30 frequently und nicht ganz so frequently gestellte Fragen zu den Fällen „linksunten.indymedia“ und „Radio Dreyeckland“

Regionen: 

 

 

„Gruselgeschichten aus dem Deutschen Rechtsstaat“ / FAQ zu den Fällen „linksunten.indymedia“ und Radio Dreyeckland erscheinen in der Freitag Community.

 

 

 

 

 

2017 gelang es dem Bundesinnenministerium, durch Verfügung eines Vereinsverbotes das künftige Erscheinen von linksunten.indymedia zu unterbinden.

 

Seit vergangenem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Journalisten von Radio Dreyeckland, Fabian Kienert, weil er in einem Artikel auf der Webseite des freien Radiosenders das Archiv von linksunten verlinkt hat. Damit soll er den 2017 verbotenen Verein unterstützt haben. Die mündliche Verhandlung gegen Kienert vor dem Landgericht Karlsruhe ist für den Beginn des kommenden Jahres geplant [*].

 

Schließlich fanden vor knapp drei Monaten, am 2. August, Haussuchungen bei vermeintlichen Mitgliedern des alten BetreiberInnenkreises von linksunten.indymedia statt. Sie sollen sich als RädelsführerInnen in dem angeblich aufrechterhaltenen Verein betätigt haben.

 

Aus diesen Anlässe habe ich gestern in der Freitag Community („Halloween-Kalender: Gruselgeschichten aus dem Deutschen Rechtsstaat“) die Veröffentlichung eines FAQ-Kataloges zu den Fällen „linksunten.indymedia“ und „Radio Dreyeckland“ begonnen. Den November über werde ich 30 häufig und nicht ganz so häufig gestellte Fragen zu den Fällen „linksunten.indymedia“ und „Radio Dreyeckland“ beantworten. Nach der Einleitung von gestern lautet heute, am 1. November, die erste Frage „Was war bzw. ist linksunten?“. Meine Kurz-Antwort darauf lautet:

 

„linksunten war insbesondere von 2009 bis 2017 (internet-Zeitung / open posting-Plattform) und ist seit April 2020 (Archiv) wieder eine Subdomain der Domain indymedia.org.“

 

Meine ausführlichere – circa dreiseitige Antwort – kann in der Freitag Community gelesen werden:

 

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunten-rdl-faq-1-was-war-bzw-ist-linksunten.

 

Die weiteren Frage-/Antwort-Paare werde ich künftige als „Ergänzungen“ unter dem hiesigen Artikel verlinken. In der Regel wird es zu jeder der dreißig Fragen eine Kurz-Antwort von ein paar Zeilen und eine ausführliche Antwort mit Zitaten, Quellenangaben und so weiter geben. Sollten sich aus den (ausführlichen) Antworten neue Fragen ergeben, so können diese gerne als Kommentare unter den Artikeln in der Freitag Community gestellt werden; ich werde versuchen, sie zu beantworten – und so werden es dann am Ende vielleicht sogar mehr als 30 Frage-/Antwort-Paare.

 

 


 

 

Quelle für das Bild (Halloween trick-or-treater) zum abstract:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Trick_or_Treater.jpg von Don Scarborough.

 

 


 

 

 

[*] Auskunft der Pressestelle des Landgerichts Karlsruhe vom 30.06.2023. Eine Anfrage von Montagnachmittag nach dem aktuellen Stand der Dinge ist noch unbeantwortet.

 

 

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Ergänzungen

 

Kurz-Antwort:

linksunten war insbesondere von 2009 bis 2017 (internet-Zeitung / open posting-Plattform) und ist seit April 2020 (Archiv) wieder eine Subdomain der Domain indy­media.org.

Ausführlichere Antwort:

https://www.freitag.de/website/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunt....

 

Bilder: 

 

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer Domain und einer Subdomain? Was ist eine Top Level Domain?

 

Kurz-Antwort:

 

Es gibt (viele) Domains ohne Subdomains, aber keine Subdomains ohne Domain. Top Level Domain (TLD) ist das Ende von internet-Adressen; die Domain das davor. Und wenn die Adresse eine Struktur wie linksunten.indymedia, en.wikipe­dia.org und bmj.bund.de hat, dann ist das Vorvorletzte die Subdomain.

 

Ausführlichere Antwort:

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunten-rdl-f....

