Dringend: Cécile Lecomte in Ordnungshaft! Solidarität!

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Liebe Freundinnen und Freunde, Ihr alle kennt Cécile von ihren spektakulären Kletter-Aktionen gegen Atomtransporte und vielen gemeinsamen Demos und Aktionen. Die meisten von euch wissen aber vermutlich auch, wie sehr Cecile inzwischen durch ihre Rheuma-Erkrankung eingeschränkt ist. Rheuma verläuft Schubweise, inzwischen sind die Beeinträchtigungen und Schmerzen oftmals sehr heftig, so dass Cecile auf masssive Unterstützung durch ihre MitbewohnerInnen angewiesen ist. Dennoch wurde sie heute in die JVA Schwäbisch Gmünd gebracht, um eine Ordnungshaft sofort zu vollziehen - offenbar weil Cecile zu viele Anträge im Prozess gegen sie stellte. Unterstützt Cecile bitte durch eure Anrufe und Solidaritätsbekundungen und fordert die sofortige Freilassung.

Unten findet ihr die ausführliche PM vom Aktionsbündnis Neckar Castorfrei sowie die JVA-Anschrift.

Außerdem bitten wir euch nochmal den Endspurt für die Ostermarsch-Mobilisierung jetzt Karfreitag anzukurbeln. Unterzeichnet mit eurer Gruppe den Aufruf, informiert Freundinnen und Freunde und kommt gemeinsam zum Ostermarsch! In Münster treffen wir uns um 11:45 Uhr vor dem DB-Reisezentrum im HBF.
Außerdem wurde jüngst bekannt, dass die AfD den Absender der gefälschten "Panto"-Stellungnahme, Dr. Kronenberg, eigentlich als Experten in die Umwelt-Ausschuss-Anhörung einladen wollte - dies wurde aber vom damaligen Arbeitgeber Urenco untersagt. Weitere Aufklärung gelang den Obleuten des Umweltausschusses bislang aber nicht...

Auf ostermarsch-gronau.de findet ihr unter "Aktuelles" Infos und Links zu dem Fall.

Solidarische Grüße
Sofa Münster
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Hallo,

heute war am Amtsgericht Heilbronn der 2. Prozesstag gegen Cécile
Lecomte, die sich gegen den Vorwurf wehrt, am 16.11.17 nicht schnell
genug den schwimmenden Protest beim 4. Neckar-Castor-Transport verlassen
zu haben, nachdem es eine sehr fragwürdige Versammlungsauflösung gegeben
hatte. Schon allein aufgrund der schweren (und leider inzwischen noch
erheblich weiter fortgeschrittenen) Gelenkerkrankung war es ihr damals
nicht möglich gewesen, den Neckar schnell zu verlassen.
Wie bei einem ähnlichen Prozess vor genau einem Jahr, damals zum 2.
Neckar-Castor-Transport, kam es auch heute wieder in Folge der
unglaublichen Prozessführung des Richters zu einer Eskalation, in der
der Richter nun sogar mit einer "Ordnungshaft" ein Exempel setzte, mit
sofortiger Vollziehung.

der folgende kommentierende Prozessbericht ging soeben vom Bündnis
Neckar castorfrei als Pressemitteilung raus.

Soweit wir wissen, wurde Cécile nach Schwäbisch Gmünd gebracht und
dürfte inzwischen dort eingetroffen sein. Kontaktdaten der JVA für
Solidaritätsbekundungen u.a.:

Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd
Herlikofer Straße 19
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: 07171/9126-0
Fax.: 07171/9126-135
E-Mail: poststelle@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de

Schöne Grüße

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Richter Reißer verliert die Nerven und jede Verhältnismäßigkeit

