Sächsische Justizministerin äußert sich zu Angriff auf Maja
Nach einem queerfeindlichen Übergriff auf Maja in der JVA Dresden, über den zuerst basc.news berichtete, fragte eine Landtagsabgeordnete der LINKEN, die sächsische Staatsregierung nach den Hintergründen und getroffenen Maßnahmen. Nunmehr liegt die Antwort aus dem Dresdner Justizministerium vor.
Maja sitzt seit letztem Dezember in Haft, da die ungarischen Justizbehörden behaupten, Maja sei im Frühjahr 2023 an antifaschistischen Aktionen gegen Nazis in Budapest beteiligt gewesen.
Eine Abgeordnete der LINKEN richtete eine Anfrage an die sächsische Staatsregierung und wollte Hintergründe zu dem Übergriff auf Maja in Erfahrung bringen. So wollte sie wissen, wie sich der Angriff auf Sicht der Staatregierung darstelle, aber auch, was unternommen werde, um Maja und andere queere Inhaftierte zu schützen.
Mit Schreiben vom 13.06.2024 antwortete Staatsministerin Meier (GRÜNE) auf die Anfrage, wenig detailliert, aber mit ausgiebigem Verweis auf gesetzliche Grundlagen, welche angeblich helfen sollen, queere Gefangene zu schützen. Aber wie das so ist, wenn Jurist*innen Schreiben formulieren. Auf die Frage was getan werde, damit queere Gefangene nicht durch „Sicherungsmaßnahmen“ in ihren Rechten beschränkt werden, antwortet Ministerin Meier dahingehend, getroffene Maßnahmen „sollen nicht zusätzlich belasten“.
Das Wörtchen „sollen“ ist entscheidend, denn „sollen“ bedeutet im Vollzugsalltag, dass es sehrwohl sehr belastende Einschränkungen geben dürfte, die zusätzlich belasten. Notwendig wäre für den Vollzugsalltag, die Vorgabe, dass entsprechende Maßnahmen „nicht belasten dürfen“. Die Sprache der Jurist*innen ist hier eine sehr eigene (zur „Soll-Vorschrift“). Solange Maßnahmen nur nicht belasten „sollen“, ist kein*e Anstaltsleiter*in wirklich verpflichtet dies auch zu gewährleisten.