 

Frage:

Was wurde 2017 (nach damaliger Darstellung des BMI) verboten?

 

Kurz-Antwort:

Die Darstellung war ambivalent: In der Verbotsverfügung selbst sprach das BMI von „Verein ‚linksunten.indymedia‘“, in der begleitenden Pressemitteilung dagegen von „Internetplattform ‚linksunten.indymedia‘“, die verboten worden sei.

 

Ausführlichere Antwort:

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunten-rdl-f....

 

 

 

Frage:

Was wurde nach (2020er-)Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) 2017 vom Bundesinnenministerium verboten?

 

Kurz-Antwort:

Verboten worden sei nicht das „unter der Internetadresse ‚linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportal“, sondern der „dahinter ste­hende Personenzusammenschlusses ‚linksunten.indymedia‘ als Organisation“.

 

Ausführlichere Antwort:

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunten-rdl-f...

 

 

Frage:

Was ist der Haken an der linksunten-Entscheidung des BVerwG?

 

Kurz-Antwort:

Daß das Gericht nicht berücksichtigte, daß der BetreiberInnenkreis nicht „linksun­ten.indymedia“, sondern vielmehr „IMC linksunten“ hieß (siehe auch Absatz 2 der aus­führlicheren Antwort auf Frage 1) und auch nicht prüfte, ob in Bezug auf den BetreiberInnenkreis die Verbotsgründe, auf die sich das Innenminis­terium berief, tatsächlich vorlagen.

 

Ausführlichere Antwort

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunten-rdl-faq-5-was-ist-der-haken-an-der-linksunten-entscheidung-des-bverwg.

Bilder: 

 

Frage:

Warum wird die Adresse linksunten.indymedia.org nicht wieder für eine open publishing-Plattform mit laufend neuen Artikeln genutzt, obwohl das Bundes­verwaltungsgericht 2020 entschieden hat, dass „Regelungsgegenstand des Ver­botsbescheids […] nicht das Verbot des unter der Internetadresse ‚linksunten.indy­media.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals“ (https://www.bverwg.de/290120U6A1.19.0, Textziffer 33) sei?

 

Kurz-Antwort:

Vermutlich aus einer Mischung zwischen berechtigter Angst vor weiterer staatlicher Repression, übertriebenem Eingeschüchtertsein und politischem Desinteresse.

 

Ausführlichere Antwort:

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-7-mischung-zw-un-berechtigter-angst-vor-staatl-repression-und-pol-desinteresse.

 

 

Frage:

Was sind die im Fall „linksunten“ vom Bundesinnenministerium behaupteten Verbotsgründe des Arti­kel 9 Absatz 2 Grundgesetz?

 

Kurz-Antwort:

Das BMI berief sich in seinem linksunten-Verbot von 2017 darauf, daß die Zwecke und Tätigkeit des von ihm gemeinten Verbotsobjekt den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmä­ßige Ordnung richteten.

 

Ausführlichere Antwort:

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunten-rdl-faq-6-die-verbotsgruende-des-artikel-9-absatz-2-grundgesetz.

 

 

Frage:

Was ist Radio Dreyeckland? Was ist der Fall „Radio Dreyeckland“?

 

 

Kurz-Antwort:

Zu Frage 1: Es handelt es sich um einen freien Radiosender in Baden-Württtem­berg. Zu Frage 2: Es handelt sich um das Strafverfahren gegen den Mitarbeiter des Senders Fabian Kienert, dem von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorgeworfen wird, 2022 den 2017 vom BMI verbotenen „Verein“ mittels eines auf der Webseite von Radio Dreyeckland veröffentlichten Artikels in strafbarer Weise unterstützt zu haben.

 

 

Ausführlichere Antwort:

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunten-rdl-faq-8-was-ist-radio-dreyeckland-was-ist-der-fall-radio-dreyeckland.

Bilder: 

 

Frage:

Was sind (jedenfalls aus Sicht des Bundesinnenministeriums) die (beiden) wich­tigsten juristischen Normen im Zusammenhang mit dem linksunten-Verbot?

 

Kurz-Antwort:

Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz sowie §§ 2 und 3 Vereinsgesetz.

 

Ausführlichere Antwort:

https://www.freitag.de/autoren/dgsch/halloween-kalender-linksunten-rdl-faq-9-die-wichtigsten-jur-normen-im-zshg-mit-dem-linksunten-verbot.