffentlichte das Sozialgericht Leipzig eine Pressemitteilung, die es im Gegensatz zum "heldenhaften Einsatz" der deutschen Polizei für die Volksgemeinschaft nicht in die Presse ("Leipziger Volkszeitung") geschaft hat, vielleicht weil so die Abzocke von staatlichen Stellen gegenüber "Ausländern" in der Stadt zu offensichtlich würde:
"Die 7. Kammer, die 15. Kammer, die 19. Kammer und die 28. Kammer des Sozialgerichts Leipzig haben in vier Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die von der Stadt Leipzig erhobenen Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftsunterkünfte vom Jobcenter Leipzig im Regelfall in tatsächlicher Höhe bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zu übernehmen sind.
Den Entscheidungen lagen Anträge zugrunde, mit denen das Jobcenter Leipzig einstweilig zur Berücksichtigung der tatsächlich anfallenden Gebühren für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften im Stadtgebiet Leipzig verpflichtet werden sollte. Die verschiedenen Antragsteller waren in unterschiedlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Die Stadt Leipzig erhebt für die Nutzung der Unterkünfte nach der Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose, Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische Personen in Leipzig (Benutzungs- und Gebührensatzung) Gebühren in Höhe von monatlich 616,53 EUR pro Person. Die Antragsteller waren jeweils vom Jobcenter aufgefordert worden, ihre tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung zu senken, da diese nach der zum 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Verwaltungsrichtlinie »Kosten der Unterkunft (Kapitel 1) - Herleitung angemessener Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und der Nichtprüfungsgrenze für die Heizkosten; Schlüssiges Konzept« vom 11. November 2025 unangemessen hoch seien. Die Antragsteller hatten jeweils Schwierigkeiten bei der Suche nach preisgünstigen Wohnungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt glaubhaft gemacht.
Die vier Kammern des Sozialgerichts haben entschieden, dass die Antragsteller Anspruch auf Übernahme der Nutzungsgebühren haben....Die Verwaltungsrichtlinie legt hierzu fest, dass beider Unterbringung leistungsberechtigter Haushalte in sogenannten irregulären Unterkünften, z. B. in Gemeinschaftsunterkünften, Notschlafstellen für Wohnungslose oder Gewaltschutzeinrichtungen, im Regelfall die tatsächlichen Kosten bzw. pauschalierte Unterkunftskosten anzuerkennen sind. Das Konzept sieht daher nur in atypischen Konstellationen vor, dass die Kosten der Gemeinschaftsunterkunft nicht in tatsächlicher Höheübernommen werden könnten. Die 7. Kammer hat dies etwa für möglich gehalten, wenn sich Leistungsempfänger einem zumutbaren Wohnungsangebot ohne Grund verschließen. Im Regelfall seien jedoch die tatsächlich entstehenden Kosten zu übernehmen."
616,53 Euro pro Person für das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft... so eine "Gebühr" vielleicht auch mal für Polizei- und Bundeswehrkasernen einführen?
Mittwoch (22.04) die Staatsanwaltschaft Leipzig, Staatsanwaltschaft Chemnitz, Steuerfahndung des Finanzamtes Leipzig II und das Landeskriminalamt Sachsen lassen 52 Objekte in acht Bundesländern durchsuchen:
"im Raum Dresden, Leipzig, Ostsachsen und Erzgebirge (30x), neun Objekte in Sachsen-Anhalt, vier Objekte in Thüringen, drei Objekte in Brandenburg, drei Objekte in Nordrhein-Westfalen sowie jeweils ein Objekt in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Dabei werden sie von Polizeibeamten und Steuerfahndern der genannten Bundesländer sowie von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. Insgesamt sind mehr als 300 Beamtinnen und Beamte im Einsatz.".
Währenddessen gibt es erneute Hinweise auf eine Hausdurchsuchung in Connewitz, aber dieses mal ohne offensichtlich erkennbare Polizeifahrzeuge....
(1) https://www.rassismus-toetet-leipzig.org/index.php/broschuere-hausdurchs...
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