Wenn eine Beschuldigte nicht kuscht, sondern im Gericht schlicht
erwartet, dass sich der Richter an die Strafprozessordnung hält, dann
wird es spannend. Dann zeigt Richter Reißer, dass in seinem Saal nur
sein Wille zählt, auch wenn es wie beim heutigen Prozess wegen der
Castor-Transporte 2017 nur um eine Ordnungswidrigkeit geht, wenn
überhaupt. Mal will der Richter Anträge nur mündlich hören, dann wieder
will er Anträge nur schriftlich zum alleinigen Lesen für sich bekommen,
ohne dass die ZuhörerInnen die wesentlichen Inhalte erfahren können.
Anträge zur Beweisaufnahme, zur Prozessführung, zur Befangenheit wurden
sämtlich schematisch in Rekordtempo abgelehnt, die wenigsten mit
Begründung, und auch die wenigen Begründungen waren inhaltlich nicht
vertretbar.

Das ganze unter Verweigerung eines Rechtsbestandes, indem der Richter
wie schon beim vorherigen Prozesstag erneut drei VerteidigerInnen
kurzfristig ablehnte, weil sie ihm nicht stromlinienförmig genug
erschienen, und mit einer permanenten Drohkulisse von 8 teilweise
stehenden Justizmachtleuten im Saal.
Es ist ebenso ein Skandal, dass Richter Reißer sich erneut weigerte, den
Verhandlungsverlauf zu protokollieren oder protokollieren zu lassen. Ein
nachträgliches Gedächtnisprotokoll verletzt das Recht auf einen fairen
Prozess ebenso wie die grobe Unvollständigkeit der Akte und die
Ablehnung aller Beweisanträge.
Nach gut zwei Stunden eskalierte die Situation, als der Richter der
Beschuldigten nach abruptem Beenden der Beweisaufnahme ein Ultimatum von
einer Minute setzte, mit ihrem Schlusswort zu beginnen. Eine hierfür
beantragte Pause lehnte er ab, alle dazu gestellten Anträge wurden kurz
abgebügelt. Als der Beschuldigten in dieser angespannten
Willkür-Situation ein wenig vornehmes Wort heraus rutsche, erhielt sie
eine Ordnungsstrafe von 300 € aufgebrummt, kurz später folgte als
weitere Überreaktion des Richters ein Ausschluss der Beschuldigten, sie
dürfe dann nur noch "still der Urteilsverkündung beiwohnen".

Da der Richter ja alle VerteidigerInnen verhindert hatte und sich die
Beschuldigte somit nur selbst verteidigen konnte, wäre damit auch die
Verteidigung vom Prozess ausgeschlossen gewesen. Somit musste die
Beschuldigte erneut das Wort ergreifen, was der Richter nicht duldete.
Offenbar mit seinen Nerven und seiner Autorität am Ende, verlor er nun
jedes Maß und verhängte 3 Tage "Ordnungs"-Haft zur sofortigen
Vollziehung, zum Entsetzen der Zuhörerschaft, die sich das Recht nahm,
diese zynische Willkür in freier Meinungsäußerung zu kommentieren. Wobei
vom Richter jeder Satz mit dem Hinauswurf aus dem Gerichtssaal
beantwortet wurde, wodurch sich dieser schnell leerte. Wie es mit dem
Prozess weitergeht, blieb unklar. Man kann annehmen, dass das Gericht
erneut Tumulte behaupten wird, die es gar nicht gab, um somit auch im
Nachhinein die absurden Durchsuchungen der ProzessbesucherInnen vor
Beginn und die Einschüchterungskulisse im Gerichtssaal zu rechtfertigen.

Zu erwähnen ist noch, dass einem gehbehinderten Prozessbesucher sein
Gehstock weggenommen und nicht rechtzeitig wieder gegeben wurde, dass
ein anderer Prozessbesucher wegen Fotografierens vor dem Gerichtsgebäude
gewürgt wurde und dass die Polizei die schwerst gehbehinderte
Beschuldigte zwang, ihren Elektrorollstuhl zu verlassen und in ein
ungeeignetes Fahrzeug für den Transport in die Haft einzusteigen.

Es handelte sich unseres Erachtens um einen typischen politischen
Prozess, in dem man für seine Gesinnung bestraft wird.

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