Verfassungsschutz stuft "Ende Gelände" als extremistisch ein - Klage hiergegen hätte gute Chancen

Ein Rechtswissenschaftler des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, hält die Einstufung von "Ende Gelände" als einen "linksextremistischen Verdachtsfall" für rechtswidrig.

Im kürzlich vorgestellten Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz  (BfV) für das verangegangene Jahr, ist zu lesen, dass das Bündnis „Ende Gelände“ vom BfV als linksextremistischer Verdachtsfall geführt wird (dort Seite 165 ff).

Der in Freiburg am MPI forschende Rechtswissenschaftler Dr. Jakob Hohnerlein kam in seinem Aufsatz für den Verfassungsblog zu dem Ergebnis, diese Einstufung sei rechtswidrig.

RDL sprach mit Dr. Hohnerlein über Aufgaben des Verfassungsschutzes sowie die Kritik an der Einstufung von „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall.

 

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