Debanking Rote Hilfe: Sparkasse Göttingen zieht vor das Oberlandesgericht!
Hatte im Januar 2026 noch Jubel geherrscht, nachdem das Landgericht Göttingen der örtlichen Sparkasse Grenzen aufzeigte und die Kündigung des Bankkontos der Roten Hilfe vorläufig außer Vollzug setzte, zieht nun das Bankinstitut vor das Oberlandesgericht Braunschweig.
Das Göttinger Tageblatt (siehe PDF als Anlage) berichtet, dass die Sparkasse Göttingen Rechtsmittel zum Oberlandesgericht eingelegt habe, um gegen die einstweilige Anordnung, mit der die Bank verpflichtet wurde, das Bankkonto weiterzuführen, vorzugehen.
Vor wenigen Monaten kündigte die Sparkasse Göttingen das seit Jahrzehnten für die Rote Hilfe e.V. geführte Konto und wurde vom Landgericht Göttingen, erst im Januar dazu gezwungen es vorläufig fortzuführen, da es für eine Kündigung nach summarischer Prüfung keinen Grund gebe.
Nun bleibt abzuwarten wie das Oberlandesgericht mit diesem Angriff auf eine linke Solidaritätsorganisation umgeht.
Der Gemeinderat der Stadt Göttingen missbilligte in einer mehrheitlich angenommenen Resolution die Kontokündigung durch die Göttinger Sparkasse und forderte die "Oberbürgermeisterin in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Verwaltungsrats und als Verbandsgeschäftsführerin des Sparkassenzweckverbands (auf), sich aktiv dafür einzusetzen, die Kontokündigung der "Roten Hilfe e. V." rückgängig zu machen" (Resolution als PDF in der Anlage)
Oberbürgermeisterin ist Petra Broistedt.
Sie ist telefonisch in ihrem Büro zu erreichen: 0551/400-2300
oder per e-mail: Oberbuergermeisterin@goettingen.de
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